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Pflicht für alle Rechtsgrundlage: DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 7 / §7 Abs. 2 UWG

Double-Opt-in: DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung

Newsletter-Werbung setzt eine nachweisbare Einwilligung voraus. Das Double-Opt-in-Verfahren ist der etablierte Weg, um die Anforderungen aus DSGVO und UWG zu erfüllen.

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Was die Pflicht Newsletter Double-Opt-in bedeutet

Beim Double-Opt-in bestätigt der Abonnent seine Anmeldung über einen Link in einer Bestätigungsmail. Erst danach darf der Newsletter versendet werden. Pflicht sind eine klare Zweckangabe, ein Link zur Datenschutzerklärung, die protokollierte DOI-Bestätigung und ein jederzeit nutzbarer Abmeldelink in jeder E-Mail.

Wen die Pflicht betrifft

Betroffen ist jeder Shop, der E-Mail-Marketing betreibt oder einen Newsletter anbietet, unabhängig von der Branche.

Was im Shop angezeigt werden muss

Wie ShopCompliance das automatisch löst

ShopCompliance richtet einen DSGVO-konformen Anmeldeprozess mit Zweckangabe, Datenschutz-Link und Double-Opt-in ein und dokumentiert die Einwilligung. Der Abmeldelink ist automatisch in jeder Mail enthalten.

Newsletter Double-Opt-in im Shopify-Shop umsetzen

  1. 1
    Anmeldeformular einrichten

    ShopCompliance ergänzt das Newsletter-Formular um eine klare Zweckangabe und einen Link zur Datenschutzerklärung.

  2. 2
    Bestätigungsmail versenden

    Nach der Anmeldung erhält der Abonnent eine Double-Opt-in-Mail. Erst nach Klick auf den Bestätigungslink wird er aufgenommen.

  3. 3
    Einwilligung dokumentieren

    Zeitpunkt und Inhalt der DOI-Bestätigung werden protokolliert. Jede Aussendung enthält automatisch einen Abmeldelink.

Checkliste: Newsletter Double-Opt-in

Risiken bei einem Verstoß

Werbliche Newsletter ohne nachweisbare Einwilligung verstoßen gegen DSGVO und UWG und werden regelmäßig von Mitbewerbern und Verbänden abgemahnt. Bei fehlendem Einwilligungsnachweis drohen zudem datenschutzrechtliche Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag und die Vorlagen von ShopCompliance sind allgemeine Informationen und unverbindliche Muster, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Inhalte werden automatisiert bereitgestellt und nicht einzelfallbezogen anwaltlich geprüft. Für die rechtliche Bewertung deines konkreten Falls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Die Nutzung erfolgt ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Siehe Haftungsausschluss.

Mit ShopCompliance automatisch erfüllen

Aktiviere das Modul Newsletter Double-Opt-in mit wenigen Klicks. ShopCompliance pflegt die Pflichtangaben zentral und spielt sie automatisch im Storefront aus, ohne Theme-Code.

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Häufige Fragen zu Newsletter Double-Opt-in

Ist Double-Opt-in gesetzlich vorgeschrieben?+

Das Verfahren ist nicht wörtlich vorgeschrieben, gilt aber als praktisch einziger sicherer Nachweis der Einwilligung nach DSGVO und UWG.

Was muss bei der Anmeldung stehen?+

Zweck der Datenverarbeitung, ein Link zur Datenschutzerklärung und ein Hinweis auf die jederzeitige Widerrufbarkeit.

Darf ich vor der Bestätigung schon werben?+

Nein. Vor der Bestätigung des Bestätigungslinks darf kein werblicher Newsletter versendet werden.

Brauche ich einen Abmeldelink?+

Ja. Jede werbliche E-Mail muss einen einfachen, jederzeit nutzbaren Abmeldelink enthalten.

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