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EPRVerpackungslizenzEU-AuslandShopify

EU-Verpackungslizenzen in mehreren Ländern (EPR international)

08. August 2026 · Max Benz

Dein Shopify-Shop verkauft verpackte Ware auch nach Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien? Dann reicht die LUCID-Registrierung allein nicht mehr. Jedes dieser Länder betreibt ein eigenes System für erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, mit eigener Registrierungsstelle und eigenen Fristen. Der Ablauf unterscheidet sich teils grundlegend vom deutschen Verfahren. Wer das übersieht, riskiert Vertriebsverbote und Bußgelder, und zwar genau in den Märkten, die gerade Umsatz bringen sollen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Länder betroffen sind, wie sich der Prozess vom deutschen LUCID-Verfahren unterscheidet, und wie du EPR im Ausland handhabst, ohne für jedes Land ein eigenes Compliance-Projekt aufzuziehen.

Was bedeutet EPR im Ausland für deinen Shopify-Shop?

EPR verpflichtet dich, sobald du verpackte Ware in ein anderes EU-Land verkaufst. Das gilt unabhängig davon, ob du dort aktiv wirbst oder nur einzelne Bestellungen belieferst. Die erweiterte Herstellerverantwortung überträgt Herstellern und Händlern die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen, in jedem Land, in das sie erstmals verpackte Ware in Verkehr bringen. Das gilt für Versandkartons, Füllmaterial und Produktverpackungen gleichermaßen.

Entscheidend ist der tatsächliche Versand. Nicht die Sprache deines Shops, nicht eine gezielte Werbekampagne. Ein einzelnes Paket nach Frankreich macht dich noch nicht automatisch zum Erstinverkehrbringer im rechtlichen Sinn. Lieferst du aber regelmäßig verpackte Ware dorthin, greift die dortige EPR-Pflicht unabhängig von deinem Gesamtumsatz. Damit tickt EPR anders als die Umsatzsteuer, wo die 10.000-Euro-Schwelle des OSS-Verfahrens über die Pflicht entscheidet. Wie Sprachpflichten, Kennzeichnung und die OSS-Schwelle beim grenzüberschreitenden Verkauf zusammenhängen, erklärt der Leitfaden zum Cross-Border-Verkauf in der EU. EPR läuft rechtlich unabhängig davon.

Was ist der Unterschied zwischen LUCID und EPR im Ausland?

Anders als in Deutschland ist die Registrierung im Zielland oft kein eigener Schritt vor der Lizenzierung. Beides läuft in einem Vorgang zusammen, oder entfällt teilweise ganz. Das deutsche Verfahren kennt drei klar getrennte Pflichten: die kostenlose Registrierung im LUCID-Verpackungsregister, die kostenpflichtige Verpackungslizenzierung bei einem dualen System und die laufende Datenmeldung. Diese Logik überträgt sich nicht eins zu eins auf jedes andere EU-Land.

Österreich ist das klarste Gegenbeispiel. Dort gibt es keine separate Registrierungspflicht wie bei der ZSVR in Deutschland. Stattdessen schließt sich an, wer Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringt: direkt bei einem Sammel- und Verwertungssystem wie ARA, Interseroh Austria oder Reclay, ein vorgelagerter Registrierungsschritt entfällt komplett. Frankreich, Italien und Spanien verlangen dagegen wieder eine echte Registrierung bei einer nationalen Stelle, jeweils mit eigenen Formularen, eigener Sprache und eigenen Fristen. Wer glaubt, das deutsche LUCID-Verfahren lasse sich einfach für jedes Land wiederholen, unterschätzt also, wie unterschiedlich die Systeme wirklich aufgebaut sind.

Welche Länder verlangen eine eigene Verpackungslizenz?

Frankreich, Österreich, Italien und Spanien verlangen alle vier eine Lizenzierung bei einer nationalen Stelle, doch Auslöser, Schwellenwerte und die Pflicht zu einem Bevollmächtigten unterscheiden sich spürbar von Land zu Land. Die folgende Übersicht zeigt, wo die größten Unterschiede zum deutschen Verfahren liegen.

Übersicht der EPR-Verpackungspflichten in Frankreich, Österreich, Italien und Spanien für Onlinehändler

Das Diagramm oben fasst zusammen, welches Land eine eigene Registrierung verlangt und wo ein Bevollmächtigter zwingend ist. Die Tabelle darunter geht für jedes Land ins Detail.

