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Verbraucherschlichtung-Hinweis 2026: OS-Plattform-Link entfernen & § 36 VSBG richtig umsetzen

24. Juli 2026 · Max Benz

Der OS-Plattform-Link muss seit dem 20. Juli 2025 aus jedem Impressum entfernt werden, während die Informationspflicht zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG unverändert weiter gilt. Wenn Ihr Shopify-Shop noch beide Themen vermischt oder den alten Link zeigt, handeln Sie damit seit über einem Jahr veraltet. Dieser Artikel trennt beide Pflichten sauber, zeigt den aktuellen Rechtsstand 2026 und liefert fertige Textbausteine sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihren Shop.

Verbraucherschlichtung-Hinweis 2026: Die kurze Antwort zuerst

Zwei unterschiedliche Pflichten werden in der Praxis ständig verwechselt, und genau das führt zu Fehlern in beide Richtungen:

PflichtStatus 2026Was zu tun ist
OS-Plattform-Link (EU-Verordnung Nr. 524/2013)abgeschaltet seit 20.07.2025Link vollständig entfernen
Hinweis nach § 36 VSBGweiterhin in Kraftprüfen, ob Ihr Shop betroffen ist, und korrekt formulieren

Kurz gesagt: Der alte OS-Plattform-Hinweis muss raus, die VSBG-Informationspflicht bleibt aber bestehen und wird von vielen Shopbetreibern übersehen, sobald sie den OS-Link entfernt haben. Die folgende Übersicht fasst diesen Unterschied noch einmal grafisch zusammen, bevor beide Punkte im Detail erklärt werden.

Vergleichstabelle Verbraucherschlichtung-Hinweis 2026: OS-Plattform-Link ist abgeschaltet und muss entfernt werden, Hinweis nach § 36 VSBG bleibt bestehen und muss geprüft werden

Nein. Die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU-Kommission (kurz OS-Plattform) ist seit dem 20.07.2025 abgeschaltet und nicht mehr erreichbar. Rechtsgrundlage dafür ist die Verordnung (EU) 2024/3228 vom 19. Dezember 2024, die die bisherige ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 vollständig aufhebt.

Die Plattform war 2016 gestartet worden, um Verbrauchern und Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle für außergerichtliche Streitbeilegung bei Online-Käufen zu bieten. Sie erreichte zwar jährlich rund zwei bis drei Millionen Besucher, tatsächlich an eine Schlichtungsstelle weitergeleitet wurden davon aber nur etwa 200 Fälle pro Jahr. Diese geringe praktische Wirkung war der zentrale Grund für die Abschaltung durch die EU-Kommission. Der folgende Zeitstrahl zeigt die wichtigsten Stationen von der Einführung bis zur Abschaltung.

Zeitstrahl OS-Plattform: Start 2016, Verordnung (EU) 2024/3228 am 19.12.2024 verabschiedet, Abschaltung am 20.07.2025

Für Ihren Shop bedeutet das: Ein noch vorhandener OS-Plattform-Link ist nicht nur überflüssig, sondern ein eigenes Abmahnrisiko, weil er Verbraucher auf eine nicht mehr existierende Anlaufstelle verweist und damit irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts sein kann. Prüfen Sie deshalb gezielt folgende Stellen auf einen noch aktiven Verweis:

  • Impressum
  • AGB beziehungsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Checkout- und Bestellabschluss-Seiten
  • Footer-Snippets und Theme-Vorlagen
  • Angebote auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay, sofern Sie dort ebenfalls verkaufen

Entfernen Sie den Link an jeder dieser Stellen vollständig, statt ihn nur auszukommentieren oder unsichtbar zu schalten.

Wer muss den Verbraucherschlichtung-Hinweis nach § 36 VSBG geben?

Anders als der OS-Plattform-Verweis ist die Informationspflicht aus § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weiterhin in Kraft. Sie besteht tatsächlich aus zwei getrennten Pflichten, die an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind.

