Gewinnspiele & Rabatt-Aktionen rechtssicher durchführen
Ein Gewinnspiel ist einer der zuverlässigsten Hebel, um schnell neue Follower, Newsletter-Abonnenten und Kundendaten zu sammeln. Und gleichzeitig eine der Aktionsformen, bei denen Shopify-Händler am häufigsten unbewusst gegen Wettbewerbsrecht, Datenschutz oder sogar Glücksspielrecht verstoßen. Wer beim Gewinnspiel online Recht falsch einschätzt, riskiert eine Abmahnung wegen unklarer Gewinnspielbedingungen, eine unwirksame Newsletter-Einwilligung durch eine verbotene Kopplung oder im schlimmsten Fall den Vorwurf, ein unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet zu haben.
Auch reine Rabattaktionen ohne Verlosungselement sind kein rechtsfreier Raum. Wer mit Prozenten oder Streichpreisen wirbt, muss zusätzlich die Preisangabenverordnung beachten. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du Gewinnspiele und Rabattaktionen im Shopify-Shop rechtssicher aufsetzt: von den Pflichtangaben in den Teilnahmebedingungen über die Kopplungsklausel bei Newsletter-Anmeldungen bis zur Grenze zum Glücksspiel und der praktischen Umsetzung ohne eine einzige Zeile Theme-Code.
Gewinnspiel oder Rabattaktion: zwei unterschiedliche Rechtsrahmen
Bevor du eine Aktion planst, lohnt sich die Unterscheidung, weil an jeder Aktionsform andere Gesetze ansetzen. Ein Gewinnspiel ist eine Verlosung oder ein Preisausschreiben, bei dem Teilnehmer eine Chance auf einen Gewinn erhalten. Hier greifen vor allem das Wettbewerbsrecht (UWG) für die Teilnahmebedingungen, die Datenschutz-Grundverordnung für die erhobenen Teilnehmerdaten und in Grenzfällen der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Eine Rabattaktion ist dagegen jede Form der Preisermäßigung, ob als Prozentrabatt, Gutscheincode oder Streichpreis. Hier ist in erster Linie die Preisangabenverordnung (PAngV) relevant, die seit der Omnibus-Reform 2022 verlangt, dass du bei jeder Ermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage angibst. Viele Aktionen kombinieren beides, etwa ein Gewinnspiel, bei dem alle Teilnehmer zusätzlich einen Rabattcode erhalten. In diesem Fall gelten beide Rechtsrahmen gleichzeitig und unabhängig voneinander.
Pflichtangaben in den Gewinnspielbedingungen
Für Gewinnspiele mit Werbecharakter verlangt § 5a Abs. 2 UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen), dass du die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig angibst. Diese Vorschrift hat die frühere Spezialregel des § 4 Nr. 5 UWG a. F. abgelöst, die im Zuge der UWG-Reform 2015/2016 gestrichen wurde. Inhaltlich hat sich für die Praxis wenig geändert: Fehlen wesentliche Informationen oder sind die Gewinnspielbedingungen unvollständig, gilt das als unlautere Handlung und ist abmahnfähig.
Die folgende Übersicht zeigt, welche neun Angaben in jede Teilnahmebedingung gehören.

- Veranstalter: Name oder Firma und ladungsfähige Anschrift des Gewinnspiel-Veranstalters, entweder direkt genannt oder per Verweis auf dein Impressum.
- Teilnahmeberechtigung: Mindestalter, gegebenenfalls Wohnsitzbeschränkung auf Deutschland oder die EU, und der ausdrückliche Ausschluss eigener Mitarbeitender und deren Angehöriger.
- Ablauf und Zeitraum: Start- und Enddatum der Teilnahmefrist, unmissverständlich benannt, nicht nur “läuft noch ein paar Tage”.
- Gewinn: Art und Wert des Preises, inklusive möglicher Zusatzkosten, die auf den Gewinner zukommen können, etwa Versandkosten für einen Sachpreis.
