Widerrufsrecht im Online-Shop: Der vollständige Leitfaden
Als Online-Händler sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Kunden das Widerrufsrecht zu gewähren. Das bedeutet: Jeder Verbraucher, der bei Ihnen online bestellt, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen, ohne einen Grund nennen zu müssen. Wer die Spielregeln kennt, vermeidet teure Abmahnungen und Ärger mit Kunden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was das Widerrufsrecht für Shopify-Händler konkret bedeutet, welche Ausnahmen es gibt, wie Sie eine rechtssichere Widerrufsbelehrung erstellen und was Sie ab dem 19. Juni 2026 rund um den neuen Widerrufsbutton beachten müssen.
Was ist das Widerrufsrecht beim Online-Kauf?
Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Rechtsgrundlage sind die §§ 355 bis 357 BGB; für Fernabsatzverträge gilt ergänzend § 312g BGB.
Als Shopify-Händler bedeutet das konkret: Jede Bestellung über Ihren Online-Shop ist ein Fernabsatzvertrag. Das Widerrufsrecht ist damit der Regelfall, keine Ausnahme. Verbraucher können die bestellte Ware zurückschicken, auch wenn sie einwandfrei ist, auch wenn die Verpackung geöffnet wurde und auch wenn kein Mangel vorliegt.
Das Widerrufsrecht gilt für:
- alle Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C) im Fernabsatz
- Dienstleistungsverträge, die online oder per Telefon geschlossen werden
- Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden
- Bestellungen über Ihren eigenen Shopify-Shop, aber auch über Marktplätze wie Amazon und eBay sowie über Social Commerce (Instagram Shopping, TikTok Shop)
Kurz gesagt: Wer als Verbraucher online kauft, hat das Widerrufsrecht. Wer online verkauft, muss es gewähren.
Für rein gewerbliche Transaktionen zwischen Unternehmern (B2B) gilt das gesetzliche Widerrufsrecht grundsätzlich nicht. Mehr dazu im Abschnitt B2B weiter unten.
Wann gilt das Widerrufsrecht und wann nicht?
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das Widerrufsrecht greift bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern nach § 312g Abs. 1 BGB. Fernabsatzverträge sind Verträge, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, also über das Internet, per Telefon oder per Katalog, ohne dass Käufer und Händler gleichzeitig persönlich anwesend sind.
Die entscheidenden Voraussetzungen:
- Der Käufer ist Verbraucher (natürliche Person, die nicht zu gewerblichen Zwecken handelt, § 13 BGB)
- Der Vertrag wird im Fernabsatz geschlossen (Online-Shop, Telefon, Katalog)
- Es gibt keine der gesetzlichen Ausnahmen
Bei Ihrer typischen Shopify-Bestellung sind alle drei Voraussetzungen in aller Regel erfüllt.
Ausnahmen: Diese Produkte sind ausgeschlossen
§ 312g Abs. 2 BGB listet abschliessend auf, bei welchen Vertragstypen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Sortiment darunter fällt:
Maßanfertigungen und individualisierte Waren: Produkte, die nach den Vorgaben des Verbrauchers gefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden, z.B. personalisierte Gravuren, massgefertigte Kleidung oder individuelle Druckaufträge. Voraussetzung ist, dass die Ware wegen ihrer Beschaffenheit nicht an andere Käufer verkauft werden könnte.
Verderbliche Waren: Lebensmittel und andere Waren, die schnell verderben oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, z.B. frische Lebensmittel, Schnittblumen oder frische Backwaren.
Versiegelte Hygieneprodukte: Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Klassische Beispiele: Kosmetik, Unterwäsche, Pflegeprodukte. Wichtig: Das Widerrufsrecht besteht, solange die Versiegelung intakt ist.
Ton-, Videoaufnahmen und Software: Waren, die auf einem Datenträger geliefert werden (CD, DVD, USB-Stick), wenn die Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde. Bei digitalen Downloads ohne Datenträger gelten abweichende Regeln (siehe Abschnitt “Digitale Produkte”).