Allgemeine Informationspflicht (bei mehr als 10 Mitarbeitern)

Diese Pflicht betrifft Unternehmen, die am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt haben, wobei die tatsächliche Kopfzahl zählt und nicht die Arbeitszeit. Wenn Ihr Unternehmen diese Schwelle überschreitet und eine Website unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet sowie Verträge mit Verbrauchern schließt, müssen Sie leicht zugänglich, klar und verständlich angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder gesetzlich verpflichtet sind. Sind Sie bereit oder verpflichtet, müssen Sie zusätzlich Name, Anschrift und Website der zuständigen Schlichtungsstelle nennen. Beschäftigen Sie am Stichtag zehn oder weniger Personen, sind Sie von dieser konkreten Teilpflicht befreit.

Informationspflicht nach Entstehen einer Streitigkeit (für alle Unternehmen)

Diese zweite Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Sobald zwischen Ihnen und einem Verbraucher ein Streit über einen Vertrag entstanden ist und Sie diesen nicht selbst beilegen konnten, müssen Sie den Verbraucher in Textform, etwa per E-Mail, über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle informieren und mitteilen, ob Sie bereit sind, an einem Verfahren teilzunehmen. Diese Pflicht trifft also auch Kleinstunternehmen, die von der allgemeinen Informationspflicht befreit sind, sobald ein konkreter Streitfall vorliegt.

Wichtig für beide Varianten: Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren selbst bleibt grundsätzlich freiwillig. Die Informationspflicht verlangt nur Transparenz darüber, wie Sie sich dazu verhalten, nicht die Teilnahme als solche. Ein Gerichtsurteil des OLG Celle hat zudem klargestellt, dass die allgemeine Informationspflicht in bestimmten Konstellationen nicht greift, etwa wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 36 VSBG im Einzelfall nicht vollständig erfüllt sind. Verlassen Sie sich im Zweifel aber auf die oben genannten Schwellenwerte, statt auf eine Ausnahme zu hoffen.

Der richtige Hinweistext 2026 (zum Kopieren)

Je nachdem, ob Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen möchten oder nicht, benötigen Sie einen von zwei unterschiedlichen Textbausteinen. Passen Sie die Formulierung an Ihre tatsächliche Entscheidung an, denn ein falsch gewählter Baustein ist selbst wieder ein Abmahnrisiko.

Variante A: Sie nehmen nicht teil

“Der Betreiber dieses Online-Shops ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.”

Variante B: Sie nehmen teil

“Der Betreiber dieses Online-Shops ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de teilzunehmen.”

Nennen Sie in Variante B stets die Schlichtungsstelle, bei der Sie sich tatsächlich registriert haben oder registrieren möchten. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes ist eine allgemeine Auffangstelle, für einzelne Branchen können jedoch spezialisierte Schlichtungsstellen zuständig oder passender sein, die Sie im Schlichtungsstellenverzeichnis des Bundesamts für Justiz finden. Prüfen Sie das im Zweifel branchenspezifisch, bevor Sie den Text final übernehmen. So sieht die Webseite der Universalschlichtungsstelle des Bundes aus, die Sie in Variante B nennen:

Webseite der Universalschlichtungsstelle des Bundes, der zuständigen allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle

Wo der Hinweis im Shopify-Shop stehen muss

Shopify erlaubt es, die relevanten Rechtstexte ohne Theme-Code direkt im Adminbereich zu pflegen. Die folgende Übersicht zeigt die fünf nötigen Schritte, bevor sie im Detail erklärt werden.

Fünf Schritte zur Aktualisierung des Verbraucherschlichtung-Hinweises in Shopify: Einstellungen öffnen, Richtlinien wählen, Hinweistext einpflegen, Footer und Apps prüfen, Checkout kontrollieren

  1. Öffnen Sie im Shopify-Adminbereich den Menüpunkt “Einstellungen” am unteren Ende der linken Navigationsleiste.
  2. Wählen Sie den Bereich “Richtlinien” beziehungsweise “Rechtliche Seiten” (die genaue Bezeichnung kann je nach Shopify-Plan und Sprachversion leicht variieren).
  3. Ergänzen Sie den Hinweistext aus dem vorherigen Abschnitt entweder in Ihrem Impressum-Textfeld oder in Ihren AGB, je nachdem, wo Sie ihn bislang untergebracht hatten.
  4. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Footer sowie eventuell verwendete Rechtstexte-Apps, da diese die hinterlegten Texte teilweise separat verwalten und nicht automatisch mit den Shopify-Grundeinstellungen synchronisieren.
  5. Kontrollieren Sie abschließend die Checkout-Seite, falls Sie den Hinweis dort zusätzlich verlinkt hatten.

