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PPWR: Die neue EU-Verpackungsverordnung und ihre Kennzeichnungspflichten

06. Juli 2026 · Max Benz

Ein Karton, etwas Füllmaterial, ein Adressaufkleber. So einfach war Verpackung lange Zeit. Mit der PPWR bekommt die EU erstmals eine unmittelbar geltende Verpackungsverordnung, die Material, Größe und Kennzeichnung jeder Verpackung reguliert, die in der Union in Verkehr gebracht wird. Für Shopify-Händler heißt das konkret: neue Fristen, neue Kennzeichnungspflichten und eine neue Frage, wer als Erzeuger gilt. Dieser Beitrag erklärt, was die PPWR ist, wann welche Pflicht greift und was du als Onlinehändler jetzt tun solltest, ganz ohne Theme-Code.

Was ist die PPWR (EU-Verpackungsverordnung)?

Die PPWR, ausgeschrieben Packaging and Packaging Waste Regulation, ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie wurde am 19. Dezember 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet, am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der folgende Screenshot zeigt den Originaltext im Amtsblatt der EU, direkt bei EUR-Lex.

Screenshot des Amtsblatts der EU zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle bei EUR-Lex

Der entscheidende Unterschied zu bisherigem EU-Verpackungsrecht steckt im Rechtsformat selbst. Die alte Richtlinie 94/62/EG musste jeder Mitgliedstaat erst in nationales Recht umsetzen, in Deutschland geschah das über das Verpackungsgesetz. Eine Verordnung braucht diesen Umweg nicht. Sie gilt unmittelbar und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne nationalen Umsetzungsakt. Die PPWR hebt die alte Richtlinie auf und ersetzt sie durch ein EU-weit einheitliches Regelwerk für Design, Zusammensetzung, Kennzeichnung und Wiederverwendung von Verpackungen.

Für Shopify-Händler ist damit vor allem eines wichtig: Die Vorgaben gelten ab dem Stichtag automatisch, unabhängig davon, ob Deutschland ein eigenes Gesetz dazu erlässt. Wie genau sich dieser Stichtag und die folgenden Fristen staffeln, zeigt der nächste Abschnitt.

Ab wann gilt die PPWR? Der Zeitplan im Überblick

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 in ihren zentralen Grundzügen, doch nicht alle Pflichten starten am selben Tag. Der Gesetzgeber hat bewusst eine gestaffelte Einführung gewählt, damit Hersteller, Importeure und Händler technische Vorgaben wie den QR-Code oder Rezyklatquoten schrittweise umsetzen können.

Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Stichtage der PPWR von 2025 bis 2040 auf einen Blick.

Zeitleiste der PPWR: Inkrafttreten 2025, Geltungsbeginn August 2026, Kennzeichnungspflichten 2028 und 2029, Rezyklat- und Mehrwegquoten ab 2030

  • 11. Februar 2025: Inkrafttreten der Verordnung.
  • 12. August 2026: Geltungsbeginn der zentralen Pflichten, darunter Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Grundkennzeichnung der Erzeuger und erste Stoffbeschränkungen für PFAS in Lebensmittelverpackungen.
  • 12. Februar 2027: Symbole für die erweiterte Herstellerverantwortung, etwa der Grüne Punkt, dürfen nur noch digital angezeigt werden, nicht mehr physisch auf der Verpackung.
  • 12. August 2028: Die harmonisierte, piktogrammbasierte Materialkennzeichnung wird verpflichtend, sofern die Kommission die zugehörigen Durchführungsrechtsakte rechtzeitig erlässt.
  • 12. Februar 2029: Wiederverwendbare Verpackungen benötigen eine eigene Kennzeichnung samt Datenträger, etwa einem QR-Code.
  • 1. Januar 2030: Mindestquoten für Rezyklatanteile greifen, die Leerraumquote in Versand- und Transportverpackungen wird auf maximal 50 Prozent begrenzt, und erste Mehrwegquoten von 40 Prozent für bestimmte Verpackungskategorien werden fällig.
  • 1. Januar 2040: Die Mehrwegquoten steigen auf bis zu 70 Prozent, die Rezyklatanteile auf bis zu 65 Prozent, je nach Verpackungsart.

