SC ShopCompliance
Im App Store öffnen
← Alle Beiträge
TextilkennzeichnungKennzeichnungspflichtShopifyCompliance

Textilkennzeichnung im Online-Shop: Faserzusammensetzung & Pflichten

20. Juni 2026 · Max Benz

Wer Textilien online verkauft, muss die Faserzusammensetzung auf jeder Produktseite angeben. Das ist Pflicht. Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011, ergänzt durch das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG). Dieser Leitfaden erklärt, welche Produkte betroffen sind, welche Faserbezeichnungen zulässig sind, was auf der Produktseite vor dem Warenkorb stehen muss und welche Fehler schnell zur Abmahnung führen.

Welche Produkte unterliegen der Textilkennzeichnungspflicht?

Die Pflicht gilt für Erzeugnisse mit mindestens 80 Prozent Textilfaseranteil am Gesamtgewicht. Das klingt eng, trifft aber die meisten Textilsortimente. Kleidung, Accessoires, Bettwäsche, Handtücher und Vorhänge fallen ebenso darunter wie Bezugsstoffe für Möbel sowie die Oberschicht von Bodenbelägen, sofern ihr Textilfaseranteil die 80-Prozent-Schwelle erreicht.

Ausgenommen sind 48 Produktkategorien aus Anhang V der Verordnung, darunter Schuhinnenfutter, Reißverschlüsse, Knöpfe, Kunstgegenstände und Spielzeug. Hier greift aber eine wichtige Einschränkung: Auch bei ausgenommenen Artikeln muss die Materialzusammensetzung als wesentliche Produkteigenschaft im Online-Shop erkennbar sein. Das Wettbewerbsrecht verlangt das, unabhängig vom Textilkennzeichnungsgesetz.

Welche Faserbezeichnungen sind erlaubt?

Nur die 48 offiziellen Textilfaserbezeichnungen aus Anhang I der EU-Verordnung sind zulässig. Markenbezeichnungen wie Lycra, Spandex oder Tactel dürfen nicht allein stehen. Erlaubt ist “Elasthan (Lycra)”, also die offizielle Bezeichnung mit dem Markennamen in Klammern dahinter. Abkürzungen wie CO für Baumwolle oder PES für Polyester sind verboten. Die offizielle Bezeichnung lautet “Baumwolle” beziehungsweise “Polyester”.

Auch “Merinowolle” ist nach der Verordnung keine zulässige Faserbezeichnung. Die korrekte Angabe lautet “Wolle”, auch wenn die Faser tatsächlich von Merinoschafen stammt. Für Produkte aus einer einzigen Faser kann die Formulierung “100 %” oder “rein” oder “echt” verwendet werden. Wenn die Zusammensetzung technisch nicht vollständig bestimmbar ist, dürfen Fasern mit einem Gesamtanteil bis 5 Prozent unter “andere Fasern” zusammengefasst werden.

Faserbezeichnungen nach Textilkennzeichnungsgesetz: Korrekte Bezeichnungen (Baumwolle, Polyester, Wolle) vs. verbotene Bezeichnungen (Markennamen, Abkürzungen, Rassebeschreibungen)

Korrekte und verbotene Faserbezeichnungen nach EU-VO 1007/2011 und Textilkennzeichnungsgesetz. Quelle: eigene Darstellung nach EU-Textilkennzeichnungsverordnung

Faserzusammensetzung korrekt angeben

Die Angabe erfolgt immer in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. Ein Hemd aus 60 Prozent Baumwolle und 40 Prozent Polyester wird korrekt als “60 % Baumwolle, 40 % Polyester” ausgewiesen. Klar und direkt.

Die Verordnung lässt geringe Fertigungstoleranzen zu. Bei den meisten Textilien sind bis zu 2 Prozent technisch unvermeidbare Fremdfasern zulässig. Im Krempelverfahren hergestellte Textilien dürfen bis zu 5 Prozent nicht deklarierte Fremdfasern enthalten. Strenger ist die Grenze bei Schurwolle: Wer diesen Begriff verwendet, muss eine Reinheit von mindestens 99,7 Prozent nachweisen können.

