SC ShopCompliance
Im App Store öffnen
← Alle Beiträge
Kündigungsbutton§ 312k BGBShopifyE-CommerceComplianceDauerschuldverhältnis

Kündigungsbutton im Online-Shop: Pflicht & Umsetzung

30. Juni 2026 · Max Benz

Wer in Deutschland Abonnements oder andere Dauerschuldverhältnisse online anbietet, muss seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton bereitstellen. § 312k BGB schreibt vor, dass Verbraucher laufende Verträge über eine gut sichtbare Schaltfläche auf der Website oder App beenden können müssen, und legt dafür ein vierstufiges Verfahren fest. Dieser Leitfaden erklärt, wen die Pflicht trifft, was die 4 Schritte im Detail bedeuten, welche Fehler zu Abmahnungen führen und wie Shopify-Händler die Anforderungen ohne Theme-Code umsetzen.

Was ist der Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche, über die Verbraucher laufende Verträge online kündigen können. Rechtsgrundlage ist § 312k BGB, der am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Unternehmen, die mit Verbrauchern Dauerschuldverhältnisse über digitale Kanäle abschließen, müssen diesen Button dauerhaft und leicht zugänglich bereitstellen, sowohl auf Websites als auch in Apps.

Die Regelung entstand, weil viele Anbieter Kündigungen bewusst erschwert haben: Hotlines mit langen Wartezeiten, versteckte Kontaktformulare, überhöhte formale Hürden. § 312k BGB setzt dem eine technische Grenze. Die Kündigung muss genauso einfach möglich sein wie der Vertragsabschluss selbst.

Der Kündigungsbutton ist kein freiwilliges Feature, sondern eine Compliance-Pflicht mit konkreten Rechtsfolgen, wenn er fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist.

Wann braucht mein Shop einen Kündigungsbutton?

Geltungsbereich

Die Pflicht gilt für Unternehmen, die mit Verbrauchern Dauerschuldverhältnisse schließen, die online abgeschlossen werden können. Dauerschuldverhältnisse sind Verträge auf Zeit mit regelmäßigen Leistungen, also Abonnements, Mitgliedschaften, Software-Lizenzen auf Monatsbasis oder ähnliche Modelle.

Entscheidend ist, ob der Vertragsabschluss auf der Website oder App möglich ist, nicht ob er dort tatsächlich stattfindet. Hat ein Unternehmen einen Online-Abschluss-Button, braucht es auch einen Kündigungsbutton. Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2022 gilt die Pflicht auch für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Bestandskunden müssen also genauso über den Button kündigen können wie Neukunden.

Ausnahmen

Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Finanzdienstleistungen und Versicherungsverträge. Diese unterliegen eigenen Regelungen. Ebenfalls ausgenommen sind Verträge, die per Gesetz eine Schriftform vorschreiben, da dort eine rein elektronische Kündigung ohnehin nicht zulässig ist. Für den klassischen Shopify-Händler mit einem Abo-Modell greifen diese Ausnahmen in der Regel nicht.

Das 4-stufige Kündigungsverfahren nach § 312k BGB

§ 312k BGB schreibt kein beliebiges Kündigungsverfahren vor, sondern genau 4 Schritte. Jeder Schritt muss vollständig erfüllt sein. Es reicht nicht, nur einen Button zu platzieren und den Nutzer dann mit einem allgemeinen Kontaktformular stehen zu lassen.

Die 4 Schritte des Kündigungsverfahrens nach § 312k BGB: Schaltfläche, Bestätigungsformular, Nachweis, Zugangsbestätigung

Schritt 1 - Die Kündigungsschaltfläche

Der erste Schritt ist die Kündigungsschaltfläche selbst. Sie muss dauerhaft und von jeder Seite des Webauftritts aus leicht zugänglich sein. Die empfohlene und rechtssichere Beschriftung lautet: “Verträge hier kündigen”. Gleichwertige, eindeutige Formulierungen sind zulässig, aber je näher am Wortlaut des Gesetzes, desto geringer das Abmahnrisiko.

Zwei Anforderungen sind hier besonders wichtig. Erstens muss der Button jederzeit sichtbar sein, nicht nur nach dem Login oder nur auf einer einzigen Unterseite. Er gehört in den Footer oder an eine andere dauerhaft erreichbare Position. Zweitens darf kein Login-Zwang vor dem Button stehen. Mit dem Klick auf die Schaltfläche muss keine vorherige Anmeldung verbunden sein. Ein Login kann erst nach dem Klick optional angeboten werden, zum Beispiel um den richtigen Vertrag auszuwählen.