Diese Staffelung bedeutet für Shopify-Shops, dass der 12. August 2026 der Tag ist, an dem die Uhr wirklich zu laufen beginnt, auch wenn die sichtbarste Pflicht, das harmonisierte Label, erst 2028 verpflichtend wird. Wer bis dahin wartet, verpasst die vorbereitenden Schritte wie Dokumentation und Erzeugerstatus-Prüfung, die schon 2026 beginnen.

Was ändert sich gegenüber dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Die PPWR ersetzt das deutsche Verpackungsgesetz nicht, sie ergänzt es um eine EU-weit einheitliche Schicht. Die LUCID-Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Pflicht zur Systembeteiligung an einem dualen System bleiben in Deutschland vollständig bestehen. Wer bereits bei LUCID registriert ist und ein duales System bezahlt, muss diese Pflichten weiterhin erfüllen, die PPWR kommt als zusätzliche Anforderung obendrauf, nicht als Ersatz.

Wo EU-Recht und nationales Recht sich widersprechen, hat die Verordnung Vorrang. Das betrifft in der Praxis vor allem die Kennzeichnung: Ein deutsches Symbol, das nicht dem künftigen EU-Piktogramm entspricht, verliert seine rechtliche Wirkung, sobald die harmonisierte Kennzeichnung greift. Die Registrierungs- und Lizenzierungspflichten selbst bleiben davon unberührt.

Neu hinzu kommen EU-weite Konformitätspflichten, die es in dieser Form vorher nicht gab: eine Konformitätsbewertung durch interne Fertigungskontrolle, eine EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation, die Erzeuger fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen aufbewahren müssen. Auch das deutsche Sanktionsrecht wird an die PPWR angepasst. Ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz soll zeitgleich mit dem Geltungsbeginn am 12. August 2026 in Kraft treten und das bisherige Verpackungsgesetz ablösen, wobei die konkrete Bußgeldhöhe noch nicht final beschlossen ist. Eine ausführliche Anleitung zur bestehenden deutschen Registrierungspflicht liefert der Beitrag zum LUCID-Verpackungsregister, der Schritt für Schritt durch Anmeldung, Kosten und Fristen führt.

Welche Kennzeichnungspflichten verlangt die PPWR konkret?

Die Kennzeichnungspflicht der PPWR besteht aus mehreren Bausteinen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten greifen, und genau das sorgt für Verwirrung. Artikel 15 der Verordnung verlangt bereits ab dem Geltungsbeginn am 12. August 2026 eine Erzeugerkennzeichnung: eine Identifikationsnummer sowie Name, Marke, Postanschrift und Kontaktmöglichkeit des Erzeugers oder Importeurs müssen auf der Verpackung oder in Begleitunterlagen erscheinen.

Die zweite, öffentlich bekanntere Ebene ist die piktogrammbasierte Materialkennzeichnung nach Artikel 12 Absatz 1. Sie soll Verbrauchern auf einen Blick zeigen, aus welchem Material eine Verpackung besteht und in welche Wertstofftonne sie gehört. Wichtig für die Erwartungshaltung: Dieses harmonisierte Label existiert Mitte 2026 noch nicht in finaler Form. Bislang liegt lediglich ein unverbindlicher technischer Vorschlag der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU vor, die eigentlichen Durchführungsrechtsakte der Kommission, die Aussehen und Inhalt des Labels rechtsverbindlich festlegen, stehen laut Artikel 12 Absatz 6 und 7 sowie Artikel 13 Absatz 2 noch aus. Erst 24 Monate nach Erlass dieser Rechtsakte oder zum 12. August 2028, je nachdem, was später eintritt, wird die harmonisierte Kennzeichnung verpflichtend.

Die folgende Grafik stellt die bisherige Kennzeichnung nach VerpackG der künftigen harmonisierten PPWR-Kennzeichnung gegenüber.