Frankreich

Für Frankreich registrierst du dich bei einer der zugelassenen Stellen Citeo, Adelphe oder Leko und erhältst eine eindeutige Kennnummer, die Identifiant Unique (IDU). Es gibt eine Ausnahme für kleine Mengen. Wer weniger als 10.000 Einheiten pro Jahr nach Frankreich versendet, kann die Pflicht über eine Pauschale von aktuell rund 80 Euro abdecken, ohne die vollständige Lizenzierung zu durchlaufen. Diese Kleinmengenregel ist unter deutschen Versandhändlern noch wenig bekannt. Zusätzlich verlangt Frankreich das Triman-Logo mit Sortierhinweis direkt auf der Verpackung oder auf Begleitdokumenten wie der Rechnung. Seit 2022 reicht ein Hinweis allein auf der Website nicht mehr aus.

Österreich

In Österreich entfällt der eigenständige Registrierungsschritt, stattdessen schließt du dich direkt einem Sammel- und Verwertungssystem wie ARA an und zahlst dafür ein laufendes Lizenzentgelt. Eine belastbare Freigrenze wie in Frankreich gibt es hier nicht, praktisch jede gewerbliche Erstinverkehrbringung verpackter Ware löst die Lizenzierungspflicht aus. Wer als Händler ohne Sitz in Österreich liefert, muss zusätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich bestellen, der die Pflichten gegenüber der österreichischen Behörde vertritt.

Italien

Italien verlangt die Registrierung bei CONAI, dem staatlichen Verpackungskonsortium, inklusive jährlicher Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und einer Kennzeichnung in italienischer Sprache. Bislang bestand für ausländische Händler ohne italienische Niederlassung, die direkt an Endkunden verkauften, eine Lücke in der Durchsetzung. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR schließt sich diese Lücke ab dem 12. August 2026, ab diesem Datum wird die Registrierungs- und Meldepflicht ausdrücklich auch auf ausländische Unternehmen ausgeweitet. Wie die PPWR insgesamt Kennzeichnung und Erzeugerstatus in der EU neu regelt, erklärt der Beitrag zur PPWR-Verpackungsverordnung.

Spanien

Für Spanien registrierst du dich als Hersteller oder über einen Bevollmächtigten im Herstellerregister des Umweltministeriums MITECO und schließt dich dem Entsorgungssystem Ecoembes an. Ausländische Unternehmen benötigen dafür eine spanische Steuernummer für Nichtansässige (NIF) sowie ein digitales Zertifikat, eine ausländische Umsatzsteuer-ID reicht dafür nicht aus. Statt einer festen Freigrenze wie in Frankreich existiert bei Ecoembes ein Mindestbeitrag von etwa 300 bis 600 Euro pro Jahr, der die meisten kleineren Händler abdeckt, die genaue Höhe hängt von der gemeldeten Verpackungsmenge ab.

LandRegistrierungspflichtZuständige StelleSchwellenwert / FreigrenzeBevollmächtigter nötigBesonderheit
FrankreichJa, über Citeo, Adelphe oder LekoCiteo / Adelphe / LekoUnter 10.000 Einheiten/Jahr: Pauschale ca. 80 EuroUneinheitlich geregelt, im Zweifel prüfenTriman-Logo auf Verpackung oder Beleg
ÖsterreichNein, nur LizenzierungARA / Interseroh Austria / ReclayKeine bekannte FreigrenzeJa, für Händler ohne Sitz in ÖsterreichKein eigener Registrierungsschritt wie LUCID
ItalienJa, über CONAICONAIKeine bekannte FreigrenzeRechtlich optional, verbreitet empfohlenPflicht für Auslandshändler weitet sich ab 12.08.2026 aus (PPWR)
SpanienJa, über das HerstellerregisterEcoembes / MITECOKein Schwellenwert, Mindestbeitrag ca. 300-600 EuroJa, inklusive spanischer Steuernummer (NIF)Digitales Zertifikat für ausländische Unternehmen nötig

Die genauen Gebühren ändern sich je nach Land und Verpackungsmenge, die Werte in der Tabelle sind daher als aktuelle Richtwerte zu verstehen und keine festen Zusagen.

Musst du dich für EPR im EU-Ausland registrieren?

Ja, sobald du verpackte Ware in eines dieser Länder versendest, greift dort in aller Regel die Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht, unabhängig von deinem Gesamtumsatz. Der Auslöser ist der tatsächliche Versand ins Zielland, nicht ein bestimmter Umsatzbetrag, das unterscheidet die Verpackungspflicht deutlich von der umsatzsteuerlichen OSS-Schwelle. Frankreichs Kleinmengenregel unter 10.000 Einheiten pro Jahr ist dabei die Ausnahme, nicht die Regel, in Österreich, Italien und Spanien gibt es keine vergleichbare pauschale Freigrenze.

Entscheidungsablauf: Muss ich mich für EPR im EU-Ausland registrieren?

