Preisermäßigung & Streichpreise: PAngV-konforme Rabatt-Darstellung
Wer im Shopify-Shop mit durchgestrichenen Preisen wirbt, muss seit der Reform der Preisangabenverordnung (PAngV) im Jahr 2022 eine feste Regel einhalten: Der Streichpreis darf nur der niedrigste Gesamtpreis sein, den du in den letzten 30 Tagen verlangt hast. Keine Ausnahme ohne triftigen Grund. Die Reform setzt die EU-Omnibus-Richtlinie in deutsches Recht um und betrifft jeden Shop, der Kundinnen und Kunden in Deutschland beliefert. Der Europäische Gerichtshof hat diese Vorgabe im September 2024 allerdings noch einmal verschärft (Rechtssache C-330/23) und damit die frühere Praxis beendet, einfach den zuletzt verlangten Preis durchzustreichen. Dieser Artikel zeigt dir, was als Preisermäßigung zählt, wie du den 30-Tage-Referenzpreis richtig berechnest, welche Ausnahmen gelten und wie du Streichpreise in Shopify korrekt anzeigst, ohne eine Zeile Theme-Code anzufassen.
Kurz gesagt: Jeder Streichpreis muss dem niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage entsprechen (§ 11 PAngV), diese Zahl muss zusätzlich echt gewesen sein und nicht künstlich hochgesetzt worden sein (§ 5 UWG), und du kannst beides in Shopify über das native compare-at-price-Feld plus eine einfache Preis-Historie umsetzen, ganz ohne Theme-Code.
Was ist eine Preisermäßigung nach der PAngV?
Eine Preisermäßigung liegt immer dann vor, wenn du einen reduzierten Preis gegenüber deinem eigenen vorherigen Preis bewirbst, egal ob als Streichpreis, Prozentangabe oder als Werbeaussage wie “Preis-Highlight”. Die Form spielt keine Rolle. Nach § 11 PAngV musst du in diesem Fall den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den du innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung gegenüber Verbrauchern verlangt hast. Einen vollständigen Überblick über alle Pflichten der Preisangabenverordnung findest du im zugehörigen Grundlagenartikel.
Die Vorschrift greift bei:
- durchgestrichenen Preisen (Streichpreisen) neben dem aktuellen Preis
- Prozentangaben wie “20% reduziert”
- Werbebannern mit pauschalen Rabattaussagen auf Sortimentsebene
Nicht erfasst sind reine Preisangaben ohne Vergleich zu einem eigenen früheren Preis, etwa ein einfacher Neupreis ohne Bezug zu einer Aktion.
Die 30-Tage-Regel: So berechnest du den niedrigsten Preis richtig
Der Referenzpreis für jeden Streichpreis ist der niedrigste Gesamtpreis, den du in den 30 Tagen vor Start der Rabattaktion tatsächlich verlangt hast, nicht der zuletzt gezahlte Preis. Der EuGH hat das in seinem Aldi-Urteil vom 26. September 2024 klargestellt: Es reicht nicht aus, den früheren Preis nur zu erwähnen. Er muss die tatsächliche Berechnungsgrundlage der Ermäßigung sein.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Ein Rucksack kostet in deinem Shop dauerhaft 89 Euro. Am 10. Tag senkst du den Preis für eine Aktion auf 79 Euro, am 20. Tag springt er zurück auf 89 Euro. Startest du am 1. des Folgemonats eine neue Rabattaktion, ist der korrekte Streichpreis 79 Euro, weil das der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage war. Wer stattdessen weiterhin 89 Euro als Vergleichspreis anzeigt, verstößt gegen § 11 PAngV, selbst wenn 89 Euro der “reguläre” Preis ist. Die folgende Grafik zeigt den zeitlichen Verlauf dieses Beispiels auf einen Blick.

Wichtig für die Praxis: Das Gesetz schreibt nur die richtige Zahl vor, keine zusätzliche Erklärung. Sowohl das LG Düsseldorf (11.11.2022, 30 O 144/22) als auch das OLG Hamburg (12.12.2022, 3 W 38/22) haben bestätigt, dass ein Streichpreis ohne erläuternden Hinweis auf den 30-Tage-Zeitraum zulässig ist, solange die genannte Zahl stimmt. Ein Tooltip oder Sternchenhinweis ist also kein Muss, korrekt gepflegte Preisdaten dagegen schon.
Streichpreise vs. UVP-Werbung: Wo liegt der Unterschied?
Ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ist zunächst keine Preisermäßigung im Sinne der PAngV, solange du lediglich deinen Preis neben die UVP stellst, ohne ein konkretes Rabattverhältnis zu erzeugen. Anders sieht es aus, sobald du die UVP durchstreichst oder eine prozentuale Ersparnis gegenüber der UVP bewirbst. Dann entsteht genau dieses Rabattverhältnis, und die 30-Tage-Pflicht greift wie bei jedem anderen Streichpreis.
