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Elektronik & Akkus verkaufen: ElektroG + BattG kombiniert

01. August 2026 · Max Benz

Wer eine Powerbank, ein E-Bike-Zubehör, kabellose Kopfhörer oder batteriebetriebenes Spielzeug online verkauft, unterliegt fast immer zwei getrennten Registrierungspflichten gleichzeitig: dem ElektroG für das Elektrogerät und dem Batteriegesetz (BattDG) für den eingebauten Akku. Beide Gesetze regeln unterschiedliche Dinge, beide verlangen eine eigene Registrierung bei der Stiftung EAR, und beide werden bei Verstößen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet. Wer zusätzlich Lithium-Akkus oder Powerbanks versendet, braucht außerdem Klarheit über die Gefahrgutregeln beim Versand, ein Thema, das in den meisten Ratgebern zum Thema komplett fehlt. Dieser Beitrag erklärt, wann beide Registrierungen gleichzeitig nötig sind, fasst die Pflichten aus ElektroG und BattDG kompakt zusammen und geht ausführlich auf die Versandvorschriften für Lithium-Batterien ein, von der UN-Klassifizierung bis zu den Regeln einzelner Paketdienstleister.

Warum brauchen Elektronik- und Akku-Produkte oft zwei Registrierungen?

Ein Produkt kann rechtlich zwei verschiedene Regelwerke gleichzeitig auslösen. Ist der Artikel ein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG, greift die WEEE-Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR. Enthält derselbe Artikel zusätzlich eine Batterie oder einen Akkumulator, greift parallel das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG), ebenfalls mit eigener Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR. Die beiden Registrierungen sind rechtlich vollständig getrennt: Eine WEEE-Reg-Nr ersetzt keine BattDG-Registrierung, und umgekehrt gilt dasselbe. Für Online-Händler, die klassische Elektronik mit eingebautem oder beiliegendem Akku verkaufen, wie Powerbanks, E-Bike-Zubehör, kabellose Kopfhörer oder batteriebetriebenes Spielzeug, bedeutet das in der Praxis: zwei Anträge, zwei Registrierungsnummern, zwei Kennzeichnungspflichten auf derselben Produktseite.

Wann brauche ich ElektroG- und BattDG-Registrierung gleichzeitig?

Beide Registrierungen sind immer dann gleichzeitig nötig, wenn ein Produkt sowohl die Definition eines Elektro- oder Elektronikgeräts erfüllt als auch eine Batterie oder einen Akkumulator enthält, beiliegend hat oder selbst darstellt. Das betrifft deutlich mehr Produktkategorien, als viele Händler zunächst annehmen. Die folgende Grafik zeigt, wie sich beide Pflichten bei einem kombinierten Produkt wie einer Powerbank überschneiden.

Venn-Diagramm zeigt Überschneidung von ElektroG- und BattDG-Pflicht bei Produkten wie Powerbank, E-Bike-Akku, Kopfhörer und Spielzeug

Beispiele für Produkte mit doppelter Pflicht

ProduktElektroG-PflichtBattDG-PflichtTypischer Fall
PowerbankJa (Elektronikgerät)Ja (integrierter Akku)Reine Akku-Speichergeräte fallen unter beide Gesetze gleichzeitig
E-Bike-Akku / Pedelec-ZubehörJaJa (LV-Batterie-Kategorie)Antrieb und Akku werden oft getrennt verkauft, beide Pflichten bleiben bestehen
Kabellose KopfhörerJaJa (Gerätebatterie)Fest verbauter Lithium-Ionen-Akku löst BattDG unabhängig von der Akkugröße aus
Batteriebetriebenes SpielzeugJaJaGilt auch bei austauschbaren Standardbatterien im Lieferumfang
Taschenlampe mit AkkuJaJaKleine Stückzahlen sind nicht ausgenommen, es gibt keine Bagatellgrenze

Wichtig: Weder das ElektroG noch das BattDG kennen eine Mindestmenge, ab der die Pflicht erst beginnt. Wer auch nur ein einziges Produkt dieser Art erstmals in Deutschland anbietet, muss vor dem ersten Angebot beide Registrierungen abgeschlossen haben. Wer unsicher ist, ob ein konkretes Produkt beide Pflichten auslöst, sollte im Zweifel von einer doppelten Pflicht ausgehen und beide Registrierungen parallel beantragen, da die beiden Verfahren bei der Stiftung EAR unabhängig voneinander laufen und sich nicht gegenseitig verzögern.