Der Ablauf oben fasst zusammen, wann die Pflicht greift und wann eine Ausnahme wie in Frankreich infrage kommt. In der Praxis lohnt sich die Prüfung pro Land einzeln, bevor du regelmäßig dorthin versendest, denn Nachmeldungen sind meist aufwendiger als eine rechtzeitige Erstregistrierung.

Wie handhabst du EPR in mehreren Ländern ohne fünf separate Logins?

Spezialisierte Verpackungslizenz-Plattformen bündeln Registrierung, Lizenzierung und den nötigen Bevollmächtigten-Service für mehrere Länder in einem gemeinsamen Dashboard. Statt bei Citeo, ARA, CONAI und Ecoembes vier getrennte Konten zu pflegen, meldest du deine Verpackungsmengen einmal, und der Anbieter verteilt die Meldung an die jeweils zuständige nationale Stelle.

Am Markt haben sich dafür mehrere Anbieter etabliert. Lizenzero von Interzero deckt nach eigenen Angaben mittlerweile 31 Länder über eine gemeinsame Plattform ab, inklusive Verpflichtungscheck und integriertem Bevollmächtigten-Service. Landbell und Deutsche Recycling bieten vergleichbare Mehrländer-Lösungen mit eigenem Beratungsschwerpunkt an, verpackungslizenz24 wiederum spezialisiert sich auf einzelne Länderpakete, die sich gezielt dazubuchen lassen. Welcher Anbieter passt, hängt davon ab, in wie viele Länder du aktuell lieferst und ob du eine Komplettlösung oder gezielt einzelne Länder brauchst, ein Preisvergleich zwischen zwei bis drei Anbietern lohnt sich in jedem Fall vor der Entscheidung.

Was passiert, wenn du EPR im Ausland ignorierst?

Bei Nichteinhaltung drohen je nach Land Vertriebsverbote, Bußgelder, Abmahnrisiken durch Wettbewerber und in manchen Fällen Sperren auf Marktplätzen wie Amazon, die inzwischen selbst Nachweise über eine gültige EPR-Registrierung verlangen. Ein Vertriebsverbot bedeutet praktisch, dass du deine Ware in diesem Land vorübergehend gar nicht mehr verkaufen darfst, bis die Registrierung nachgeholt ist, was gerade in der Vorweihnachtszeit oder bei saisonalen Kampagnen empfindliche Umsatzausfälle verursachen kann.

Genaue Bußgeldhöhen variieren stark je nach Land und werden hier bewusst nicht als feste Zahl genannt, weil sich die Rechtslage in mehreren der genannten Länder gerade durch die PPWR verändert. Sicherer als eine Wette auf lasche Kontrollen ist es, die Registrierung nachzuholen, bevor ein Marktplatz oder eine Wettbewerbszentrale von selbst darauf aufmerksam wird.

Häufige Fragen zu EPR im EU-Ausland

Reicht meine deutsche LUCID-Nummer auch im EU-Ausland?

Nein, die LUCID-Nummer gilt ausschließlich für den deutschen Markt und ersetzt keine Registrierung in einem anderen Land. Sobald du verpackte Ware nach Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien versendest, brauchst du dort jeweils eine eigene Registrierung oder Lizenzierung bei der zuständigen nationalen Stelle.

Ab welchem Umsatz muss ich mich im Ausland registrieren?

In den meisten der hier behandelten Länder gibt es keine Umsatzschwelle, die Pflicht entsteht mit dem ersten regelmäßigen Versand verpackter Ware ins Zielland. Frankreich bildet mit seiner Kleinmengenregel unter 10.000 Einheiten pro Jahr eine Ausnahme, in Österreich, Italien und Spanien solltest du dagegen nicht mit einer vergleichbaren Freigrenze rechnen.

Brauche ich in jedem Land einen Bevollmächtigten?

Das hängt vom Land ab, Österreich und Spanien verlangen für Händler ohne Sitz im jeweiligen Land ausdrücklich einen Bevollmächtigten, in Italien ist er rechtlich optional, aber in der Praxis verbreitet. Prüfe die Anforderung pro Land einzeln, bevor du dort registrierst, denn eine fehlende Bevollmächtigung kann die Registrierung selbst blockieren.

Deckt eine Verpackungslizenz-Plattform wie Lizenzero alle Länder ab?

Plattformen wie Lizenzero decken viele Länder über eine gemeinsame Oberfläche ab, das entbindet dich aber nicht davon, für dein konkretes Sortiment und deine Zielländer zu prüfen, ob die Abdeckung tatsächlich vollständig ist. Der integrierte Bevollmächtigten-Service ist besonders in Ländern wie Österreich und Spanien hilfreich, wo diese Rolle sonst separat organisiert werden müsste.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.