Zeitungen und Zeitschriften: Einzelexemplare von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten; Abonnements sind davon ausgenommen.
Alkohol mit spezieller Preisvereinbarung: Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber erst 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt.
Waren, die nach Lieferung vermischt wurden: Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Sachen vermischt werden, z.B. Heizöl oder Schüttgut.
Dringende Reparaturen: Wenn der Verbraucher ausdrücklich den Besuch des Unternehmers angefordert hat, um eine dringende Reparatur oder Instandhaltungsarbeit durchzuführen.
Digitale Inhalte: Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (Downloads, Streaming), wenn der Verbraucher vor Beginn der Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt hat und weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.
Dienstleistungen nach vollständiger Erbringung: Wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er das Widerrufsrecht verliert.
Wichtiger Hinweis für die Praxis: Auch wenn ein Ausnahmetatbestand vorliegt, müssen Sie Ihren Kunden darüber informieren. Fehlt diese Information, gilt der Ausschluss nicht. Der Verbraucher kann dann trotzdem widerrufen.
Die folgende Übersicht zeigt alle 9 gesetzlichen Ausnahmen nach § 312g Abs. 2 BGB auf einen Blick:

Die 14-tägige Widerrufsfrist: Wann beginnt sie und wann endet sie?
Ein häufiger Irrtum: Die Widerrufsfrist beginnt nicht bei Bestellung, sondern erst beim Empfang der Ware. Das gilt je nach Vertragstyp unterschiedlich.

Fristbeginn bei Warenlieferung
Die 14-Tage-Frist beginnt nicht ab dem Zeitpunkt der Bestellung, sondern ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware körperlich in Besitz nimmt. Das ist ein häufiger Irrtum bei Händlern und kann teure Konsequenzen haben.
Die Frist beginnt:
- Bei einem Paket: An dem Tag, an dem der Verbraucher oder eine von ihm benannte Person (nicht der Zusteller) das Paket entgegennimmt
- Bei Teillieferungen: Nach Erhalt der letzten Teillieferung; die Frist gilt für alle Teile gemeinsam
- Bei regelmäßigen Lieferungen (z.B. Abonnement-Boxen): Nach Erhalt der ersten Lieferung
- Bei Dienstleistungsverträgen: Ab Vertragsschluss (nicht ab Beginn der Dienstleistung)
Zusätzliche Voraussetzung: Der Fristbeginn setzt voraus, dass Sie den Kunden in richtiger Form über sein Widerrufsrecht informiert haben. Fehlt die Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen.
Fristbeginn bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten
Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die 14-Tage-Frist mit dem Vertragsschluss, also dem Moment, in dem der Verbraucher die Bestellung abschickt. Das gilt auch dann, wenn die Dienstleistung erst später erbracht wird.
Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger beginnt die Frist ebenfalls mit Vertragsschluss. Wenn Sie sofort nach Bezahlung den Download bereitstellen und der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Einwilligung erteilt hat, erlischt das Widerrufsrecht bereits bei Beginn der Vertragserfüllung.
Was passiert bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung?
Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilen, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch um 12 Monate. Der Verbraucher kann den Vertrag dann noch bis zu einem Jahr und 14 Tage nach dem Tag widerrufen, an dem die reguläre Widerrufsfrist begonnen hätte.
Das ist eines der grössten Risiken im E-Commerce: Ein Kunde könnte Ware zehn Monate nutzen und sie dann ohne Begründung zurückschicken, und Sie wären zur vollen Erstattung verpflichtet.
Fehlerhafte Belehrungen, die zur Verlängerung führen:
- Angabe einer falschen Frist (z.B. “30 Tage” statt 14 Tage, oder “14 Werktage”)
- Fehlendes oder veraltetes Muster-Widerrufsformular
- Fehlende Angaben zum Widerrufsempfänger
- Falsche Angaben zu den Rücksendekosten
Widerrufsbelehrung: Was muss Ihr Shop mitteilen?
Die Widerrufsbelehrung ist die formale Information, die Sie dem Kunden über sein Widerrufsrecht geben müssen. Sie ist Pflicht für jeden Online-Händler und muss vor Vertragsschluss erteilt werden.