Schritt 2 - Das Bestätigungsformular

Nach dem Klick auf die Kündigungsschaltfläche landen Nutzer auf einem Bestätigungsformular. Dieses Formular muss 5 Pflichtfelder enthalten:

Pflichtfeld und Beschreibung:

  • Art der Kündigung: Ordentliche oder außerordentliche Kündigung; bei außerordentlicher Kündigung muss der Kündigungsgrund angegeben werden können
  • Vertragsidentifikation: Vertragsnummer oder gleichwertige Angabe zur Identifikation des Vertrags
  • Kundenidentifikation: Name und Kundennummer oder vergleichbare Angabe
  • Wunschtermin: Gewünschtes Datum der Vertragsbeendigung
  • Kontaktdaten: Aktuelle Kontaktangaben des Kunden

Ein Pflicht-Login für das Formular ist nicht erlaubt. Nutzern muss es möglich sein, das Formular ohne Anmeldung auszufüllen. Ein Captcha zur Spam-Abwehr ist zulässig.

Am Ende des Formulars steht ein Bestätigungsbutton. Dieser muss unmissverständlich auf die Kündigung hinweisen. Die empfohlene Beschriftung: “jetzt kündigen”. Formulierungen wie “Weiter”, “Absenden” oder “Bestätigen” reichen nicht, weil sie nicht eindeutig auf eine Vertragsbeendigung hinweisen.

Checkliste Bestätigungsformular:

  • Art der Kündigung wählbar (ordentlich/außerordentlich)
  • Vertragsidentifikation vorhanden
  • Kundenidentifikation vorhanden
  • Wunschtermin eingebbar
  • Kontaktdaten erfassbar
  • Bestätigungsbutton “jetzt kündigen” oder gleichwertige Formulierung
  • Kein Login-Zwang vor dem Formular

Checkliste: Pflichtfelder im Kündigungsformular nach § 312k BGB

Schritt 3 - Nachweis der Kündigung

Unmittelbar nach dem Absenden des Formulars erhält der Nutzer einen Nachweis seiner Kündigung. Dieser Nachweis kann als PDF-Download oder per E-Mail zugestellt werden. Er muss alle vom Nutzer eingegebenen Daten enthalten sowie Datum und Uhrzeit der Übermittlung. Mit dem Nachweis kann der Kunde später belegen, dass er die Kündigung tatsächlich und fristgerecht abgeschickt hat.

Schritt 3 und Schritt 4 sind zwei separate Vorgänge: Schritt 3 ist die Kopie der Kündigungserklärung für den Kunden, Schritt 4 ist die Empfangsbestätigung des Unternehmens.

Schritt 4 - Zugangsbestätigung per E-Mail

Das Unternehmen sendet unmittelbar nach der Übermittlung eine automatische Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail muss folgende Angaben enthalten:

  • Alle vom Kunden gemachten Angaben aus dem Formular
  • Datum und Uhrzeit des Eingangs der Kündigung beim Unternehmen
  • Den voraussichtlichen Vertragsablauftermin
  • Den Hinweis, dass die Kündigung noch keiner inhaltlichen Prüfung unterzogen wurde

Die E-Mail muss automatisch und sofort ausgelöst werden. Eine manuelle Bearbeitung erst nach inhaltlicher Prüfung erfüllt die gesetzliche Anforderung nicht, denn das Gesetz verlangt eine unverzügliche Eingangsbestätigung, keine Bearbeitungsbestätigung.

Häufige Fehler bei der Umsetzung - und ihre Folgen

Viele Händler haben einen Kündigungsbutton implementiert, aber nicht korrekt. Verbraucherzentralen und Wettbewerbsverbände mahnen regelmäßig ab. Die 3 häufigsten Fehler:

Fehler 1 - Button nicht auffindbar oder versteckt

Der Button existiert, aber Verbraucher finden ihn nicht. Häufige Varianten: der Button steht nur im tief verschachtelten Benutzerbereich nach dem Login, taucht nur auf einer einzigen Unterseite auf oder ist in einer mehrstufigen Navigation so vergraben, dass er praktisch unsichtbar ist. § 312k BGB verlangt “leicht zugänglich”. Ein Button, den man nur mit gezielter Suche findet, erfüllt das nicht.

Genauso problematisch: der Button ist überhaupt nicht vorhanden. Manche Händler verweisen in ihrer Kündigenungsseite nur auf eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Das reicht nicht aus.

Fehler 2 - Button führt nicht zur Bestätigungsseite

Ein Klick auf den Kündigungsbutton leitet auf ein allgemeines Kontaktformular weiter, oder der Nutzer landet nach dem Login auf der Account-Übersicht ohne weiteres Kündigungsformular. Manchmal wird eine Login-Pflicht vor das eigentliche Formular geschaltet, was einen Zugangssperren-Verstoß darstellt. Kurzum: Alle diese Varianten sind nicht rechtskonform.

Fehler 3 - Bestätigungsbutton nicht eindeutig beschriftet

Das Formular ist vorhanden, aber der abschließende Button heißt “Absenden”, “Weiter” oder “Anfrage abschicken”. Für Verbraucher ist dann nicht klar, ob mit diesem Klick die Kündigung wirklich ausgelöst wird. Das Gesetz verlangt eine unmissverständliche Beschriftung.

Was sind die Folgen eines Verstoßes?