ElektroG-Pflichten im Kurzüberblick

Das ElektroG verpflichtet jeden, der Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland anbietet, sich vor dem ersten Verkauf bei der Stiftung EAR zu registrieren und eine WEEE-Reg-Nr zu erhalten. Ohne diese Nummer dürfen die betroffenen Geräte nicht rechtmäßig angeboten werden, ein Verstoß kann nach Paragraf 45 ElektroG mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich zur Registrierung gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sowie, ab bestimmten Verkaufs- und Lagerflächen, eine Rücknahmepflicht für Altgeräte. Die vollständige Erklärung aller ElektroG-Pflichten, inklusive Registrierungsablauf, Fristen und ElektroG4-Neuerungen, findest du im ausführlichen Leitfaden zum Elektrogesetz (ElektroG).

  • WEEE-Reg-Nr bei der Stiftung EAR beantragen, vor dem ersten Angebot.
  • Symbol der durchgestrichenen Mülltonne dauerhaft auf dem Gerät anbringen.
  • Ab 400 Quadratmetern Versand- und Lagerfläche eine Rücknahmelösung für Altgeräte bereitstellen.
  • Registrierungsnummer auf Produktseiten und Rechnungen angeben.

BattDG-Pflichten im Kurzüberblick

Das Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet jeden, der Batterien oder Akkumulatoren, egal ob einzeln oder in einem Produkt verbaut, erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt, sich ebenfalls bei der Stiftung EAR zu registrieren. Die Erstregistrierung kostet einmalig 16,40 Euro und wird in der Regel innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet. Anders als beim ElektroG ist die BattDG-Rücknahmepflicht unabhängig von der Shopgröße: Jeder Händler muss gebrauchte Batterien und Akkumulatoren derselben Kategorie kostenlos zurücknehmen, egal wie klein der Umsatz ist. Auch hier gilt eine Kennzeichnungspflicht mit dem Mülltonnensymbol, ergänzt um chemische Symbole bei Blei, Cadmium oder Quecksilber oberhalb bestimmter Schwellenwerte. Die vollständige Erklärung inklusive der fünf Batteriekategorien, dem genauen Registrierungsablauf im ear-Portal und der Update-Frist für bestehende BattG-Registrierungen findest du im ausführlichen Leitfaden zum Batteriegesetz (BattDG).

  • Registrierung bei der Stiftung EAR, 16,40 Euro einmalig, circa 7 Werktage Bearbeitung.
  • Kostenlose, bedingungslose Rücknahme gebrauchter Batterien derselben Kategorie, ohne Mindestumsatz.
  • Kennzeichnungssymbol mindestens 3 Prozent der größten Fläche des Produkts.
  • Rücknahmehinweis in Produktbeschreibung, Bestellbestätigung und Footer.

Was bedeuten UN3480 und UN3481 beim Akku-Versand?

Sobald Lithium-Ionen-Batterien oder Produkte mit eingebautem Lithium-Ionen-Akku verschickt werden, greift zusätzlich zu ElektroG und BattDG das Gefahrgutrecht. Lithium-Ionen-Batterien gelten grundsätzlich als Gefahrgut der Klasse 9, weil sie bei Kurzschluss, Beschädigung oder Überhitzung ein Brand- oder Explosionsrisiko darstellen. Die beiden wichtigsten UN-Nummern unterscheiden dabei nach Versandform:

  • UN3480: Lithium-Ionen-Batterien, die einzeln versendet werden, also lose Powerbanks oder Ersatzakkus ohne zugehöriges Gerät.
  • UN3481: Lithium-Ionen-Batterien, die mit einem Gerät verpackt sind oder bereits in einem Gerät eingebaut sind, etwa ein Laptop mit fest verbautem Akku oder Kopfhörer im Ladecase.