Pflichtangaben im Überblick
Eine rechtssichere Widerrufsbelehrung muss nach § 312g BGB i.V.m. Anlage 1 EGBGB mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmers, an den der Widerruf zu richten ist, ggf. auch Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse
- Hinweis auf die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts (14 Tage ab Warenerhalt)
- Form des Widerrufs: Der Widerruf muss durch klare Erklärung erfolgen, kann aber formlos (per E-Mail, Brief, Telefon) erfolgen
- Rechtsfolgen des Widerrufs: Pflicht zur Rückzahlung der Zahlungen einschliesslich Lieferkosten (ausser Mehrkosten bei Nicht-Standardlieferung) innerhalb von 14 Tagen
- Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular (muss beiliegen oder zugänglich sein)
- Regelung zu den Rücksendekosten: Wer trägt sie, Kunde oder Händler?
- Eventueller Wertersatz: Unter welchen Umständen haftet der Verbraucher für Wertverlust?
- Hinweis auf Ausnahmen, sofern diese für Ihr Sortiment relevant sind
Zeitpunkt und Platzierung
Die Widerrufsbelehrung muss dem Kunden in Textform erteilt werden. Textform bedeutet: auf einem dauerhaften Datenträger, der für den Kunden zugänglich ist (z.B. per E-Mail oder als PDF).
Timing: Die Belehrung muss vor Vertragsschluss, spätestens aber bei Lieferung der Ware erteilt werden. In der Praxis bedeutet das:
- Im Checkout: Die Belehrung muss vor dem Klick auf “Zahlungspflichtig bestellen” zugänglich sein, z.B. als Link direkt über oder unter dem Bestellbutton
- In der Bestellbestätigung: Senden Sie die Belehrung erneut per E-Mail mit; das gilt als Erteilung in Textform
- Auf einer eigenen Seite: Die Widerrufsbelehrung sollte als eigene, verlinkbare Seite im Shop vorhanden sein, mit Link im Footer
Für Shopify-Shops empfiehlt sich: Rechtstexte-App installieren, die die Belehrung automatisch im Checkout verlinkt und in die Bestellbestätigung einbettet.
Die Musterbelehrung nach Anlage 1 EGBGB
Anlage 1 zum EGBGB enthält eine Musterbelehrung, die von Gerichten als rechtssicher anerkannt ist. Wer die Vorlage korrekt ausfüllt und unverändert verwendet, geniesst einen gewissen Schutz vor Abmahnungen.
Wichtig: Die Musterbelehrung muss regelmässig auf Aktualität geprüft werden. Gesetzliche Anpassungen können die Vorlage verändern. Eine Vorlage aus 2018 oder 2020 ist heute möglicherweise nicht mehr rechtssicher.
Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular
Neben der Widerrufsbelehrung müssen Sie Ihren Kunden ein Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB zur Verfügung stellen. Das Formular dient dazu, die Ausübung des Widerrufsrechts zu vereinfachen.
Das Formular muss:
- für den Verbraucher leicht zugänglich sein (z.B. als Download-Link auf der Widerrufsseite oder in der Bestellbestätigungs-E-Mail)
- die gesetzlich vorgeschriebenen Felder enthalten (Empfängeradresse, Produkt-/Bestellangaben, Unterschrift, Datum)
- bei Bedarf mit Ihren Kontaktdaten ausgefüllt sein
Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, das Formular zu verwenden. Er kann den Widerruf formlos per E-Mail, Brief oder Telefon erklären. Das Formular erleichtert aber beiden Seiten die Abwicklung und Dokumentation.
Was Sie nicht dürfen: Das Formular beliebig verändern. Anpassungen sind nur an den vom Gesetz vorgesehenen Stellen erlaubt (Firmenname, Adresse, Kontaktdaten). Wer inhaltliche Änderungen vornimmt, riskiert, dass die Musterformular-Privilegierung entfällt.