Enthält ein Produkt nichttextile Teile tierischen Ursprungs, also Leder, Fell, Hörner, Knochen, Perlmutt oder Federn, muss zusätzlich der Hinweis “Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs” erscheinen. Das gilt auch dann, wenn der Anteil klein ist.

Kennzeichnung mehrteiliger Textilerzeugnisse

Kleidungsstücke mit verschiedenen Teilen aus unterschiedlichen Fasern brauchen für jedes Teil eine eigene Angabe. Bei einer Jacke mit Wollstoff und Acetat-Futter lautet die Kennzeichnung: “Obermaterial: 100 % Wolle / Futter: 100 % Acetat”. Für Teile, die weniger als 30 Prozent des Gesamtgewichts ausmachen, kann eine vereinfachte Kennzeichnung zulässig sein.

Büstenhalter bilden eine Ausnahme. Sie können als Gesamtartikel gekennzeichnet werden, wenn eine Einzelkennzeichnung von Schale und Träger technisch nicht praktikabel ist. Für zusammengehörige Kleidungsstücke wie Hose und Jacke gilt: Bestehen alle Teile aus derselben Faser, reicht eine Gesamtkennzeichnung.

Was muss auf der Produktseite im Online-Shop stehen?

Die Faserzusammensetzung muss sichtbar sein, bevor der Verbraucher das Produkt in den Warenkorb legt. Das ist eindeutig. Wer die Information erst auf der Bestellbestätigung oder der Rechnung zeigt, verstößt gegen die Vorgaben.

Die Angaben müssen direkt auf der Artikelseite erscheinen. Ein Link zu einem PDF oder ein ausklappbares Tab ohne klare Beschriftung reicht nicht aus. Auch ein Hinweis wie “Materialinfos auf Anfrage” ist unzulässig. Bilder von Etiketten ersetzen die Textangabe nicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schreibt vor, dass Informationen auch von Screenreadern lesbar sein müssen. Ein Etikett-Foto ohne begleitenden Text erfüllt das nicht.

Seit dem 13. Dezember 2024 kommen durch die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) weitere Pflichtangaben hinzu:

  • Name und Postanschrift des Herstellers oder EU-Verantwortlichen
  • Eindeutige Produktidentifikation (Modell-, Chargen- oder Seriennummer)
  • Etwaige Sicherheitshinweise

Beide Regelwerke gelten gleichzeitig. Wer sie zusammen in einem strukturierten Block auf der Produktseite darstellt, spart Platz und erfüllt beide Pflichten auf einmal.

Pflichtangaben zur Textilkennzeichnung auf der Produktseite: Faserzusammensetzung, Faserbezeichnung, Reihenfolge, Sichtbarkeit vor Warenkorb, Hersteller (GPSR), Produktidentifikation, Hinweis tierische Teile

Checkliste der Pflichtangaben für die Produktseite nach EU-VO 1007/2011, TextilKennzG und GPSR. Quelle: eigene Darstellung

Wer ist zur Textilkennzeichnung verpflichtet?

Die Pflicht trifft zunächst den Hersteller. Als Hersteller gilt aber auch der Händler, wenn er Textilerzeugnisse unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, selbst Etiketten anbringt oder vorhandene Etiketten verändert, oder als Importeur aus einem Drittland ohne EU-Niederlassung des Herstellers handelt.

Wer Kleidung als Händler weiterverkauft, ohne eigene Marke und ohne Etiketten zu verändern, trägt eine Prüfpflicht. Wissentlich falsch gekennzeichnete Ware zu verkaufen führt zur Haftung, auch ohne direkte Herstellerrolle. Dekorative Änderungen wie kleinere Stickereien begründen die Herstellereigenschaft in der Regel nicht, aber wer die Faserzusammensetzung faktisch verändert, muss die Kennzeichnungspflichten neu bewerten.

Sprache und Form der Kennzeichnung

Deutsch ist Pflicht für den deutschen Markt. Mehrsprachige Etiketten sind erlaubt, ersetzen aber nicht die deutschen Pflichtangaben. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar, klar sichtbar und zugänglich sein. Im stationären Handel ist das meist ein eingenähtes Etikett. Im Online-Shop bedeutet das: vollständige Textangabe auf der Produktseite, ohne weitere Klicks abrufbar.