Für Shopify-Händler heißt das konkret: Ein reiner UVP-Hinweis wie “UVP 49,90 €” neben deinem Verkaufspreis braucht keine 30-Tage-Historie. Sobald du daraus “statt 49,90 € jetzt nur” machst oder die UVP mit einem Rabatt-Badge verknüpfst, brauchst du die vollständige Preisdokumentation.
Ausnahmen von der 30-Tage-Regel
Nicht jede Preissenkung fällt unter die 30-Tage-Pflicht. Vier Ausnahmen sind für Onlineshops besonders relevant:
- Individualisierte Angebote: Persönliche Rabattcodes, Newsletter-Gutscheine oder Treueprogramm-Rabatte, die nur bestimmten Kunden angezeigt werden, fallen nicht unter die 30-Tage-Pflicht, weil sie sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten.
- Progressive Rabatte: Staffelrabatte wie “10% ab 2 Artikeln, 20% ab 3 Artikeln” gelten als individuell abhängig vom Warenkorb und nicht als klassischer Streichpreis auf einen fixen Artikelpreis, solange sie nicht zusätzlich als durchgestrichener Einzelpreis dargestellt werden.
- Verderbliche Waren: Bei Produkten mit kurzem Haltbarkeitsdatum, etwa Frischware kurz vor Ablauf, entfällt die 30-Tage-Pflicht, wenn die Reduzierung erkennbar mit dem Verfallsdatum begründet wird.
- Neu gelistete Produkte: Für Artikel ohne 30-tägige Preishistorie, etwa neu eingeführte Produkte, gilt die günstigste bisher verlangte Preisspanne seit Markteinführung.
Die folgende Übersicht zeigt, wann du dich auf eine Ausnahme berufen kannst und wann nicht:
| Ausnahme | Gilt für | Gilt nicht für |
|---|---|---|
| Individualisierte Angebote | persönliche Gutscheincodes, Treueprogramm-Rabatte | öffentlich beworbene Sale-Banner |
| Progressive Rabatte | Staffelrabatte nach Warenkorbwert oder Menge | einen als Streichpreis dargestellten Einzelrabatt |
| Verderbliche Waren | Frischware kurz vor Ablaufdatum, erkennbar begründet | dauerhaft haltbare Artikel im Sale |
| Neu gelistete Produkte | Artikel ohne 30-tägige Preishistorie | Artikel, die seit über 30 Tagen gelistet sind |
Für alle vier Ausnahmen gilt: Dokumentiere den Grund der Ausnahme, damit du im Zweifel nachweisen kannst, warum kein klassischer Streichpreis vorliegt.
Rabatt-Darstellung im Shop: Was PAngV und UWG gemeinsam verlangen
Eine korrekte Rabatt-Darstellung im Shop muss zwei rechtliche Anforderungen gleichzeitig erfüllen. § 11 PAngV verlangt die richtige Berechnungsgrundlage, also den tatsächlichen 30-Tage-Tiefstpreis. Das reicht aber nicht aus. Das UWG verlangt zusätzlich über § 5 UWG, dass der frühere Preis überhaupt echt war und nicht künstlich hochgesetzt wurde, um einen größeren Rabatt vorzutäuschen. Genau das bezeichnen Gerichte als “Mondpreis”: ein Referenzpreis, der nie oder nur kurzzeitig tatsächlich verlangt wurde, allein um die Ersparnis größer wirken zu lassen.
Für deine Rabatt-Darstellung bedeutet das: Die Zahl muss stimmen (PAngV), und sie muss echt sein (UWG). Ein Shop, der regelmäßig Preise kurz vor jeder Aktion anhebt, um danach einen größeren Rabatt zu zeigen, verstößt selbst dann gegen das UWG, wenn die 30-Tage-Berechnung formal korrekt aussieht. Beide Prüfungen laufen unabhängig voneinander, ein Abmahnverein kann beide Verstöße gleichzeitig rügen. Der folgende Vergleich zeigt beide Fälle nebeneinander.

So zeigst du Streichpreise in Shopify an, ohne den Theme-Code zu bearbeiten
Das compare-at-price-Feld in Shopify
Shopify bringt mit dem compare-at-price-Feld im Produkt- und Variantenmenü bereits eine native Funktion für Streichpreise mit. Kein Plugin nötig. Trägst du dort einen höheren Wert als den aktuellen Verkaufspreis ein, zeigt fast jedes Standard- und Drittanbieter-Theme automatisch einen durchgestrichenen Vergleichspreis neben dem aktuellen Preis an, ganz ohne Anpassung am Theme-Code. Was Shopify dabei allerdings nicht automatisch übernimmt, ist die PAngV-Prüfung: Das Feld speichert nur den Wert, den du einträgst, es prüft nicht, ob dieser Wert tatsächlich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war. Die folgende vereinfachte Darstellung zeigt, wo du das Feld im Shopify-Adminbereich findest.

