Batteriegesetz (BattDG): Registrierung & Pflichten für Online-Händler
Wer über seinen Shopify-Shop Produkte verkauft, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, ist seit dem 18. August 2025 zur Registrierung, Rücknahme und Kennzeichnung verpflichtet. Gilt für Sie. Das neue Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) trifft Händler, die Powerbanks, Kopfhörer, Spielzeug mit Akku oder E-Bikes anbieten, genauso wie Shops, die Batterien schlicht beilegen. Wer nicht registriert ist, dem kann das Bundesumweltamt ein sofortiges Vertriebsverbot aussprechen. Wer früh handelt, zahlt einmalig 16,40 Euro und ist binnen 7 Werktagen dabei.
Was ist das Batteriegesetz?
Das BattDG (Batteriedurchführungsgesetz) hat das alte Batteriegesetz (BattG) von 2009 am 18. August 2025 abgelöst. Es setzt die EU-Batterieverordnung 2023/1542 in deutsches Recht um, die auf EUR-Lex veröffentlicht ist. Der Anwendungsbereich des Batteriegesetzes erfasst alle Batterien und Akkumulatoren: Gerätebatterien für den Endverbraucher ebenso wie Industrie- und Fahrzeugbatterien. Betroffen ist, wer Batterien oder Produkte mit Batterien erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt, also importiert oder herstellt.
Das BattG bestand bereits seit 2009 und wurde zuletzt 2021 überarbeitet. Mit dem BattDG kommen grundlegende Änderungen: Statt drei Batteriekategorien gibt es jetzt fünf. Die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren wird strikter geregelt, die Kennzeichnungspflichten wurden verschärft, und wer als Hersteller im Sinne des neuen Gesetzes gilt, ist weiter gefasst als zuvor.
Wer gilt als Hersteller im Sinne des BattDG?
Hersteller ist nicht nur, wer Batterien produziert. Entscheidend ist, wer eine Batterie erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Wer Produkte mit Batterien aus dem Ausland importiert und sie in Deutschland verkauft, gilt als Hersteller nach BattDG. Das gilt für Shopify-Händler, die Ware von chinesischen Lieferanten beziehen oder per Dropshipping vertreiben.
Keine Pflicht trifft reine Händler, die Ware ausschließlich von einem deutschen Großhändler beziehen, der die BattDG-Pflichten bereits erfüllt hat. Im Zweifel sollte die Lieferkette genau geprüft werden.
Für welche Produkte gilt das BattDG?
Das BattDG greift, sobald das verkaufte Produkt eine Batterie enthält, beiliegt oder selbst eine Batterie darstellt. Seit dem 18. August 2025 gibt es fünf Batteriekategorien. Jeder Händler muss wissen, in welche Kategorie seine Produkte fallen, weil Rücknahme und Registrierung kategorienspezifisch sind.
| Kategorie | Beschreibung | Typische Shopify-Produkte |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | Portabel, für private Nutzung | Powerbanks, Kopfhörer, Spielzeug, Taschenlampen |
| Starterbatterien | Fahrzeugzündung, Beleuchtung | KFZ-Zubehör, Motorradbatterien |
| Elektrofahrzeug-/Hybridbatterien | Antrieb von E-Fahrzeugen | E-Bike-Akkus, E-Scooter-Akkus |
| LV-Batterien | Leichte Fahrzeuge (motorisierte Zwei- und Dreiräder) | Pedelec-Akkus, Rollstuhlakkus |
| Industriebatterien | Gewerblicher und industrieller Einsatz | Lagertechnik, Spezialgeräte |

Welche Batterien sind ausgenommen?
Ausgenommen sind Batterien für militärische und geheimdienstliche Zwecke sowie bestimmte Spezialanwendungen für Luft- und Raumfahrt. Für den typischen Shopify-Shop spielen diese Ausnahmen keine Rolle.
BattDG-Registrierung bei Stiftung EAR: Schritt für Schritt
Zuständig für die BattDG-Registrierung ist die Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register). Registriert sein muss, wer Batterien oder Akkumulatoren erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt. Einmalige Gebühr: 16,40 Euro. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 7 Werktagen; danach kommt die Registrierungsnummer im Format DE plus 8 Stellen per E-Mail, zum Beispiel DE12345678.