Diese Unterscheidung entscheidet direkt darüber, welche Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften ein Versandstück erfüllen muss. Eine einzeln verschickte Powerbank (UN3480) gilt dabei als riskanter einzustufen als ein Gerät mit fest verbautem Akku (UN3481), weil ohne umgebendes Gehäuse ein größeres Kurzschlussrisiko besteht.

Wann gilt die 100-Wh-Ausnahme (ADR Sondervorschrift 188)?

Nicht jede Lithium-Batterie-Sendung muss die volle Gefahrgutdeklaration durchlaufen. Nach der ADR-Sondervorschrift 188 (SV188) gelten Lithium-Ionen-Zellen mit maximal 20 Wattstunden und Lithium-Ionen-Batterien mit maximal 100 Wattstunden als kleine Batterien und sind von den meisten Gefahrgutvorschriften ausgenommen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für Lithium-Metall-Batterien liegt die Grenze bei maximal 1 Gramm Lithium je Zelle beziehungsweise 2 Gramm je Batterie. Die Ausnahme gilt nur, wenn zusätzlich folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Schutz vor Kurzschluss durch eine geeignete Innenverpackung.
  • Stoßfeste Außenverpackung, die eine Fallprüfung aus 1,2 Metern besteht.
  • Kennzeichnung des Versandstücks mit dem Lithiumbatterie-Symbol nach Unterabschnitt 5.2.1.9.
  • Maximal 30 Kilogramm Bruttomasse je Versandstück, außer bei bereits im Gerät verbauten Batterien.

Die meisten handelsüblichen Powerbanks (typisch 10.000 bis 20.000 mAh, umgerechnet etwa 37 bis 74 Wh bei 3,7 Volt Nennspannung) liegen unterhalb der 100-Wh-Schwelle und profitieren damit von der SV188-Ausnahme, solange Verpackung und Kennzeichnung stimmen. Powerbanks mit sehr hoher Kapazität können die 100-Wh-Grenze dagegen überschreiten und benötigen dann eine vollständige Gefahrgutdeklaration.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Straßen- und Luftfracht. Die hier beschriebene ADR-Sondervorschrift 188 gilt für den Straßentransport innerhalb Europas, also für den typischen Paketversand innerhalb Deutschlands. Für den Luftfrachtversand gelten die deutlich strengeren IATA-Bestimmungen: Lithium-Ionen-Batterien über 100 Wh dürfen grundsätzlich nicht als Fracht auf Passagierflugzeugen transportiert werden, und auch für Sendungen unter der 100-Wh-Grenze gelten eigene Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben, die von den ADR-Regeln abweichen. Wer international per Luftfracht versendet oder einen Fulfillment-Dienstleister mit Luftfrachtanbindung nutzt, sollte deshalb nicht automatisch von den hier beschriebenen ADR-Regeln ausgehen, sondern die IATA-Vorgaben separat prüfen.

Powerbank versenden: Was ist erlaubt?

Für den konkreten Fall “Powerbank versenden” gilt die 100-Wh-Grenze als praktische Faustregel, ergänzt um die Vorgaben des jeweiligen Paketdienstleisters. Die Wattstundenzahl steht in der Regel direkt auf der Powerbank aufgedruckt, oft zusammen mit der Angabe in Milliamperestunden (mAh) und der Nennspannung. Fehlt die Wattstundenangabe, lässt sie sich näherungsweise berechnen: Kapazität in Amperestunden multipliziert mit der Nennspannung in Volt ergibt die Energie in Wattstunden.

Praktisch bedeutet das für Online-Händler, die Powerbanks oder Produkte mit eingebautem Lithium-Akku verschicken:

  • Wattstundenzahl der Powerbank vor dem Versand prüfen und dokumentieren, idealerweise pro Charge im internen System.
  • Bei Werten bis 100 Wh und eingehaltener SV188-Verpackung gilt die vereinfachte Kennzeichnung, keine vollständige Gefahrgutdeklaration nötig.
  • Bei Werten über 100 Wh ist eine vollständige Gefahrgutdeklaration mit entsprechender Schulung des Versandpersonals erforderlich, was für die meisten kleinen und mittleren Online-Shops den Versand über einen spezialisierten Gefahrgutdienstleister sinnvoller macht als den eigenen Standardversand.
  • Beschädigte, aufgeblähte oder erkennbar defekte Akkus dürfen unabhängig von der Wattstundenzahl grundsätzlich nicht im regulären Paketversand verschickt werden.