Folgen bei fehlender oder falscher Textilkennzeichnung

Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 TextilKennzG. Das Bußgeld liegt bei bis zu 10.000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG. Online-Händler sind dabei besonders gefährdet, weil Produktseiten automatisiert und systematisch auf Kennzeichnungsfehler geprüft werden können.

Abmahnkosten summieren sich schnell auf mehrere tausend Euro, selbst wenn kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Wer Textilien im Sortiment hat, sollte jede Produktseite einmal prüfen: Faserzusammensetzung in Prozent vorhanden? Faserbezeichnungen aus Anhang I? Reihenfolge nach Gewichtsanteil? Kein Markenname als alleinige Bezeichnung?

Textilkennzeichnung Verstöße: max. 10.000 Euro Bußgeld nach § 12 TextilKennzG, UWG-Abmahnung durch Mitbewerber, Online-Shops automatisiert prüfbar, typische Abmahnkosten 4.000 Euro und mehr

Konsequenzen bei fehlender oder falscher Textilkennzeichnung im Online-Shop. Quelle: eigene Darstellung nach § 12 TextilKennzG und UWG

Textilkennzeichnung in Shopify umsetzen

Shopify bietet keine eingebaute Vorlage für Textilkennzeichnung. Das ändert nichts an der Pflicht. Der direkteste Weg ist ein strukturierter Informationsblock in der Produktbeschreibung mit Faserzusammensetzung, Herstellerangaben nach GPSR und etwaigen Sonderkennzeichnungen.

Wer viele Produkte mit unterschiedlichen Materialien im Sortiment hat, verliert bei manueller Pflege schnell den Überblick. ShopCompliance lässt die Textilkennzeichnung als Pflichtfeld je Produkt hinterlegen und gibt sie automatisch an der richtigen Stelle auf der Produktseite aus, ohne Theme-Code-Änderungen. Neue Anforderungen durch GPSR-Updates oder andere Regelungen lassen sich zentral nachrüsten.

Wer Textilien, Lebensmittel oder andere regulierte Kategorien kombiniert, sollte die spezifischen Kennzeichnungspflichten je Kategorie separat prüfen. Die GPSR-Checkliste für Shopify-Händler gibt einen Überblick über die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen, die parallel zur Textilkennzeichnung gelten.

Häufige Fragen zur Textilkennzeichnung

Müssen Kleinunternehmer Textilien kennzeichnen?

Ja, das Textilkennzeichnungsgesetz gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Auch wer wenige selbst genähte Artikel auf Etsy verkauft, unterliegt denselben Pflichten wie ein größerer Händler. Eine Umsatzschwelle, unterhalb derer die Pflicht entfällt, gibt es nicht.

Reicht ein Foto des Etiketts auf der Produktseite?

Ein Etikett-Foto allein reicht nicht aus. Die Angaben müssen als Text lesbar sein, damit Screenreader und Suchmaschinen sie verarbeiten können. Ein ergänzendes Foto des Etiketts ist möglich, ersetzt aber nicht die Textangabe.

Darf ich die Bezeichnung “Merinowolle” verwenden?

Nein, “Merinowolle” ist nach der EU-Textilkennzeichnungsverordnung keine zugelassene Faserbezeichnung. Korrekt ist “Wolle”. In der allgemeinen Produktbeschreibung darf man die Merinorasse erwähnen, aber nicht als offizielle Faserbezeichnung im Kennzeichnungsblock.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Pflicht greift, bevor das Produkt zum Kauf angeboten wird. Wer importierte Ware erst nach dem Zoll kennzeichnet, kann das tun, solange die Ware noch nicht für Verbraucher zugänglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Textilkennzeichnung und GPSR?

Das Textilkennzeichnungsgesetz regelt die Faserzusammensetzung. Die GPSR verlangt zusätzlich Herstellerangaben, Produktidentifikation und Sicherheitshinweise. Beide Regelwerke gelten für Textilien gleichzeitig. Beide Informationsblöcke müssen vor dem Kauf auf der Produktseite sichtbar sein.

EU-Pflichten automatisch im Shop erfüllen

ShopCompliance ermittelt per Quiz, welche Pflichten für dich gelten, und spielt sie automatisch an deinen Produkten aus. Kostenlos starten.

Module & Preise ansehen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.