Wenn Sie eine Rechtstexte-Schnittstelle wie die der IT-Recht Kanzlei oder eines vergleichbaren Anbieters nutzen, wird der aktualisierte Hinweistext in der Regel automatisch per API eingespielt. Kontrollieren Sie in diesem Fall trotzdem einmal manuell, ob die Änderung tatsächlich live auf Ihrer Seite angekommen ist.

Alte Unterlassungserklärung zur OS-Plattform? Das müssen Sie zusätzlich tun

Kündigen Sie eine frühere Unterlassungserklärung zum OS-Plattform-Link aktiv, bevor Sie den Link entfernen, sonst droht eine Vertragsstrafe. Dieser Punkt fehlt in den meisten Ratgebern zu diesem Thema: Wer in der Vergangenheit wegen eines fehlenden OS-Plattform-Links abgemahnt wurde und daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, bleibt durch diese Erklärung möglicherweise weiterhin verpflichtet, den Link dauerhaft anzuzeigen. Wird er jetzt einfach ohne weitere Schritte entfernt, kann das als Verstoß gegen die eigene Unterlassungserklärung gewertet werden und eine Vertragsstrafe auslösen.

Prüfen Sie deshalb, ob eine solche Erklärung bei Ihnen vorliegt, und kündigen Sie diese aktiv gegenüber der ursprünglichen Gegenseite, bevor oder während Sie den Link entfernen. Im Zweifel lohnt sich hier eine kurze anwaltliche Rückversicherung, da es zu dieser speziellen Konstellation noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Was passiert, wenn ich den Hinweis nicht richtig gebe?

Ein fehlender oder fehlerhafter Hinweis nach § 36 VSBG ist kein bußgeldbewehrter Verstoß im eigentlichen Sinne, denn das VSBG sieht dafür keinen eigenen Bußgeldtatbestand vor. Durchgesetzt wird die Pflicht stattdessen über das Wettbewerbsrecht: Mitbewerber, Wettbewerbsverbände oder Verbraucherschutzverbände können einen fehlenden, veralteten oder falschen Hinweis wettbewerbsrechtlich abmahnen, weil er als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel gilt. Das kann Abmahnkosten sowie die Pflicht zur Abgabe einer eigenen Unterlassungserklärung nach sich ziehen, die wiederum mit einer Vertragsstrafe für künftige Verstöße verbunden ist. Ein korrekt formulierter, aktueller Hinweis ist damit der einfachste Weg, dieses Risiko von vornherein zu vermeiden.

Checkliste: Verbraucherschlichtung-Hinweis in 5 Schritten prüfen

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihren Shop in wenigen Minuten selbst zu prüfen.

Checkliste mit fünf Prüfpunkten für den Verbraucherschlichtung-Hinweis 2026: OS-Plattform-Link entfernen, Mitarbeiterzahl prüfen, Hinweistext einpflegen, Unterlassungserklärung prüfen, internen Prozess festlegen

  1. OS-Plattform-Link in Impressum, AGB, Footer, Checkout und auf Marktplätzen suchen und vollständig entfernen.
  2. Prüfen, ob Ihr Unternehmen am 31.12. des Vorjahres mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt hat.
  3. Passenden Hinweistext (Variante A oder B) auswählen und in Impressum oder AGB einpflegen.
  4. Bei vorheriger Abmahnung wegen des OS-Plattform-Links: bestehende Unterlassungserklärung prüfen und gegebenenfalls kündigen.
  5. Internen Prozess festlegen, wie im konkreten Streitfall die Textform-Information an den Verbraucher erfolgt, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Häufige Fragen

Muss ich den OS-Plattform-Link noch in meinem Impressum haben? Nein, die Plattform ist seit dem 20.07.2025 abgeschaltet, ein weiterhin angezeigter Link sollte entfernt werden.

Gilt die Informationspflicht nach § 36 VSBG auch für kleine Shopify-Shops? Die allgemeine Informationspflicht gilt erst ab mehr als zehn Mitarbeitern, die Pflicht zur Information nach Entstehen einer Streitigkeit trifft aber auch kleinere Unternehmen.

Drohen mir Bußgelder, wenn der Hinweis fehlt? Ein eigenständiges Bußgeld sieht das VSBG dafür nicht vor, das Risiko besteht in einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.