Widerrufsbutton-Pflicht ab 19.06.2026: Was Shopify-Händler jetzt tun müssen
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle Online-Shops, die B2C-Verträge über das Internet schliessen: Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, ihren Widerruf direkt über einen elektronischen Button im Shop zu erklären. Die gesetzliche Grundlage ist § 356a BGB (neu), mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist ein klar sichtbarer, dauerhaft zugänglicher Button auf der Website des Händlers. Verbraucher sollen damit ihren Widerruf direkt online erklären können, ohne einen Brief schreiben, ein Formular ausdrucken oder eine E-Mail formulieren zu müssen.
Das Ziel des Gesetzgebers ist klar formuliert: Der Widerruf soll genauso einfach sein wie der Kauf. Wer in wenigen Klicks bestellen kann, soll auch in wenigen Klicks widerrufen können.
Der Button muss exakt die Aufschrift “Vertrag widerrufen” tragen. Andere Formulierungen wie “Rückgabe”, “Retoure” oder “Bestellung stornieren” reichen nicht aus.
So muss der gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbutton-Prozess in Ihrem Shopify-Shop ablaufen:

Technische Anforderungen nach § 356a BGB
Der Widerrufsbutton muss folgende gesetzliche Anforderungen erfüllen:
1. Platzierung und Sichtbarkeit: Der Button muss gut sichtbar, leicht auffindbar und dauerhaft zugänglich sein. Empfohlen wird die Platzierung im Bereich “Mein Konto” oder in der Bestellübersicht, also dort, wo Verbraucher auch ihre Bestellungen verwalten.
2. Aufschrift: Nur “Vertrag widerrufen” ist zulässig; keine Synonyme, keine Umschreibungen.
3. Zweistufiges Formular: Nach dem Klick auf den Button öffnet sich ein Formular mit zwei Schritten. Im ersten Schritt gibt der Verbraucher die notwendigen Angaben ein (mindestens: Art des Vertrags, Bestellnummer oder Vertragsgegenstand, Datum der Bestellung, Name und Adresse). Im zweiten Schritt bestätigt er den Widerruf.
Die gesetzlich erlaubten Pflichtfelder sind abschliessend; Sie dürfen keine weiteren Felder verlangen oder die Ausübung des Widerrufsrechts an Bedingungen knüpfen.
4. Automatische Eingangsbestätigung: Nach Absenden des Formulars muss der Verbraucher sofort eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten. Wichtig: Diese Bestätigung ist kein Ersatz für den wirksamen Widerruf selbst. Sie dokumentiert lediglich den Eingang.
Fehlt der Widerrufsbutton oder entspricht er nicht den gesetzlichen Anforderungen, sind Sie trotzdem zur Annahme von Widerrufen per E-Mail oder Brief verpflichtet. Zusätzlich riskieren Sie Abmahnungen.
Umsetzung in Shopify
Für Shopify-Shops gibt es bereits mehrere Lösungen im App Store:
- Kostenlose Apps wie “EU Widerrufs-Button” richten den Button, das 2-stufige Formular und die Eingangsbestätigung ein
- Kostenpflichtige Apps bieten zusätzlich CRM-Integration, automatische Bearbeitungsworkflows und Dokumentation der Widerrufserklärungen
Prüfen Sie bei jeder App vor der Installation:
- Wird das 2-stufige Formular mit allen gesetzlichen Pflichtfeldern korrekt abgebildet?
- Ist der Button korrekt mit “Vertrag widerrufen” beschriftet?
- Wird die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail versendet?
- Ist der Button dauerhaft und gut sichtbar platziert (z.B. in der Bestellübersicht oder im Kundenkonto)?
- Wird die App regelmässig aktualisiert?
Tipp: Testen Sie den Prozess selbst durch, bevor Sie den Shop live schalten. Überprüfen Sie, ob die Eingangsbestätigungs-E-Mail ankommt und ob das Formular korrekt funktioniert.
Rücksendung und Erstattung nach dem Widerruf: Ihre Pflichten als Händler
Sobald ein Verbraucher den Widerruf erklärt, starten konkrete gesetzliche Pflichten für Sie als Händler. Die Abwicklung muss fristgerecht und vollständig erfolgen.