- Auslosung: Wie der Gewinner ermittelt wird, per Zufall oder per Jury-Entscheidung, und bis wann die Benachrichtigung erfolgt.
- Datenschutzhinweis: Zweck der Datenerhebung, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Teilnehmerdaten, entweder direkt in den Bedingungen oder als Verweis auf deine Datenschutzerklärung.
- Ausschluss von Mitarbeitern: Eine eigene, unmissverständliche Klausel, die eigene Angestellte und deren Angehörige von der Teilnahme ausschließt.
- Rechtsweg ausgeschlossen: Der Hinweis, dass der Rechtsweg bezüglich der Auslosung ausgeschlossen ist. Diese Klausel ist rechtlich zulässig und in Deutschland Standard bei Gewinnspielen.
- Änderungsvorbehalt: Das Recht des Veranstalters, das Gewinnspiel bei einem triftigen Grund zu ändern oder vorzeitig zu beenden, etwa bei technischen Problemen oder Manipulationsversuchen.
Wichtig ist neben dem Inhalt auch die Zugänglichkeit: Die vollständigen Gewinnspielbedingungen müssen über einen leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und dauerhaft verfügbaren Link abrufbar sein, nicht erst nach der Anmeldung versteckt in einer Bestätigungsmail. In Shopify lässt sich das am saubersten über eine eigene Richtlinien-Seite unter Einstellungen > Richtlinien oder eine reguläre Seite lösen, die im Gewinnspiel-Formular direkt verlinkt ist.
Die Kopplungsklausel: Gewinnspiel, Kauf und Newsletter richtig trennen
Bei der Frage, was du an eine Gewinnspielteilnahme koppeln darfst, gibt es zwei völlig unterschiedliche Antworten, je nachdem, woran du koppelst.
Kopplung an einen Kauf. Das frühere generelle Kopplungsverbot zwischen Gewinnspiel und Warenabsatz (§ 4 Nr. 6 UWG a. F.) wurde bereits 2015 aus dem Gesetz gestrichen. Seitdem ist es grundsätzlich zulässig, die Gewinnspielteilnahme an einen Kauf zu koppeln, etwa “nur mit jeder Bestellung nimmst du automatisch teil”. Unlauter wird das erst im Einzelfall, wenn die Kopplung gegen die unternehmerische Sorgfalt verstößt oder die Entscheidungsfreiheit der Kunden durch unangemessenen unsachlichen Einfluss beeinträchtigt (§ 4a UWG, aggressive geschäftliche Handlungen). In der Praxis bedeutet das: Ein Gewinnspiel als netter Bonus zum Kauf ist unproblematisch, ein psychologischer Kaufzwang durch übertriebene Verknappung oder Drucksprache ist es nicht.
Kopplung an eine Newsletter-Einwilligung. Hier gilt eine ganz andere Regel, weil nicht das Wettbewerbsrecht, sondern die DSGVO greift. Nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig erteilt werden. Machst du die Gewinnspielteilnahme davon abhängig, dass jemand gleichzeitig den Newsletter abonniert, ist diese Einwilligung in der Regel nicht mehr freiwillig und damit unwirksam. Das ist die klassische Kopplungsklausel, die in der Praxis der häufigste Abmahngrund bei Gewinnspielen ist. Der Artikel zu Abmahnungen im Online-Shop führt fehlerhafte Gewinnspielbedingungen mit unzulässiger Newsletter-Kopplung als eigenen Punkt unter den kleineren, aber regelmäßig vorkommenden Abmahnrisiken auf.
Die saubere Lösung: zwei getrennte, unabhängig voneinander ankreuzbare Checkboxen im Formular. Eine für die Teilnahme am Gewinnspiel, eine für den Newsletter, mit dem klaren Hinweis, dass beide unabhängig voneinander sind. Wie du eine Newsletter-Anmeldung DSGVO-konform mit Double-Opt-in aufsetzt, einschließlich der genauen Kopplungsklausel-Regeln, erklärt der Leitfaden zum Newsletter-Marketing und Double-Opt-in im Detail.