Welcher Versanddienstleister erlaubt den Versand von Akkus und Powerbanks?

Die Regeln unterscheiden sich deutlich zwischen den großen deutschen Paketdienstleistern. Die folgende Grafik zeigt auf einen Blick, welcher Anbieter Privatkunden den Versand erlaubt, die Tabelle darunter liefert die Details.

Vergleich der Akku-Versandregeln von DHL Paket, DPD, Hermes und GLS für Privatkunden

Die folgende Übersicht fasst den Stand 2026 zusammen, sollte aber vor jedem Versand direkt beim jeweiligen Anbieter geprüft werden, da sich Transportbedingungen ändern können.

DienstleisterPrivatkunden nationalPrivatkunden internationalGeschäftskunden
DHL PaketErlaubt bis 100 Wh / 2 g Lithium je Batterie, mit KennzeichnungGrundsätzlich ausgeschlossenGefahrgutversand über gesonderte Vereinbarung möglich
HermesNicht erlaubtNicht erlaubtHermes nimmt grundsätzlich keine Batterien oder Akkumulatoren zum Versand an
DPDErlaubt unter strengen Auflagen (Verpackung, Kennzeichnung)Nicht für PrivatkundenMöglich mit gesondertem Vertrag
GLSNicht erlaubtNicht erlaubtMöglich über den GLS HazardousGoodsService bei zugelassenen Gefahrgutklassen

Für den Onlinehandel mit Powerbanks oder Elektronik mit eingebautem Akku heißt das in der Praxis: Wer regelmäßig Lithium-Akkus verschickt, kommt an einer Geschäftskundenvereinbarung mit Gefahrgutkonditionen kaum vorbei, da die Standardkonditionen für Privatkunden bei den meisten Anbietern entweder ausgeschlossen oder stark eingeschränkt sind. DHL Paket bietet innerhalb Deutschlands die praktikabelste Lösung für kleinere Wattstundenwerte, während Hermes und GLS für Privatkunden komplett ausfallen.

Beide Registrierungsnummern im Shopify-Shop anzeigen (ohne Theme-Code)

Sobald beide Registrierungen vorliegen, müssen WEEE-Reg-Nr und BattDG-Registrierungsnummer korrekt und dauerhaft im Shop sichtbar sein, nicht nur im Impressum. Shopify bietet dafür keine eingebaute Funktion, die Pflichtangaben lassen sich aber ohne Eingriff in den Theme-Code umsetzen:

  • Beide Nummern im Impressum listen: WEEE-Reg-Nr und BattDG-Nummer als getrennte Zeilen, nicht zusammengefasst, damit die Zuordnung zum jeweiligen Gesetz eindeutig bleibt.
  • Kennzeichnungssymbole in Produktbildern zeigen: Das Mülltonnensymbol für Elektrogerät und Akku kann in denselben Produktbildern kombiniert werden, sofern beide Symbole klar erkennbar bleiben.
  • Rücknahmehinweis pro Produkt ergänzen: Ein kurzer Satz in der Produktbeschreibung, der sowohl auf die Altgeräte- als auch auf die Altbatterie-Rücknahme hinweist, deckt beide Pflichten gleichzeitig ab.
  • Versandhinweis bei Lithium-Produkten ergänzen: Bei Powerbanks oder Produkten mit Lithium-Akku über 100 Wh sollte die Produktseite auf eingeschränkte Versandoptionen hinweisen, bevor der Kunde die Bestellung abschließt.

Diese vier Punkte lassen sich über Shopify-native Textfelder, Produktbeschreibungen und App-Blöcke abbilden, ohne dass Entwickler-Ressourcen für individuelle Theme-Anpassungen nötig sind.