So läuft die Registrierung im ear-Portal ab:
- Konto anlegen: Auf www.stiftung-ear.de ein Unternehmenskonto erstellen und die E-Mail-Verifizierung abschließen.
- Bevollmächtigten benennen: Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, muss je Land einen Bevollmächtigten benennen. Für ausschließlichen Deutschland-Vertrieb entfällt dieser Schritt.
- Zahlungsdaten hinterlegen: Bankverbindung für die einmalige 16,40-Euro-Gebühr angeben.
- Marken, Kategorien und Zusammensetzung deklarieren: Alle Marken, unter denen Batterien vertrieben werden, die betroffenen Kategorien und die chemische Zusammensetzung eintragen.
- OfH-Teilnahme bestätigen: Für jede Kategorie eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) auswählen und die Mitgliedschaft bestätigen. Die OfH übernimmt das Rücknahmenetz.
- Registrierung einreichen: Vollständige Anträge werden innerhalb von 7 Werktagen bearbeitet. Die Registrierungsnummer kommt per E-Mail.
Die Registrierungsnummer muss anschließend auf Produktseiten, im Impressum und in der Bestellkommunikation sichtbar sein.
Wer bereits unter dem alten BattG registriert war, muss die Registrierung bis zum 15. Januar 2026 aktualisieren: chemische Zusammensetzung nachtragen, Steuer-ID ergänzen und die OfH-Teilnahme je Kategorie bestätigen. Wer das versäumt, wird gelöscht.
Rücknahmepflichten: Was Händler anbieten müssen
Das BattDG verpflichtet Händler, gebrauchte Batterien und Akkumulatoren kostenlos und bedingungslos zurückzunehmen, sofern sie Batterien derselben Kategorie verkaufen. Kein Mindestumsatz, keine Größenbeschränkung des Shops. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Händler, egal wie klein.
Die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren darf nicht über den Hausmüll erfolgen. Online-Händler müssen ihren Kunden eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Das kann per Einsendung auf dem Postweg, über stationäre Sammelstellen oder über das von der gewählten OfH organisierte Rücknahmenetz geschehen. Die OfH-Mitgliedschaft deckt in der Regel die logistische Seite ab.
Händler müssen Kunden außerdem auf die Rücknahmemöglichkeit hinweisen. Dieser Hinweis gehört in die Produktbeschreibung, auf die Bestellbestätigung und in den Footer des Shops. Fehlt der Hinweis, ist das ein eigenständiger Compliance-Verstoß.
Kennzeichnungspflichten für Batterien
Pflicht: Jede Batterie und jedes Produkt mit eingebauter Batterie muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein, das mindestens 3 Prozent der größten Fläche einnimmt. Enthält die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) oberhalb bestimmter Schwellenwerte, kommen die jeweiligen chemischen Symbole hinzu. Keine Ausnahme für kleine Shops.
Seit dem 17. August 2025 gilt außerdem: Wenn Entsorgungskosten im Produktpreis enthalten sind, muss darauf explizit hingewiesen werden. Ist die OfH-Mitgliedsgebühr im Preis eingerechnet, muss das aus der Produktbeschreibung oder den Preisinformationen erkennbar sein.
Das Kennzeichnungssymbol muss auf der Produktverpackung oder direkt auf der Batterie sichtbar sein. Online genügt eine Darstellung in den Produktbildern oder der Produktbeschreibung, sofern der physische Gegenstand ebenfalls gekennzeichnet ist.
BattDG in Shopify umsetzen (ohne Theme-Code)
Shopify bietet keine eingebaute BattDG-Funktion. Die Pflichten lassen sich aber ohne Eingriff in den Theme-Code erfüllen:
- Registrierungsnummer anzeigen: Im Impressum und auf einer eigenen Seite zur Batterieentsorgung die Nummer im Format DE plus 8 Stellen eintragen. Footer-Link pflegen.
- Rücknahmehinweis einbinden: In jede betroffene Produktbeschreibung einen kurzen Hinweis einfügen: Gebrauchte Batterien dieser Kategorie werden kostenlos zurückgenommen.