Wann aus einem Gewinnspiel ein Glücksspiel wird
Der am meisten unterschätzte Punkt beim Thema Gewinnspiel online Recht ist die Grenze zum Glücksspielrecht. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV liegt Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein kostenloses Gewinnspiel fällt nicht unter das Glücksspielrecht. Sobald du aber eine Bezahlung zur Voraussetzung machst, kippt die rechtliche Einordnung, mit weitreichenden Folgen: Glücksspiel ist in Deutschland erlaubnispflichtig, und ohne Erlaubnis drohen empfindliche Sanktionen.
Reine Versandkosten für eine Teilnahmekarte gelten dabei nicht als Entgelt, weil sie an einen Dritten fließen, üblicherweise die Post, nicht an dich als Veranstalter. Anders bei Mehrwertdienste-Nummern: Verlangst du eine kostenpflichtige Anruf- oder SMS-Teilnahme, an der du selbst über den Netzbetreiber mitverdienst, gilt das als Einsatz und damit als Entgelt im Sinne des GlüStV.
Die gängige Lösung, um trotzdem einen kostenpflichtigen Teilnahmeweg anbieten zu können, ist der kostenlose zweite Weg: eine gleichwertige, kostenfreie Teilnahmemöglichkeit, etwa per Online-Formular oder Postkarte. Entscheidend ist dabei das Wort gleichwertig. Die folgende Grafik zeigt, wie der kostenlose zweite Weg ein Gewinnspiel außerhalb des Glücksspielrechts hält.

Der kostenlose Weg muss tatsächlich gleichwertig sein. Ist er umständlicher gestaltet, schlechter beworben oder in der Praxis kaum auffindbar, etwa versteckt in einem Untermenü, während der kostenpflichtige Weg prominent auf der Startseite steht, greift der rechtliche Schutz nicht. Gerichte bewerten ein solches Gewinnspiel dann trotzdem als Glücksspiel, unabhängig davon, dass formal ein kostenloser Weg existierte. Für die meisten Shopify-Händler ist die pragmatischste Lösung ohnehin, komplett auf ein kostenpflichtiges Teilnahmeelement zu verzichten und das Gewinnspiel durchgehend kostenlos zu halten. Das umgeht die Glücksspiel-Grenze vollständig und spart dir die Abgrenzungsdiskussion.
Datenschutz bei Gewinnspiel-Teilnehmerdaten
Für die Daten, die du im Rahmen eines Gewinnspiels erhebst, gilt wie überall in der DSGVO der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: nur erheben, was für die Durchführung und die Gewinnbenachrichtigung tatsächlich nötig ist. In der Regel sind das Name und eine Kontaktmöglichkeit, meist E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer, ein Geburtsdatum oder eine vollständige Adresse brauchst du in den seltensten Fällen schon zur Teilnahme, sondern höchstens später bei der Gewinnübergabe.
Als Rechtsgrundlage für die eigentliche Gewinnspielabwicklung dient meist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, das vorvertragliche Verhältnis, das durch die Teilnahmebedingungen entsteht. Willst du die erhobenen Daten darüber hinaus für Marketingzwecke weiterverwenden, etwa für den Newsletter-Versand nach Ende des Gewinnspiels, brauchst du dafür eine gesonderte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese beiden Rechtsgrundlagen darfst du nicht vermischen. Wer Teilnehmerdaten automatisch und ohne separate Einwilligung in eine Marketingliste überführt, verstößt gegen den Zweckbindungsgrundsatz. Eine vollständige Übersicht zu allen sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO und wann welche greift, findest du im Grundlagenartikel zu Art. 6 DSGVO für Online-Shops.
