Lieferzeit und Versandkosten im Online-Shop rechtssicher angeben
Ja, die Angabe der Lieferzeit ist im Online-Shop Pflicht. Ebenso müssen Versandkosten transparent ausgewiesen werden, bevor der Kunde bestellt. Beide Pflichten hängen eng zusammen und werden in der Praxis oft gemeinsam abgemahnt, wenn sie fehlen oder zu unklar formuliert sind. Dieser Artikel zeigt, welche Formulierungen rechtssicher sind, welche typischen Fehler zur Abmahnung führen und wie du beide Angaben in Shopify ohne Theme-Code korrekt umsetzt.
Ist die Angabe der Lieferzeit im Online-Shop Pflicht?
Ja. Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB muss ein Online-Händler den Verbraucher vor Vertragsschluss über den Termin informieren, bis zu dem er die Ware liefern muss. In der Praxis wird dieser Termin meist als Liefertermin oder Lieferzeit bezeichnet. Diese Pflicht gilt für jeden Fernabsatzvertrag mit Verbrauchern, also für praktisch jeden B2C-Online-Shop.
Ein konkretes Kalenderdatum ist nicht erforderlich. Es reicht die Angabe eines Lieferzeitraums, zum Beispiel “Lieferzeit 2-4 Werktage”. Wichtig ist nur, dass die Angabe für den Kunden eindeutig nachvollziehbar ist und einen klaren Endpunkt hat. Verpflichtet ist dabei jeder Unternehmer, der Waren im Fernabsatz an Verbraucher verkauft, unabhängig von Shopgröße oder Branche. Der folgende Auszug aus dem Gesetzestext zeigt die relevanten Pflichtangaben im Original:
Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB: Nr. 5 (Gesamtpreis), Nr. 7 (Versandkosten) und Nr. 10 (Liefertermin) im Gesetzestext. (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
Welche Lieferzeitangaben sind zulässig – und welche nicht?
Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren mehrfach entschieden, welche Formulierungen zu vage sind, um der gesetzlichen Informationspflicht zu genügen. Unklare Formulierungen zählen zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Beispiele im direkten Vergleich:
Vier zulässige und vier unzulässige Lieferzeit-Formulierungen im direkten Vergleich.
Diese Formulierungen sind unzulässig
- “Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen”: Das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 27.07.2011, Az. 6 W 55/11) erklärte diese Klausel für unwirksam, weil der Zusatz “in der Regel” dem Händler einen unklaren Ermessensspielraum lässt und der Kunde nicht erkennen kann, wann der Ausnahmefall gilt.
- “Lieferzeit auf Nachfrage”: Das OLG Hamm (Urteil vom 17.03.2009, Az. 4 U 167/08) bewertete diese Angabe als irreführende Werbung, weil sie dem Verbraucher keine Information darüber gibt, ob und wann die Ware überhaupt lieferbar ist.
- “Der Artikel ist bald verfügbar”: Laut OLG München genügt eine solche Angabe nicht den gesetzlichen Informationsanforderungen, da sie keinen erkennbaren Zeitraum benennt.
- “Lieferzeiten sind unverbindlich”: Eine AGB-Klausel, die Lieferfristen pauschal für unverbindlich erklärt, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam.
- Unklarer Fristbeginn: Angaben wie “Lieferzeit 1-2 Tage” ohne klaren Bezugspunkt (zum Beispiel Zahlungseingang oder Vertragsschluss) sind unzulässig, weil der Kunde das Ende der Frist nicht berechnen kann.