Vergleich der Verpackungskennzeichnung: bisherige VerpackG-Symbole wie der physische Grüne Punkt gegenüber der künftigen harmonisierten PPWR-Kennzeichnung mit Piktogramm und QR-Code

Zwei weitere Stichtage betreffen Sonderfälle. Ab dem 12. Februar 2027 dürfen Symbole der erweiterten Herstellerverantwortung, etwa der Grüne Punkt, laut Artikel 12 Absatz 9 nur noch digital dargestellt werden, ein physischer Aufdruck reicht dann nicht mehr aus. Ab dem 12. Februar 2029 verlangt Artikel 12 Absatz 2 eine eigene Kennzeichnung für wiederverwendbare Verpackungen, meist über einen QR-Code oder einen vergleichbaren Datenträger, der Angaben zu Wiederbefüllbarkeit und Rücknahmestellen liefert.

Für bereits produzierte Ware gibt es eine Übergangsregel: Nach Artikel 12 Absatz 12 dürfen Verpackungen, die vor dem jeweiligen Stichtag hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, noch bis zu drei Jahre danach weiterverkauft werden. Ein plötzlicher Lagerbestand-Stopp am Stichtag selbst ist also nicht zu erwarten.

Wenn du bereits jetzt prüfen willst, wie eine automatisierte Umsetzung der Materialkennzeichnung im Shop aussieht, zeigt die PPWR-Kennzeichnung von shopcompliance.net, wie Material- und Entsorgungshinweis direkt im Produktangebot ausgespielt werden.

Wer gilt als Erzeuger und muss selbst handeln?

Für Shopify-Händler mit Eigenmarken ist die Erzeugerfrage der Punkt, an dem die PPWR am meisten Verwirrung stiftet. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 definiert als Erzeuger, wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickelt, herstellt oder herstellen lässt. Wer lediglich fremde Markenware weiterverkauft, wird dadurch allein noch nicht zum Erzeuger.

Anders sieht es aus, sobald ein Shop Produkte unter eigener Marke verkauft, selbst wenn die eigentliche Herstellung komplett bei einem externen Lieferanten liegt. In diesem Fall gilt der Shop als Erzeuger der Verpackung, weil das Produkt unter seiner Marke in Verkehr kommt. Das betrifft besonders Private-Label-Händler, die Standardware von einem Hersteller beziehen und unter eigenem Namen verkaufen.

Auch die Art der Verpackung selbst spielt eine Rolle. Ein neutraler Versandkarton, auf den nur ein Adressaufkleber geklebt wird, löst in der Regel keinen Erzeugerstatus aus, weil die Verpackung schon fertig war, bevor sie den Shop erreicht hat. Anders bei individuell bedruckten Kartons, gebrandeten Versandtaschen oder Verpackungen, die ein Shop eigens in Auftrag gibt: Hier greift die Erzeugerpflicht unabhängig davon, wer die Verpackung tatsächlich produziert.

Eine Ausnahme für Kleinstunternehmen betrifft ausschließlich die Konformitätspflichten wie technische Dokumentation und Konformitätserklärung. Die Registrierung bei LUCID und die Systembeteiligung nach deutschem Recht gelten unabhängig von der Unternehmensgröße weiter.

Was müssen Shopify-Händler jetzt konkret tun?

Die gute Nachricht: Keiner dieser Schritte erfordert einen Eingriff in den Theme-Code. Die folgende Checkliste fasst zusammen, was bis zum Geltungsbeginn am 12. August 2026 und darüber hinaus ansteht.

Die folgende Grafik zeigt die sechs wichtigsten Schritte für Shopify-Händler im Überblick.

Checkliste für Shopify-Händler zur PPWR: sechs Schritte von Erzeugerstatus-Prüfung bis Fristenkalender

  1. Erzeugerstatus prüfen. Kläre für jede Produktlinie, ob du wegen Eigenmarke oder individuell georderter Verpackung als Erzeuger giltst.
  2. LUCID-Registrierung und Systembeteiligung aktuell halten. Diese Pflichten bestehen unabhängig von der PPWR weiter und werden nicht ersetzt.
  3. Lieferanten nach Materialdaten fragen. Frage bei Herstellern und Importeuren aktiv Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und technische Dokumentation an, damit sie beim Geltungsbeginn vorliegen.
  4. Verpackungsdesign auf Monomaterial und Leerraum prüfen. Auch wenn die Leerraumquote von 50 Prozent erst 2030 greift, lohnt sich die Umstellung jetzt, weil Versandkosten und Materialverbrauch parallel sinken.
  5. QR-Code-fähige Datenstruktur vorbereiten. Wer Produktdaten schon jetzt strukturiert erfasst, kann die spätere Mehrweg- und Materialkennzeichnung ohne Datenchaos nachrüsten.
  6. Fristen im Kalender festhalten. Trage August 2026, Februar 2027, August 2028, Februar 2029 und Januar 2030 ein, damit keine Stufe überrascht.