- Footer-Seite Batterieentsorgung anlegen: Auf dieser Seite Rücknahmemöglichkeiten, Registrierungsnummer und Hinweis auf enthaltene Entsorgungskosten bündeln.
- Kennzeichnungssymbol sichtbar machen: In Produktbildern oder -beschreibungen das Mülltonnensymbol zeigen. Shopify-nativer Bild-Upload reicht dafür aus.
- shopcompliance.net verwenden: Die App erzeugt BattDG-konforme Pflichtangaben automatisch und platziert sie an den richtigen Stellen im Shop ohne Anpassung des Theme-Codes.
Kosten, Fristen und Bußgelder
Die Kosten für BattDG-Compliance sind überschaubar. Das Risiko sind die Bußgelder.
| Thema | Betrag oder Frist | Anmerkung |
|---|---|---|
| Erstregistrierung Stiftung EAR | 16,40 Euro (einmalig) | Je Registrierungsantrag |
| OfH-Mitgliedsgebühr | Variiert nach Kategorie und Volumen | Jährlich, je gewähltem System |
| Update bestehender BattG-Registrierung | Kostenfrei, Pflicht bis 15. Jan. 2026 | Ohne Update: Löschung der Registrierung |
| Bußgeld je Verstoß | Bis zu 100.000 Euro | Festgesetzt durch Bundesumweltamt |
| Vertriebsverbot | Sofort bis zur Compliance | Keine Übergangsfrist |
Das Bundesumweltamt (UBA) kann bei Verstößen ein Vertriebsverbot verhängen. Wer nicht registriert ist und dabei ertappt wird, darf nicht weiterverkaufen, bis die Compliance wiederhergestellt ist. Bußgelder bis zu 100.000 Euro je Verstoß kommen hinzu.
Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Vor dem ersten Inverkehrbringen: Registrierung im ear-Portal abschließen
-
- August 2025: Hinweis auf Entsorgungskosten im Preis einführen
-
- August 2025: Neue BattDG-Kategorien und Kennzeichnungspflichten
-
- Januar 2026: Bestehende BattG-Registrierungen aktualisieren, sonst Löschung
FAQ
Gilt das BattDG auch für Händler, die nur kleine Mengen Batterieprodukte verkaufen?
Das BattDG kennt keine Mengenschwelle. Wer auch nur ein Produkt mit Batterie erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt, muss registriert und compliant sein. Die Pflicht gilt vom ersten Verkauf an, nicht erst ab einem bestimmten Volumen.
Was passiert, wenn ich mich nicht beim BattDG registriere?
Das Bundesumweltamt kann ein sofortiges Vertriebsverbot aussprechen und Bußgelder bis zu 100.000 Euro je Verstoß verhängen. Fehlender Rücknahmehinweis oder fehlende Registrierungsnummer können als separate Verstöße gewertet werden. Abmahnungen durch Wettbewerber sind ebenfalls möglich.
Muss ich mich selbst registrieren, wenn ich Produkte von einem deutschen Lieferanten beziehe?
Wenn der deutsche Lieferant bereits als Hersteller nach BattDG registriert ist und die Compliance-Pflichten für seine Produkte erfüllt, trifft die Registrierungspflicht euch als nachgelagerte Händler nicht. Wichtig ist eine schriftliche Bestätigung vom Lieferanten. Im Zweifel ist eine eigene Registrierung die sichere Wahl.
Wie erkenne ich, ob mein Produkt unter das BattDG fällt?
Enthält das Produkt eine Batterie, einen Akku oder wird mit einer Batterie geliefert, fällt es unter das BattDG. Das gilt für eingebaute Akkus genauso wie für beiliegende Batterien oder Produkte, die selbst Batterien sind. Bei Unklarheit Produktbeschreibung und Herstellerunterlagen prüfen.
Wo registriere ich mich und wo finde ich Muster für Rücknahmehinweise?
Die Registrierung läuft über das ear-Portal der Stiftung EAR unter www.stiftung-ear.de. Offizielle Mustertexte für den Rücknahmehinweis stellt die Stiftung EAR dort ebenfalls bereit.
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