Diese Formulierungen sind zulässig
Nach einer Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 08.10.2014, Az. 29 W 1935/14) ist eine Lieferzeitangabe wie “ca. 2-4 Werktage” hinreichend bestimmt im Sinne von Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB, wenn eine feste Ober- und Untergrenze erkennbar ist. Rechtssicher sind demnach Formulierungen, die:
- einen konkreten Zeitraum mit klarer Ober- und Untergrenze nennen (z. B. “Lieferzeit 2-4 Werktage”)
- den Startpunkt der Frist eindeutig benennen (z. B. “ab Zahlungseingang” oder “ab Vertragsschluss”)
- direkt auf der Produktseite sichtbar sind, nicht nur versteckt in den AGB
| Angabe | Bewertung | Grund |
|---|---|---|
| ”Lieferzeit 2-4 Werktage” | Zulässig | Klare Ober- und Untergrenze |
| ”Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen” | Unzulässig | Unklarer Ermessensspielraum durch “in der Regel" |
| "Lieferzeit auf Nachfrage” | Unzulässig | Keine erkennbare Aussage zur Lieferbarkeit |
| ”Sofort lieferbar” (bei fehlendem Lagerbestand) | Unzulässig | Irreführend, wenn Ware nicht am nächsten Werktag versandfertig ist |
| ”Der Artikel ist bald verfügbar” | Unzulässig | Kein erkennbarer Zeitraum |
Müssen Versandkosten transparent angegeben werden?
Ja. Nach § 1 Abs. 2 PAngV muss ein Online-Shop, der Waren im Fernabsatz anbietet, angeben, ob und in welcher Höhe zusätzlich zum Warenpreis Liefer- und Versandkosten anfallen, sofern diese vorab vernünftigerweise berechnet werden können. Der Kunde muss den Gesamtpreis, also Warenpreis plus Versandkosten, bereits vor Abschluss der Bestellung erkennen können.
Sind die Versandkosten je nach Bestellumfang oder Zielland unterschiedlich, reicht ein Verweis auf eine gesonderte Versandkosten-Seite. Dieser Verweis muss klar erkennbar und leicht zugänglich platziert sein, etwa direkt neben dem Preis oder im Warenkorb. Können einzelne Kostenbestandteile ausnahmsweise nicht im Voraus berechnet werden, muss zumindest die Berechnungsmethode angegeben werden.
Lieferzeit und Versandkosten werden in der Praxis häufig gemeinsam abgemahnt, weil beide Angaben am selben Ort geprüft werden: der Produktseite und dem Checkout. Fehlt eine der beiden Angaben oder ist sie unklar formuliert, reicht das für einen Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG in Verbindung mit den jeweiligen Informationspflichten aus.
Details zur Gesamtpreisangabe inklusive Grundpreis regelt darüber hinaus die Preisangabenverordnung umfassend – mehr dazu im Artikel zur Grundpreisangabe. Einen Überblick über alle weiteren Pflichtangaben im Online-Shop bietet der Compliance-Guide für Online-Shops.
Sonderfälle: Vorkasse, Auslandsversand und Sammelbestellungen
In der Praxis tauchen bei der Lieferzeitangabe immer wieder dieselben drei Sonderfälle auf, die in den meisten Standard-Ratgebern nur am Rande behandelt werden.
Vorkasse
Bei Zahlung per Vorkasse darf die Lieferzeit erst ab Zahlungseingang zu laufen beginnen, nicht ab Bestelleingang. In Shopify sollte die Produktseite deshalb einen Hinweis wie “Lieferzeit 3-5 Werktage ab Zahlungseingang bei Vorkasse” enthalten, damit für beide Zahlungsarten ein eindeutiger Startpunkt erkennbar bleibt.
Auslandsversand
Bei Lieferungen ins EU-Ausland oder in Drittländer können sich Lieferzeiten deutlich von der Inlandslieferung unterscheiden. Eine pauschale Lieferzeitangabe, die nur für Deutschland gilt, reicht nicht aus, wenn der Shop auch international verkauft. Länderspezifische Lieferzeiten gehören auf eine eigene Versandinfo-Seite, auf die von der Produktseite aus verlinkt wird.
Sammelbestellung mit unterschiedlichen Lieferzeiten
Enthält eine Bestellung mehrere Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten, muss für den Kunden erkennbar sein, ob die gesamte Bestellung erst mit dem letzten Artikel verschickt wird oder ob Teillieferungen erfolgen. Ohne diesen Hinweis besteht das Risiko, dass die längste Lieferzeit im Warenkorb als irreführend kurz wahrgenommen wird.
Lieferzeit und Versandkosten in Shopify einrichten (ohne Theme-Code)
Beide Pflichtangaben lassen sich in Shopify ohne Eingriff in den Theme-Code umsetzen.
