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Impressum für ausländische Märkte: Englisch & mehrsprachig

15. Juli 2026 · Max Benz

Wer international verkauft, stößt früher oder später auf dieselbe Frage: Reicht das deutsche Impressum, oder braucht die englische Version des Shops eine eigene? Die kurze Antwort: Sobald sich dein Shop gezielt an englischsprachige oder internationale Kunden richtet, muss auch die englische Seite ein vollständiges, eigenständig auffindbares Impressum haben. Dieser Leitfaden setzt voraus, dass du bereits ein rechtskonformes deutsches Impressum hast. Falls nicht, lies zuerst den vollständigen Leitfaden zum deutschen Impressum mit der kompletten Pflichtangaben-Checkliste und fertigen Vorlagen. Hier geht es ausschließlich um das, was dazukommt, sobald dein Shop mehrsprachig oder international wird: wann eine englische Fassung nötig ist, was pro Sprachversion nach §5 DDG gilt, wie du das in Shopify ohne Theme-Code einrichtest, warum maschinelle Übersetzung riskant ist und ob dein deutsches Impressum überhaupt EU-weit ausreicht.

Muss ich ein Impressum auf Englisch haben?

Ein englisches Impressum ist immer dann Pflicht, wenn dein Shop aktiv englischsprachige oder internationale Kunden anspricht, etwa durch eine eigene englische Produktseite, Versand ins Ausland oder eine Sprachumschaltung im Shop. Ein rein deutschsprachiger Shop braucht das nicht. Betreibst du ausschließlich einen deutschsprachigen Shop für den deutschen Markt, bleibt ein englisches Impressum freiwillig, auch wenn vereinzelt internationale Besucher vorbeischauen.

Der rechtliche Maßstab ist derselbe wie im Deutschen. §5 DDG verlangt eine vollständige Anbieterkennzeichnung für jeden geschäftsmäßigen Telemedienauftritt, unabhängig von der Sprache, in der er präsentiert wird. Sobald du eine englische Version deines Shops betreibst, gilt diese englische Seite rechtlich als eigenständiger Auftritt und braucht ihr eigenes, vollständiges Impressum. Ein Impressum-Link allein auf der deutschen Startseite reicht dafür nicht aus.

Drei Situationen lösen die Pflicht in der Praxis besonders häufig aus:

  • Du führst gezielt Marketing für englischsprachige Kunden, etwa über Google Ads oder Social-Media-Kampagnen in englischer Sprache.
  • Du versendest regelmäßig ins englischsprachige Ausland, etwa nach Großbritannien, Irland oder in die USA.
  • Dein Shop hat eine Sprachumschaltung oder läuft über Shopify Markets mit mehreren aktiven Sprachversionen.

Trifft mindestens einer dieser Punkte zu, brauchst du für die englische Version deines Shops ein eigenständiges, vollständiges Impressum, nicht nur eine Übersetzung zur Zierde.

Was muss ein mehrsprachiges Impressum nach §5 DDG enthalten?

Jede Sprachversion deines Shops muss dieselben inhaltlichen Pflichtangaben enthalten wie das deutsche Original, und jede Version muss den Standard aus §5 DDG unabhängig erfüllen: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Das gilt pro Sprachversion einzeln, nicht nur für die Seite insgesamt.

Praktisch heißt das: Die Zwei-Klick-Regel muss auch in der englischen Version gelten. Ein Link mit der Bezeichnung “Legal Notice” oder “Imprint” im Footer der englischen Seiten erfüllt das genauso wie “Impressum” im deutschen Footer, solange er auf jeder Unterseite der englischen Version sichtbar ist, inklusive Produktseiten, Checkout und Kundenkonto. Verlinkst du die englische Version nur aus der deutschen Navigation heraus und nicht direkt aus dem englischen Footer, ist die Anforderung “unmittelbar erreichbar” für englischsprachige Besucher nicht erfüllt.

Inhaltlich müssen alle Angaben identisch bleiben: vollständiger Name oder Firma, ladungsfähige Anschrift, Kontaktdaten, USt-ID oder Kleinunternehmer-Hinweis, Handelsregisternummer mit Registergericht bei eingetragenen Unternehmen. Die englische Fassung ersetzt die deutsche nicht, sie ergänzt sie für die jeweilige Zielgruppe.

Der häufigste Fehler: nur die deutsche Version wird übersetzt und Felder gehen verloren

Der mit Abstand häufigste Fehler ist keine falsche Übersetzung, sondern eine unvollständige. Wer das deutsche Impressum kopiert und übersetzt, vergisst regelmäßig einzelne Pflichtfelder, etwa die Handelsregisternummer, das zuständige Registergericht oder den Kleinunternehmer-Hinweis nach §19 UStG. Fehlt eine dieser Angaben in der englischen Version, ist das Impressum dort unvollständig, selbst wenn die deutsche Version korrekt und vollständig ist. Das gilt ausnahmslos. Ein unvollständiges Impressum ist unabhängig von der Sprache abmahnfähig. Die folgende Übersicht zeigt den Unterschied zwischen einem rein deutschen und einem mehrsprachigen Impressum-Setup auf einen Blick.