Preis-Historie ohne Entwicklerhilfe dokumentieren
Für die eigentliche 30-Tage-Berechnung brauchst du eine separate Preis-Historie. Zwei Wege funktionieren ohne Entwicklerhilfe: Erstens eine Compliance-App aus dem Shopify App Store, die Preisänderungen automatisch protokolliert und den korrekten Referenzpreis für jede Rabattaktion vorschlägt. Zweitens ein manuelles Preisprotokoll, etwa eine einfache Tabelle mit Datum, Artikel und Preis, die du bei jeder Preisänderung aktualisierst. Für Shops mit wenigen Produkten reicht die manuelle Variante aus, bei größeren Katalogen lohnt sich die App-Lösung, weil sie das Risiko menschlicher Fehler bei der Berechnung reduziert.
In beiden Fällen bleibt das Theme unangetastet: Das compare-at-price-Feld übernimmt die Anzeige, die Preis-Historie liefert dir nur die richtige Zahl, die du in dieses Feld einträgst. Mehr braucht’s nicht.
Varianten- und kanalspezifische Preise richtig verfolgen
Jede Produktvariante hat ihre eigene, unabhängige 30-Tage-Preishistorie. Ein T-Shirt in Größe M und dasselbe T-Shirt in Größe XL werden getrennt betrachtet, auch wenn beide Varianten in der Vergangenheit denselben Preis hatten. Senkst du nur die Größe M im Rahmen einer Aktion, darf sich der Streichpreis der Größe XL nicht automatisch ändern, weil deren Preishistorie unberührt bleibt.
Dasselbe gilt für Vertriebskanäle. Nur die Preise im jeweiligen Verkaufskanal zählen für die 30-Tage-Berechnung dieses Kanals. Der Preis in deinem Shopify-Shop hat keinen Einfluss auf den Streichpreis, den du auf einem Marktplatz oder im stationären Geschäft anzeigst, und umgekehrt. Wer mehrere Kanäle bespielt, muss also für jeden Kanal eine eigene Preis-Historie führen, nicht eine gemeinsame.
Für Shops mit vielen Varianten lohnt sich eine kurze Bestandsaufnahme, bevor die nächste Kampagne startet. Zähle dafür, wie viele Varianten und Kanäle ein einzelnes Produkt tatsächlich hat, und prüfe stichprobenartig, ob die Preis-Historie für jede Kombination getrennt gepflegt wird. Bei kleinen Sortimenten reicht meist ein Blick in die Preisänderungs-Tabelle. Bei großen Katalogen mit vielen Farben, Größen und Verkaufskanälen ist eine Compliance-App dagegen die verlässlichere Lösung, weil sie Verwechslungen zwischen Varianten automatisch verhindert.
Was droht bei fehlerhafter Rabatt-Darstellung im Shop?
Ein fehlerhafter Streichpreis ist gleich in zwei Richtungen angreifbar, und er ist nur eines von mehreren Rechtstexte-Risiken, denen sich Shopify-Händler im Tagesgeschäft stellen müssen (der Pflichten-Guide für Rechtstexte im Online-Shop gibt dazu einen vollständigen Überblick). Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsvereine können eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das UWG aussprechen, verbunden mit Unterlassungserklärung und Abmahnkosten. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro nach § 20 PAngV in Verbindung mit § 3 Abs. 2 WiStG, unabhängig von einer möglichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Die häufigsten Auslöser für eine Abmahnung sind:
- ein Streichpreis, der in den letzten 30 Tagen nie tatsächlich verlangt wurde
- systematisches Anheben des Preises kurz vor jeder neuen Rabattaktion
- eine UVP, die als durchgestrichener Preis dargestellt wird, ohne dass ein echtes Rabattverhältnis erklärt wird
- fehlende oder widersprüchliche Preis-Historie bei einer Prüfung durch Wettbewerber
Wer seine Preis-Historie sauber dokumentiert und das compare-at-price-Feld nur mit verifizierten Werten befüllt, reduziert dieses Risiko erheblich. Dabei geht’s nicht um Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern um ein konkretes Abmahnrisiko.