Ein jährlicher Selbst-Check, am besten direkt nach der LUCID-Jahresmeldung, ist die einfachste Methode, um alle sechs Punkte im Blick zu behalten.

Wie hängen PPWR und Digitaler Produktpass zusammen?

Die PPWR und der Digitale Produktpass, kurz DPP, arbeiten mit derselben Datenbasis: Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Der DPP ist Teil der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und wird schrittweise für einzelne Produktkategorien Pflicht, unabhängig von der PPWR, aber mit deutlicher inhaltlicher Überschneidung bei Verpackungsdaten.

Wer für die PPWR bereits Materialdaten, Konformitätserklärungen und technische Dokumentation strukturiert aufbaut, spart sich beim künftigen DPP einen erheblichen Teil der Doppelarbeit, weil dieselben Datenfelder in beiden Systemen gebraucht werden. Welche Produktkategorien zuerst betroffen sind und wie der Zeitplan bis 2032 aussieht, erklärt der Beitrag zum Digitalen Produktpass im Detail.

Häufige Fragen zur PPWR

Ersetzt die PPWR das deutsche Verpackungsgesetz? Nein, die PPWR ersetzt das Verpackungsgesetz nicht, sondern ergänzt es um eine EU-weit einheitliche Ebene. Die LUCID-Registrierung und die Systembeteiligung nach deutschem Recht bleiben bestehen, nur bei einem direkten Widerspruch geht die EU-Verordnung vor.

Muss ich mich trotz PPWR weiter bei LUCID registrieren? Ja, die LUCID-Registrierung bleibt vollständig verpflichtend, unabhängig davon, wie sich die PPWR-Kennzeichnung entwickelt. Beide Pflichten laufen parallel, nicht anstelle voneinander.

Ab wann brauche ich den QR-Code auf der Verpackung? Der QR-Code für wiederverwendbare Verpackungen wird ab dem 12. Februar 2029 verpflichtend. Die allgemeine harmonisierte Materialkennzeichnung, die ebenfalls einen Datenträger vorsehen kann, folgt spätestens zum 12. August 2028, abhängig vom Zeitpunkt der Durchführungsrechtsakte der Kommission.

Betrifft die PPWR auch kleine Shopify-Shops? Ja, die PPWR knüpft an das Inverkehrbringen von Verpackungen an, nicht an die Unternehmensgröße. Eine Ausnahme gilt nur für Kleinstunternehmen bei den Konformitätspflichten wie technischer Dokumentation, nicht bei der Registrierungspflicht.

Was hat die PPWR mit der GPSR zu tun? Die PPWR und die GPSR sind zwei getrennte Verordnungen mit unterschiedlichem Regelungsgegenstand: Die PPWR betrifft die Verpackung selbst, die GPSR die Produktsicherheit des verpackten Produkts. Beide können auf demselben Paket zusammenkommen, etwa wenn ein Produkt sowohl eine PPWR-Materialkennzeichnung als auch GPSR-Sicherheitsangaben benötigt. Einen vollständigen Überblick über die GPSR-Pflichten liefert unser GPSR-Leitfaden sowie die GPSR-Checkliste für Shopify-Händler; wer die GPSR-Umsetzung direkt automatisieren möchte, findet bei gpsrpro.com eine spezialisierte Lösung.

Was kostet ein Verstoß gegen die PPWR? Die PPWR selbst schreibt nur vor, dass die Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen einführen müssen, die konkrete Höhe legt jedes Land in nationalem Recht fest. In Deutschland sieht ein Entwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Bußgelder zwischen 10.000 und 200.000 Euro pro Verstoß vor, endgültig verabschiedet ist dieser Rahmen zum Redaktionsschluss dieses Beitrags aber noch nicht.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.