Die Grafik unten vergleicht beide Szenarien direkt nebeneinander.

Vergleich: Nur deutsches Impressum gegenüber mehrsprachigem Impressum nach §5 DDG

AnforderungNur DeutschMehrsprachig / Englisch
Pflichtangaben vollständigEinmal, in DeutschIdentisch in jeder Sprachversion
Zwei-Klick-RegelGilt für deutsche SeitenGilt unabhängig für jede Sprachversion
Footer-VerlinkungDeutscher FooterEigener Link im Footer jeder Sprache
Typischer FehlerVeraltete AngabenFehlende Felder durch unvollständige Übersetzung
Zuständige Rechtsgrundlage§5 DDG§5 DDG, pro Sprachversion einzeln geprüft

Mehrsprachiges Impressum in Shopify einrichten (ohne Theme-Code)

Ein mehrsprachiges Impressum lässt sich in Shopify vollständig ohne Eingriff in den Theme-Code einrichten, entweder über eine Übersetzungs-App oder über die native Mehrsprachigkeit von Shopify Markets. Beide Wege stellen sicher, dass jede Sprachversion ihre eigene, korrekt verlinkte Impressum-Seite bekommt.

Weg 1: Übersetzungs-App wie Weglot oder Langify

Übersetzungs-Apps wie Weglot oder Langify erkennen deine bestehenden Shopify-Seiten automatisch und erstellen daraus übersetzbare Sprachversionen, inklusive deiner Impressum-Seite. Automatisch generieren lässt du die Impressum-Übersetzung trotzdem nicht. Nach der Installation wählst du die Impressum-Seite gezielt aus und trägst die englische Fassung manuell ein. So bleibt die rechtlich verbindliche Formulierung eindeutig unter deiner Kontrolle. Beide Apps verknüpfen die Sprachversionen automatisch über eine Sprachumschaltung, sodass ein Besucher auf der englischen Seite auch das englische Impressum sieht, nicht das deutsche.

Weg 2: Shopify Markets mit nativer Mehrsprachigkeit

Shopify Markets ist die integrierte Lösung von Shopify selbst für internationale Märkte, inklusive Sprach- und Währungslokalisierung ohne Drittanbieter-App. Kein Zusatz-Tool nötig. Richtest du darüber eine englische Marktversion ein, kannst du jede Seite, einschließlich der Richtlinien- oder Impressum-Seite, gezielt für diesen Markt übersetzen. Der Vorteil gegenüber einer externen App: Die Sprachzuordnung ist direkt mit der Marktkonfiguration verknüpft, sodass englischsprachige Besucher automatisch die englische Version sehen, ohne zusätzliche Weiterleitungslogik.

Nach der Einrichtung mit App oder Shopify Markets prüfst du, ob der Impressum-Link im Footer jeder Sprachversion einzeln erscheint, nicht nur in der deutschen. Teste dazu die englische Version deines Shops separat, inklusive Checkout, und stelle sicher, dass der Link dort sichtbar zur englischen Impressum-Seite führt und nicht zur deutschen. Viele Themes übernehmen Footer-Links standardmäßig aus der Hauptsprache, sodass eine manuelle Prüfung nach jeder Änderung nötig bleibt.

Warum maschinelle Übersetzung für das Impressum riskant ist

Ein Impressum ist ein rechtsverbindliches Dokument, und eine maschinelle Übersetzung mit DeepL oder Google Translate kann dabei einzelne Pflichtangaben verfälschen oder vollständig weglassen, ohne dass das beim ersten Lesen auffällt. Ein Übersetzungstool erkennt nicht, dass ein bestimmter Satz eine gesetzlich zwingende Formulierung ist. Es formuliert ihn im Zweifel freier um als bei normalem Fließtext.

Typische Fehlerquellen bei automatisch übersetzten Impressen:

  • Die Handelsregisternummer oder das Registergericht wird in der Übersetzung verkürzt oder ganz weggelassen, weil das Tool sie als redundante Information einstuft.
  • Der Rechtsformzusatz wird falsch übersetzt, etwa wenn “haftungsbeschränkt” nicht als feststehender juristischer Begriff erkannt wird.
  • Ein automatisch generierter Link zur EU-Streitschlichtungsplattform verweist auf eine veraltete URL, weil das Tool eine gängige, aber inzwischen überholte Formulierung übernimmt.