Compliance-Checkliste für Elektronik- und Akku-Verkäufer

Die folgenden Punkte fassen alle Pflichten aus diesem Beitrag als konkrete Handlungsschritte zusammen:

  • Prüfen, ob das eigene Produkt gleichzeitig unter ElektroG und BattDG fällt, im Zweifel von einer doppelten Pflicht ausgehen.
  • WEEE-Reg-Nr und BattDG-Registrierungsnummer parallel bei der Stiftung EAR beantragen, vor dem ersten Angebot.
  • Beide Registrierungsnummern auf der Produktseite, im Impressum und auf Rechnungen anzeigen, wie im Leitfaden zur WEEE-Nummer beschrieben.
  • Kennzeichnungssymbole (durchgestrichene Mülltonne, gegebenenfalls chemische Symbole) auf Produkt und in Produktbildern zeigen.
  • Rücknahmehinweis für Altgeräte und Altbatterien in Produktbeschreibung, Bestellbestätigung und Footer einbinden.
  • Wattstundenzahl jeder verkauften Powerbank oder jedes Lithium-Akku-Produkts dokumentieren.
  • Vor dem ersten Versand die aktuellen Batterie- und Powerbank-Richtlinien des gewählten Paketdienstleisters direkt beim Anbieter prüfen.
  • Bei Wattstundenwerten über 100 Wh einen spezialisierten Gefahrgutversand statt des Standardpaketversands nutzen.

Diese Doppelpflicht aus ElektroG und BattDG, kombiniert mit den Versandvorschriften für Lithium-Akkus, lässt sich manuell kaum dauerhaft im Blick behalten, insbesondere wenn sich das Sortiment häufig ändert. Tools wie shopcompliance.net helfen dabei, beide Registrierungsnummern korrekt im Shop anzuzeigen und Pflichttexte automatisch zu pflegen, ohne dass dafür der Theme-Code angepasst werden muss.

shopcompliance.net Startseite: Automatisierung von EU-Anzeigepflichten für Shopify-Shops

Häufige Fragen zu Elektronik- und Akku-Verkauf

Muss ich beide Registrierungen auch bei kleinen Stückzahlen beantragen?

Ja. Weder das ElektroG noch das BattDG kennen eine Bagatellgrenze. Sobald auch nur ein einziges Produkt mit doppelter Pflicht erstmals in Deutschland angeboten wird, müssen beide Registrierungen vorliegen.

Reicht eine WEEE-Reg-Nr aus, wenn das Produkt einen Akku enthält?

Nein. Die WEEE-Reg-Nr deckt ausschließlich die ElektroG-Pflichten ab. Für den eingebauten oder beiliegenden Akku ist zusätzlich eine eigene BattDG-Registrierung bei der Stiftung EAR erforderlich, eine Registrierung ersetzt die andere nicht.

Wie finde ich heraus, ob meine Powerbank die 100-Wh-Grenze überschreitet?

Die Wattstundenzahl steht in der Regel direkt auf der Powerbank aufgedruckt. Fehlt die Angabe, lässt sie sich aus der Kapazität in Amperestunden multipliziert mit der Nennspannung in Volt berechnen. Im Zweifel beim Hersteller oder Lieferanten das technische Datenblatt anfordern.

Was passiert, wenn ich eine Powerbank ohne Gefahrgutkennzeichnung verschicke?

Das ist ein Verstoß gegen das Gefahrgutrecht und kann neben Bußgeldern dazu führen, dass der Paketdienstleister die Sendung zurückweist oder aus dem Netz entfernt. Zusätzlich drohen die separaten Bußgelder aus ElektroG und BattDG, falls parallel auch die Registrierungspflichten verletzt wurden.

Gelten die Versandregeln auch für gebrauchte Powerbanks oder Elektronik mit Akku?

Ja. Die Gefahrgutklassifizierung nach UN3480 und UN3481 hängt vom Zustand der Batterie und der Versandform ab, nicht davon, ob das Produkt neu oder gebraucht ist. Beschädigte oder erkennbar defekte Akkus dürfen unabhängig vom Zustand des Produkts generell nicht im regulären Paketversand verschickt werden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.