Lieferzeit auf der Produktseite anzeigen
- Trage die Lieferzeit im Produkttext oder in einem eigenen Metafeld ein (Einstellungen → Benutzerdefinierte Daten → Produkte → Metafeld “Lieferzeit” anlegen).
- Nutze für variable Lieferzeiten je nach Lagerbestand eine Shopify-App aus dem Bereich “Delivery date” oder “Estimated delivery time”, die die Angabe automatisch aus dem Lagerbestand ableitet, statt sie manuell zu pflegen.
- Stelle sicher, dass die Lieferzeitangabe direkt auf der Produktseite sichtbar ist, nicht nur in den Versand- und Lieferbedingungen verlinkt – die Rechtsprechung verlangt die Angabe am Ort der Kaufentscheidung.
- Ergänze bei Produkten mit Vorkasse-Option den Hinweis auf den abweichenden Fristbeginn direkt im selben Textblock.
Versandkosten im Checkout transparent machen
- Hinterlege alle Versandzonen und -kosten unter Einstellungen → Versand und Lieferung vollständig, inklusive Auslandszonen, sofern der Shop international verkauft.
- Verlinke im Fußbereich sowie auf jeder Produktseite eine eigene Versandkosten-Seite, die alle Zonen und Preise auflistet.
- Aktiviere die Anzeige der geschätzten Versandkosten bereits im Warenkorb, nicht erst im letzten Checkout-Schritt, damit der Gesamtpreis frühzeitig erkennbar ist.
- Prüfe bei kostenlosem Versand ab einem Mindestbestellwert, dass die Schwelle sowohl auf der Produktseite als auch im Warenkorb kommuniziert wird.
Häufige Fehler und Abmahnrisiko
Fehlerhafte oder fehlende Lieferzeit- und Versandkostenangaben zählen zu den regelmäßig abgemahnten Wettbewerbsverstößen im deutschen Online-Handel, weil sie leicht überprüfbar sind und Verbraucherschutzverbände sowie Mitbewerber gezielt danach suchen.
- Lieferzeitangabe fehlt komplett auf der Produktseite und ist nur in den AGB versteckt
- Unbestimmte Formulierungen wie “in der Regel”, “auf Nachfrage” oder “bald verfügbar” werden weiterhin verwendet
- Versandkosten werden erst im letzten Checkout-Schritt sichtbar, nicht bereits auf der Produktseite oder im Warenkorb
- Bei Auslandsversand gilt weiterhin nur die für Deutschland kalkulierte Lieferzeit oder Versandkostenangabe
- Die Lieferzeit wird angegeben, kann aber laut internem Lager erkennbar nicht eingehalten werden
Wer diese Angaben korrekt und vollständig direkt am Ort der Kaufentscheidung platziert, reduziert das Abmahnrisiko erheblich und schafft gleichzeitig mehr Vertrauen bei den Kunden.
Checkliste: Lieferzeit und Versandkosten rechtssicher anzeigen
Die folgende Checkliste fasst die sechs wichtigsten Punkte aus diesem Artikel zusammen:
Die sechs wichtigsten Punkte zur rechtssicheren Lieferzeit- und Versandkostenangabe auf einen Blick.
- Lieferzeit ist direkt auf der Produktseite sichtbar, nicht nur in den AGB
- Lieferzeitangabe nennt eine klare Ober- und Untergrenze (z. B. “2-4 Werktage”)
- Fristbeginn ist eindeutig benannt (Vertragsschluss oder Zahlungseingang bei Vorkasse)
- Keine unbestimmten Formulierungen wie “in der Regel”, “auf Nachfrage” oder “bald verfügbar”
- Versandkosten sind vor Abschluss der Bestellung erkennbar, spätestens im Warenkorb
- Bei international unterschiedlichen Versandkosten und Lieferzeiten existiert eine verlinkte Versandinfo-Seite
- Sammelbestellungen mit unterschiedlichen Lieferzeiten sind transparent gekennzeichnet
EU-Pflichten automatisch im Shop erfüllen
ShopCompliance ermittelt per Quiz, welche Pflichten für dich gelten, und spielt sie automatisch an deinen Produkten aus. Kostenlos starten.
Module & Preise ansehenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.