Erstattungspflicht und Fristen
Sie müssen dem Kunden alle Zahlungen erstatten, die Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben: den Kaufpreis und die Hinsendekosten. Die Erstattung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung erfolgen.
Praktische Einschränkung: Sie dürfen die Rückzahlung zurückhalten, bis Sie die Ware zurückerhalten haben oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass er die Ware abgesandt hat (je nachdem, was zuerst eintritt), sofern Sie die Rücksendung vorher angefordert haben. Das schützt Sie davor, zu zahlen, ohne die Ware zurückzuhaben.
Zahlungsmittel: Die Erstattung muss über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen, das der Verbraucher beim Kauf verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher stimmt einer anderen Zahlungsart ausdrücklich zu. Das bedeutet: Kreditkartenzahlung muss als Kreditkartenrückbuchung erfolgen, PayPal-Zahlung als PayPal-Rückzahlung.
Hinsendekosten-Erstattung: Sie erstatten nur die günstigste Standardversandoption, die Sie im Checkout angeboten haben. Hat der Verbraucher einen teureren Expressversand oder eine Premium-Lieferoption gewählt, ist der Aufpreis gegenüber dem Standard-Versand nicht erstattungspflichtig.
Wer zahlt die Rücksendekosten?
Grundsätzlich dürfen Sie die Rücksendekosten dem Verbraucher auferlegen. Das gilt aber nur, wenn Sie ihn in der Widerrufsbelehrung ausdrücklich und klar darüber informiert haben. Fehlt dieser Hinweis in der Belehrung, tragen Sie die Rücksendekosten selbst.
Besonderheit für schwere oder sperrige Waren: Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht per normaler Paketpost zurückgesandt werden können (z.B. grosse Möbel, schwere Geräte, Sperrgut), trägt immer der Händler die Rücksendekosten, unabhängig von der Belehrung.
Wertersatz nach § 357 BGB: Wenn der Verbraucher die Ware über das zur Prüfung erforderliche Mass hinaus genutzt hat und dadurch ein Wertverlust entstanden ist, können Sie Wertersatz verlangen. Voraussetzung: Sie haben den Verbraucher in der Widerrufsbelehrung über sein Wertersatzrisiko informiert. Fehlt dieser Hinweis, haben Sie keinen Anspruch auf Wertersatz.
Was als “normale Prüfung” gilt: Das Auspacken, Anprobieren und Testen der Ware in demselben Umfang, wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre, gilt als zulässige Prüfung. Eine getragene Jacke mit abgewaschenem Etikett geht hingegen über die Prüfung hinaus.
Widerrufsrecht für digitale Produkte und Dienstleistungen
Digitale Inhalte und Dienstleistungen folgen abweichenden Regeln. Hier ist besondere Sorgfalt beim Bestellprozess erforderlich.
Digitale Inhalte ohne Datenträger (z.B. Downloads, Streaming-Zugang, Software-Lizenzen): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Der Verbraucher hat ausdrücklich eingewilligt, dass die Vertragserfüllung (Download/Stream) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
- Der Verbraucher hat bestätigt, dass er damit zur Kenntnis nimmt, sein Widerrufsrecht zu verlieren.
Beide Bedingungen müssen vom Verbraucher aktiv bestätigt werden, idealerweise durch zwei separate Checkboxen im Bestellprozess. Die Einwilligung und Bestätigung müssen dokumentiert werden.
Für Shopify-Händler, die digitale Produkte verkaufen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Checkout diese beiden Checkboxen enthält, bevor Sie den Download freigeben. Ohne diese Einwilligung besteht das Widerrufsrecht für digitale Inhalte.
Dienstleistungen: Wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich eingewilligt hat und bestätigt hat, dass er das Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung verliert. Wurde die Dienstleistung nur teilweise erbracht, besteht das Widerrufsrecht für den nicht erbrachten Teil weiter.