In deiner Datenschutzerklärung sollte ein eigener Absatz zum Gewinnspiel stehen, mit den erhobenen Datenkategorien, dem Verarbeitungszweck, der Rechtsgrundlage und der Speicherdauer. Nach Abschluss des Gewinnspiels und der Gewinnübergabe solltest du die Teilnehmerdaten löschen, sofern keine gesonderte Einwilligung für eine Weiterverwendung vorliegt oder eine steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht für die Gewinnvergabe besteht.
Rabattaktionen: die Preisangabenverordnung nicht vergessen
Läuft parallel zum Gewinnspiel oder unabhängig davon eine Rabattaktion, zum Beispiel ein Prozentrabatt auf bestimmte Produkte, greift zusätzlich die Preisangabenverordnung. Seit der PAngV-Reform vom 28. Mai 2022 musst du bei jeder Preisermäßigung den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den du in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hast, nicht den zuletzt gültigen regulären Preis. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel in der Rechtssache C-330/23 im September 2024 nochmals bestätigt und die Praxis unterbunden, einfach den zuletzt verlangten Preis durchzustreichen.
Diese Rabattaktion-Recht-Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die Preisermäßigung Teil eines Gewinnspiels ist oder als eigenständige Aktion läuft. Die vollständigen Pflichten der Preisangabenverordnung, inklusive Grundpreis und Ausnahmetatbeständen, erklärt der Grundlagenartikel zur Preisangabenverordnung (PAngV) im Online-Shop. Wie du konkret den 30-Tage-Referenzpreis berechnest und in Shopify korrekt anzeigst, zeigen die vertiefenden Artikel zur Omnibus-Richtlinie und dem 30-Tage-Tiefstpreis sowie zu Streichpreisen nach PAngV. An dieser Stelle nur so viel: Nutze für Rabattaktionen möglichst eine App, die den 30-Tage-Tiefstpreis automatisch nachvollziehbar mitführt, statt Streichpreise manuell im Compare-at-Price-Feld zu setzen.
Gewinnspiele und Rabattaktionen in Shopify umsetzen, ohne Theme-Code
Die rechtlichen Anforderungen lassen sich in Shopify vollständig über Apps abbilden, ohne dass du eine Zeile Theme-Code anfassen musst.
Für Gewinnspiele: Gleam Competitions ist eine im Shopify App Store gelistete App für Verlosungen, Sweepstakes und Preisausschreiben. Du legst dort Teilnahmebedingungen, Zeitraum und Teilnahmewege fest und kannst direkt Shopify-Rabattcodes an Gewinner oder alle Teilnehmer ausschütten.

Wichtig für die rechtssichere Konfiguration: Trage die neun Pflichtangaben aus dem ersten Abschnitt vollständig in die Teilnahmebedingungen-Seite der App ein, verlinke sie prominent im Formular, und aktiviere getrennte Checkboxen für Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Opt-in, statt beides in einem einzigen Häkchen zu bündeln. Alternative Tools wie Vyper verfolgen einen ähnlichen Ansatz mit Fokus auf Referral-Mechaniken, bei denen Teilnehmer für das Werben neuer Teilnehmer zusätzliche Lose erhalten. Auch hier gilt: Die Teilnahmebedingungen und die Trennung von Gewinnspiel- und Marketing-Einwilligung musst du unabhängig von der gewählten App selbst korrekt konfigurieren, die Tools übernehmen das nicht automatisch.
Für Rabattaktionen: Shopifys native Rabattcode-Funktion unter Einstellungen > Rabatte deckt die meisten Fälle bereits ab, von prozentualen Rabatten über feste Beträge bis zu automatischen Mengenrabatten. Für die PAngV-konforme Anzeige des 30-Tage-Tiefstpreises brauchst du zusätzlich eine spezialisierte App, die den bisherigen Preisverlauf pro Produkt mitschreibt und den korrekten Referenzpreis automatisch neben dem reduzierten Preis anzeigt.
Checkliste: Gewinnspiel und Rabattaktion in 10 Schritten rechtssicher aufsetzen
- Teilnahmebedingungen mit allen neun Pflichtangaben erstellen und als eigene, dauerhaft verlinkte Seite veröffentlichen.