Achtung: Folgen eines fehlerhaften Kündigungsbuttons - sofortige fristlose Kündigung und Abmahnung möglich

Ein fehlerhafter oder fehlender Kündigungsbutton hat zwei direkte Konsequenzen.

Erstens können Verbraucher den Vertrag nach § 312k Abs. 3 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Vertragliche Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gelten dann nicht. Wer seinen Shop nicht konform aufstellt, gibt Kunden faktisch das Recht zur sofortigen Kündigung, unabhängig davon, was in den AGB steht.

Zweitens drohen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände. Der Verstoß gegen § 312k BGB ist ein Wettbewerbsverstoß nach UWG. Der Streitwert liegt bei solchen Abmahnungen typischerweise im 4-stelligen Bereich, und die Abmahnkosten kommen noch dazu.

Stillschweigende Verlängerung: Was § 309 Nr. 9 BGB regelt

Neben dem Kündigungsbutton gibt es eine zweite wichtige Regelung für Abo-Shops, die seit dem 1. März 2022 gilt: § 309 Nr. 9 BGB beschränkt jedoch stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB. Wer Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern anbietet, muss diese 3 Grenzen kennen:

Erstens: Eine anfängliche Mindestlaufzeit darf in AGB höchstens 2 Jahre betragen. Längere Laufzeiten sind als AGB-Klausel unwirksam.

Zweitens: Wenn ein Vertrag stillschweigend verlängert wird, ist das nur auf unbestimmte Zeit zulässig, nicht auf einen weiteren festen Zeitraum. Ein Jahresabo, das sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, ist unzulässig.

Drittens: Für die unbestimmte Verlängerungsphase darf die Kündigungsfrist maximal 1 Monat betragen. Kunden können nach der Verlängerung also monatlich kündigen. Mehr zur AGB-konformen Gestaltung für Abo-Modelle zeigt der Artikel zu AGB für den Online-Shop.

Kündigungsbutton in Shopify umsetzen (ohne Theme-Code)

Shopify bietet allerdings kein natives Feature für den gesetzeskonformen Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Das 4-stufige Verfahren mit Bestätigungsformular, Kundennachweis und automatischer Bestätigungs-E-Mail lässt sich nicht über Shopify-Standardfunktionen abbilden.

Shopify-Händler können die Anforderungen mit der ShopCompliance-App umsetzen, ohne selbst Theme-Code anzupassen oder externe Entwickler zu beauftragen. Die App stellt folgende Komponenten bereit:

  • Konforme Kündigungsschaltfläche mit gesetzlich korrekter Beschriftung (“Verträge hier kündigen”)
  • Bestätigungsformular mit allen 5 Pflichtfeldern nach § 312k BGB
  • Automatischer Versand der Zugangsbestätigungs-E-Mail unmittelbar nach Eingang der Kündigung
  • Kundennachweis der Kündigung mit Zeitstempel

Das Risiko ohne korrekte Umsetzung ist real: Wettbewerbsverstöße, Abmahnungen und das Recht der Verbraucher auf sofortige fristlose Kündigung. Für einen vollständigen Überblick über alle Compliance-Pflichten im Shopify-Shop lohnt sich die Pflichten-Checkliste für Shopify-Händler.

Häufige Fragen zum Kündigungsbutton

Muss ich als Shopify-Händler einen Kündigungsbutton haben?

Ja, ein Kündigungsbutton ist Pflicht, wenn du Abonnements, Mitgliedschaften oder andere Dauerschuldverhältnisse anbietest, die Verbraucher online abschließen können. § 312k BGB gilt unabhängig davon, auf welcher Plattform der Shop betrieben wird. Shopify-Händler mit Abo-Modellen sind vollständig von der Pflicht erfasst.

Welche Beschriftung muss der Kündigungsbutton haben?

Der Kündigungsbutton muss unmissverständlich auf eine Vertragsbeendigung hinweisen. Die gesetzlich empfohlene und rechtssichere Formulierung lautet “Verträge hier kündigen”. Gleichwertige Beschriftungen sind zulässig, solange sie eindeutig auf die Kündigung hinweisen. Allgemeine Formulierungen wie “Kundendienst” oder “Kontakt” reichen nicht aus.

Was passiert, wenn ich keinen Kündigungsbutton habe?

Fehlt der Kündigungsbutton oder ist er nicht rechtskonform umgesetzt, können Verbraucher den Vertrag nach § 312k Abs. 3 BGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Vertragliche Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen greifen dann nicht. Zudem riskierst du Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände.

Gilt der Kündigungsbutton auch für B2B-Verträge?

Nein, § 312k BGB schützt ausschließlich Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. B2B-Verträge zwischen Unternehmern fallen nicht unter die Pflicht. Wenn ein Shop ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft und das klar kommuniziert und technisch sicherstellt, entfällt die Kündigungsbutton-Pflicht.

EU-Pflichten automatisch im Shop erfüllen

ShopCompliance ermittelt per Quiz, welche Pflichten für dich gelten, und spielt sie automatisch an deinen Produkten aus. Kostenlos starten.

Module & Preise ansehen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.