Ein mangelhaft übersetztes Impressum ist keine Frage der Übersetzungsqualität, sondern ein eigener Abmahngrund, unabhängig davon, ob die deutsche Originalversion korrekt ist. Das gilt selbst dann, wenn die Übersetzung auf den ersten Blick professionell wirkt. Nutze maschinelle Übersetzung deshalb höchstens als ersten Entwurf und lass jede Pflichtangabe danach manuell gegen das deutsche Original prüfen, bevor du die englische Version veröffentlichst.

Gilt mein deutsches Impressum auch in anderen EU-Ländern?

Nein, ein deutsches Impressum allein reicht nicht automatisch für den gesamten EU-Markt. Andere EU-Länder haben eigene, dem deutschen Recht ähnliche, aber nicht identische Kennzeichnungspflichten. Österreich ist ein gutes Beispiel dafür. Das Land regelt die Informationspflichten für Online-Anbieter in §5 ECG (E-Commerce-Gesetz), und dieser Maßstab kommt dem deutschen §5 DDG inhaltlich sehr nahe: Diensteanbieter müssen Nutzern bestimmte Angaben ständig leicht und unmittelbar zugänglich machen. Verstöße gelten in Österreich als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro. Hinzu kommt das Abmahnrisiko, denn Mitbewerber können zusätzlich wegen unlauteren Wettbewerbs vorgehen.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die EU-weite Kennzeichnungspflicht in der Praxis darstellt.

Übersicht: EU-weite Impressumspflicht am Beispiel Deutschland und Österreich

Wer gezielt in mehrere EU-Länder verkauft, sollte deshalb prüfen, ob das jeweilige Zielland eine eigene, ähnliche Informationspflicht kennt, statt sich allein auf das deutsche Impressum zu verlassen. Eine vollständige Prüfung jedes einzelnen EU-Landes ist für die meisten kleineren Shops nicht praktikabel. Ein guter Kompromiss ist ein sorgfältig gepflegtes, mehrsprachiges Impressum für die Hauptzielmärkte und eine anwaltliche Prüfung, sobald ein einzelnes Land einen relevanten Umsatzanteil ausmacht. Impressum, AGB und weitere Pflichttexte hängen dabei eng zusammen. Einen Überblick über alle Rechtstexte, die dein Shop zusätzlich braucht, findest du im Leitfaden zu Rechtstexten für Online-Shops.

FAQ: Impressum auf Englisch und mehrsprachig

Reicht ein englisches Impressum allein für den ganzen EU-Markt?

Nein, ein englisches Impressum deckt nur die sprachliche Seite ab, nicht die rechtlichen Unterschiede zwischen EU-Ländern. Länder wie Österreich haben eigene Informationspflichten nach ihrem jeweiligen nationalen Recht, die zusätzlich zur Sprache erfüllt sein müssen.

Darf ich mein Impressum mit DeepL übersetzen?

Ja, du darfst DeepL als Ausgangspunkt nutzen, solltest die Übersetzung aber immer manuell gegen die deutsche Originalversion prüfen, bevor du sie veröffentlichst. Maschinelle Übersetzung kann einzelne Pflichtangaben verkürzen oder falsch wiedergeben, und ein dadurch unvollständiges Impressum ist unabhängig von der Übersetzungsmethode abmahnfähig.

Muss jede Sprachversion meines Shops ein eigenes Impressum haben?

Ja, jede Sprachversion braucht eine eigene, vollständige und unmittelbar erreichbare Impressum-Seite. Ein Impressum, das nur in der deutschen Version verlinkt ist, erfüllt die Anforderung “unmittelbar erreichbar” für die englische Version nicht.

Welche Shopify-App eignet sich für ein mehrsprachiges Impressum?

Weglot und Langify eignen sich beide für eine mehrsprachige Impressum-Seite, da sie bestehende Shopify-Seiten automatisch als übersetzbare Sprachversionen anlegen. Alternativ deckt die native Mehrsprachigkeit von Shopify Markets denselben Bedarf ohne Drittanbieter-App ab.

Was passiert, wenn meine englische und deutsche Version nicht mehr übereinstimmen?

Weichen die Versionen inhaltlich voneinander ab, etwa nach einer Adressänderung, die nur in einer Sprache nachgetragen wurde, ist die veraltete Version unvollständig und damit abmahnfähig. Aktualisiere deshalb nach jeder Änderung an den Unternehmensdaten beide Sprachversionen gleichzeitig.

Brauche ich für jedes EU-Land ein eigenes Impressum?

Nicht zwingend für jedes Land einzeln, aber du solltest prüfen, ob dein wichtigster Zielmarkt eine eigene Informationspflicht hat. Österreich etwa verlangt nach §5 ECG ähnliche, aber rechtlich eigenständige Angaben, unabhängig von deinem deutschen Impressum.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.