- Veranstalter-Angabe mit Name/Firma und ladungsfähiger Anschrift ergänzen oder klar auf das Impressum verweisen.
- Mindestalter, Wohnsitzbeschränkung und Mitarbeiterausschluss in den Bedingungen benennen.
- Gewinnspielteilnahme und Newsletter-Anmeldung mit zwei getrennten, unabhängig ankreuzbaren Checkboxen anbieten.
- Prüfen, ob das Gewinnspiel komplett kostenlos ist. Falls nicht: einen echten, gleichwertigen kostenlosen zweiten Weg einrichten und ebenso prominent bewerben.
- Datenschutzhinweis mit Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Teilnehmerdaten in die Datenschutzerklärung aufnehmen.
- Nur die Teilnehmerdaten erheben, die für Durchführung und Gewinnbenachrichtigung wirklich nötig sind.
- Bei begleitenden Rabattaktionen den 30-Tage-Tiefstpreis PAngV-konform ausweisen, statt manuell einen Streichpreis zu setzen.
- Gewinnspiel-App (etwa Gleam) und Rabatt-App so konfigurieren, dass beide Anforderungen ohne Theme-Code abgedeckt sind.
- Teilnehmerdaten nach Abschluss des Gewinnspiels und der Gewinnübergabe löschen, sofern keine separate Einwilligung zur Weiterverwendung vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich die Teilnahme am Gewinnspiel an einen Kauf koppeln?
Ja, grundsätzlich schon. Das frühere generelle Kopplungsverbot wurde 2015 aus dem UWG gestrichen. Unzulässig wird die Kopplung erst, wenn sie gegen die unternehmerische Sorgfalt verstößt oder Kunden durch unangemessenen psychologischen Druck zum Kauf bewegt, etwa durch künstliche Verknappung oder aggressive Formulierungen.
Darf ich die Gewinnspielteilnahme an eine Newsletter-Anmeldung koppeln?
Nein, jedenfalls nicht als verpflichtende Voraussetzung. Nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig sein. Machst du die Teilnahme von der gleichzeitigen Newsletter-Anmeldung abhängig, ist die Einwilligung in der Regel unwirksam. Biete beides als getrennte, unabhängige Checkboxen an.
Wann wird mein Gewinnspiel zum erlaubnispflichtigen Glücksspiel?
Sobald du für die Teilnahme ein Entgelt verlangst und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt, greift der Glücksspielstaatsvertrag. Reine Versandkosten zählen nicht als Entgelt, kostenpflichtige Mehrwertdienste-Nummern dagegen schon. Ein durchgehend kostenloses Gewinnspiel umgeht das Problem vollständig.
Welche Daten darf ich bei einem Gewinnspiel abfragen?
Nur, was für Durchführung und Gewinnbenachrichtigung nötig ist, in der Regel Name und E-Mail-Adresse. Weitere Daten wie Telefonnummer oder Geburtsdatum solltest du nur erheben, wenn du einen konkreten Zweck dafür nennen kannst, zum Beispiel für den Versand des Gewinns.
Muss ich bei einer Rabattaktion ohne Gewinnspiel auch etwas beachten?
Ja. Sobald du mit einem reduzierten Preis wirbst, egal ob als Streichpreis oder Prozentangabe, greift die Preisangabenverordnung mit der Pflicht, den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage anzugeben. Das gilt unabhängig davon, ob die Rabattaktion Teil eines Gewinnspiels ist.
Brauche ich für ein Gewinnspiel in Shopify eine eigene Programmierung?
Nein. Apps wie Gleam Competitions decken die technische Umsetzung von Formular, Teilnahmebedingungen-Verlinkung und Rabattcode-Ausschüttung ab. Du musst die rechtlichen Pflichtangaben selbst korrekt eintragen, die Trennung von Gewinnspiel- und Newsletter-Einwilligung aber selbst konfigurieren, da keine App das automatisch rechtssicher voreinstellt.
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