In der Praxis kommt die Abmahnung meist nicht vom eigenen Anwalt, sondern von einem Wettbewerbsverein, einer Verbraucherzentrale oder einem Mitbewerber, der die eigenen Aktionsseiten regelmäßig beobachtet. Screenshots und Cache-Kopien alter Preisangaben reichen dabei oft schon als Beweismittel aus, weshalb eine lückenlose eigene Preis-Historie nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch das stärkste Gegenbeweismittel im Streitfall ist.
Checkliste: Streichpreise PAngV-konform darstellen
Bevor du die nächste Rabattaktion startest, lohnt sich ein kurzer Check anhand dieser Punkte. Er dauert in einem gut organisierten Shop nur wenige Minuten, verhindert aber genau die Fehler, die am häufigsten zu einer Abmahnung führen:
- Referenzpreis geprüft: Der geplante Streichpreis entspricht dem tatsächlich niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage.
- Preis-Historie aktuell: Deine App oder dein manuelles Protokoll ist auf dem neuesten Stand und deckt den vollen 30-Tage-Zeitraum ab.
- compare-at-price korrekt befüllt: Das Feld in Shopify enthält genau diesen geprüften Referenzpreis, nicht einen willkürlichen “regulären” Preis.
- Varianten einzeln geprüft: Jede Größe, Farbe oder Ausführung hat ihren eigenen, korrekt berechneten Streichpreis.
- UVP-Werbung sauber getrennt: Ein reiner UVP-Hinweis wird nicht unbeabsichtigt zu einem durchgestrichenen Rabattpreis.
- Ausnahmefälle dokumentiert: Individualisierte Angebote, Staffelrabatte oder Aktionen für verderbliche Ware sind als solche erkennbar und begründet.
- Kanäle getrennt betrachtet: Jeder Vertriebskanal hat seine eigene, unabhängige Preis-Historie.
Häufige Fragen zu Streichpreisen und der PAngV
Muss ich für PAngV-konforme Streichpreise eine App installieren?
Nein, eine App ist nicht zwingend erforderlich. Für kleine Sortimente reicht ein manuell gepflegtes Preisprotokoll, das du bei jeder Preisänderung aktualisierst. Bei größeren Katalogen reduziert eine Compliance-App aus dem Shopify App Store jedoch spürbar das Risiko von Rechenfehlern.
Reicht das compare-at-price-Feld allein für die PAngV-Konformität aus?
Nein, das compare-at-price-Feld übernimmt nur die Anzeige des Streichpreises im Theme. Mehr steckt technisch nicht dahinter. Ob der eingetragene Wert tatsächlich der niedrigste Preis der letzten 30 Tage war, musst du separat über eine Preis-Historie sicherstellen, bevor du den Wert einträgst.
Muss ich neben dem Streichpreis erklären, dass es sich um den 30-Tage-Tiefstpreis handelt?
Nein, sowohl das LG Düsseldorf als auch das OLG Hamburg haben bestätigt, dass eine zusätzliche Erläuterung nicht erforderlich ist. Entscheidend ist allein, dass die angezeigte Zahl korrekt ist, nicht dass sie zusätzlich beschriftet wird.
Gilt die 30-Tage-Regel auch für Rabattcodes, die ich per Newsletter verschicke?
Nein, individualisierte Angebote wie personalisierte Gutscheincodes oder Treueprogramm-Rabatte, die nicht öffentlich beworben werden, fallen nicht unter die 30-Tage-Pflicht, weil sie sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten.
Was passiert, wenn ich versehentlich einen falschen Streichpreis anzeige?
Ein falscher Streichpreis kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sowie ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach § 20 PAngV auslösen. Korrigiere den Fehler sofort, dokumentiere die Korrektur und prüfe deine Preis-Historie auf weitere betroffene Artikel.
Zählt eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) als Streichpreis?
Nicht automatisch. Ein reiner Preisvergleich mit der UVP ohne visuelle Hervorhebung wie Durchstreichen oder eine Prozentangabe löst die 30-Tage-Pflicht nicht aus. Sobald du die UVP durchstreichst oder eine Ersparnis dagegen bewirbst, entsteht ein Rabattverhältnis, das der 30-Tage-Regel unterliegt.
Woher kommt die 30-Tage-Regel eigentlich?
Die Regel stammt aus der EU-Omnibus-Richtlinie, die 2022 in die deutsche Preisangabenverordnung übernommen wurde. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher EU-weit vor künstlich aufgeblähten Rabatten zu schützen, weshalb die 30-Tage-Pflicht nicht nur in Deutschland, sondern in ähnlicher Form in der gesamten EU gilt.
EU-Pflichten automatisch im Shop erfüllen
ShopCompliance ermittelt per Quiz, welche Pflichten für dich gelten, und spielt sie automatisch an deinen Produkten aus. Kostenlos starten.
Module & Preise ansehenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.