Teilerstattung bei Dienstleistungen: Wenn ein Verbraucher eine Dienstleistung widerruft, die bereits begonnen hat, muss er Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zahlen, sofern er vor Beginn eingewilligt hat, dass die Ausführung sofort beginnt.
Häufige Fehler in der Widerrufsbelehrung (und wie Sie sie vermeiden)
Fehler in der Widerrufsbelehrung gehören zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce. Die meisten Fehler lassen sich mit etwas Sorgfalt und einer aktuellen Vorlage vermeiden.
Veraltete Musterbelehrung verwenden
Das BGB und die EGBGB-Anlagen werden regelmässig angepasst. Händler, die noch Vorlagen aus 2018 oder 2020 verwenden, riskieren, dass ihre Belehrung nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Prüfen Sie Ihre Widerrufsbelehrung mindestens einmal jährlich, nach jeder grösseren BGB-Änderung und nach der Einführung neuer Pflichten wie dem Widerrufsbutton.
Falsche Platzierung im Shop
Die Widerrufsbelehrung im Footer zu “verstecken” oder nur auf einer schwer erreichbaren Unterseite zu platzieren, reicht nicht aus. Sie muss dem Kunden vor Vertragsschluss klar und unmissverständlich zugänglich sein. Eine gängige Abmahnpraxis zielt darauf ab, dass der Link zur Belehrung im Bestellprozess fehlt oder schwer zu finden ist.
Rücksendekosten nicht korrekt belehren
Ein sehr häufiger Fehler: Der Händler will die Rücksendekosten dem Kunden auferlegen, hat dies aber vergessen in der Belehrung zu erwähnen. Oder die Formulierung ist missverständlich. In beiden Fällen trägt der Händler die Kosten selbst. Prüfen Sie die Formulierung zu Rücksendekosten sorgfältig.
Widerrufsbutton fehlt (ab 19. Juni 2026)
Für Shops, die bereits jetzt die Pflicht ignorieren, wird das nach dem 19. Juni 2026 teuer. Selbst wenn Ihre Widerrufsbelehrung ansonsten korrekt ist, riskieren Sie Abmahnungen, wenn der Button fehlt oder nicht den technischen Anforderungen entspricht.
Zu enge Ausnahmen definieren
Manche Händler versuchen, das Widerrufsrecht für Produkte auszuschliessen, bei denen das gesetzlich gar nicht möglich ist. Das ist nicht nur unwirksam, sondern führt zu Abmahnungen. Nutzen Sie ausschliesslich die abschliessende Ausnahmeliste des § 312g Abs. 2 BGB.
Gilt das Widerrufsrecht auch für B2B-Kunden?
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ausschliesslich für Verbraucher nach § 13 BGB. Das sind natürliche Personen, die einen Vertrag zu einem Zweck schliessen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer nach § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wenn Sie sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftskunden verkaufen, sollten Sie im Checkout klar zwischen beiden Gruppen unterscheiden. Prüfen Sie, ob der Käufer als Verbraucher oder als Unternehmer handelt. In der Praxis gelingt das oft durch eine Pflichtabfrage (“Kaufen Sie als Privatperson oder als Unternehmen?”) oder durch die Abfrage der Umsatzsteuer-ID für Geschäftskunden.
Ein Unternehmer kann sich nicht nachträglich auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen, wenn er beim Kauf seine Unternehmer-Eigenschaft angegeben hat.
Hinweis: Sie können Unternehmern freiwillig ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen, das ist dann aber eine Kulanzregelung und keine gesetzliche Pflicht.
Widerrufsrecht im Shopify-Shop korrekt umsetzen: Die Checkliste
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihr Shopify-Shop die wichtigsten Anforderungen zum Widerrufsrecht erfüllt:
Rechtliche Grundlagen:
- Aktuelle Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 EGBGB eingebunden (mindestens jährlich prüfen)
- Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 EGBGB für Kunden zugänglich (Download-Link oder Anhang in Bestellbestätigung)
- Ausnahmen klar kommuniziert, wenn zutreffend (nur § 312g Abs. 2 BGB-Ausnahmen)
Platzierung und Technisches:
- Widerrufsbelehrung im Checkout vor “Zahlungspflichtig bestellen” zugänglich
- Link zur Widerrufsbelehrung im Footer vorhanden
- Belehrung in der Bestellbestätigungs-E-Mail enthalten
- Widerrufsbutton eingerichtet (Pflicht ab 19.06.2026): “Vertrag widerrufen” + 2-stufiges Formular + automatische Eingangsbestätigung
Prozesse:
- Regelung zu Rücksendekosten eindeutig und korrekt in der Belehrung formuliert
- Erstattungsprozess eingerichtet: vollständige Rückzahlung innerhalb 14 Tage nach Widerruf
- Dokumentation der Einwilligung für digitale Inhalte (bei digitalem Sortiment)
- B2B-Käufer durch Checkout-Abfrage klar vom Verbraucher-Widerrufsrecht abgegrenzt
Eine Compliance-App für Shopify hält Ihre Rechtstexte automatisch aktuell und meldet sich bei gesetzlichen Änderungen.
FAQ zum Widerrufsrecht für Online-Händler
Wie lange gilt das Widerrufsrecht beim Online-Kauf?
Das gesetzliche Widerrufsrecht beim Online-Kauf beträgt 14 Tage, beginnend mit dem Tag des Warenempfangs. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit Vertragsschluss. Wenn Sie keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilen, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Gilt das Widerrufsrecht beim Kauf auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay?
Ja, das Widerrufsrecht gilt auch für Käufe auf Marktplätzen, weil der Kaufvertrag direkt zwischen Ihnen und dem Verbraucher zustande kommt. Amazon und eBay haben jeweils eigene Rückgaberichtlinien, die teilweise über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Als Händler auf diesen Plattformen müssen Sie mindestens die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Kann ich als Händler das Widerrufsrecht ausschliessen?
Das gesetzliche Widerrufsrecht können Sie als Händler grundsätzlich nicht ausschliessen. Ausnahmen gelten nur für die in § 312g Abs. 2 BGB abschliessend aufgezählten Produktkategorien. Auch dort gilt: Sie müssen den Kunden korrekt über den Ausschluss informiert haben, sonst bleibt das Widerrufsrecht bestehen.
Was passiert, wenn ich keine Widerrufsbelehrung erteile?
Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Zusätzlich riskieren Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Abmahnkosten und Gerichtskosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Muss der Widerrufsbutton auch für bestehende Verträge gelten?
Der neue Widerrufsbutton nach § 356a BGB gilt für Verträge, bei denen das Widerrufsrecht noch besteht. Das sind Verträge, die ab dem 19. Juni 2026 neu geschlossen werden und bei denen die 14-tägige Widerrufsfrist noch läuft. Für Verträge, bei denen die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, besteht keine Nachrüstpflicht.
Wie läuft die Erstattung nach dem Widerruf korrekt ab?
Nach einem wirksamen Widerruf müssen Sie alle erhaltenen Zahlungen (Kaufpreis und Standardversandkosten) innerhalb von 14 Tagen zurückzahlen. Die Rückzahlung muss über dasselbe Zahlungsmittel erfolgen wie der ursprüngliche Kauf. Sie dürfen die Erstattung zurückhalten, bis die Ware bei Ihnen eingetroffen ist oder der Verbraucher den Versandnachweis vorlegt.
Was ist der Unterschied zwischen Widerruf und Gewährleistung?
Das Widerrufsrecht und die Gewährleistung sind zwei verschiedene Rechtsinstitute. Das Widerrufsrecht ist ein freies Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen, das innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelgewährleistung) greift, wenn die Ware mangelhaft ist, und gilt für zwei Jahre ab Lieferung, unabhängig vom Widerrufsrecht.
Muss ich auch B2B-Bestellungen über das Widerrufsrecht belehren?
Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Wenn ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit bei Ihnen kauft, hat er kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie müssen ihm keine Widerrufsbelehrung erteilen. Bei gemischten Shops empfiehlt sich eine klare Abgrenzung im Checkout.
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