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GPSR für Shopify: Produktsicherheits-Pflichtangaben am Produkt (Pillar)

27. Juni 2026 · Max Benz

Die GPSR ist die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit dem 13. Dezember 2024 für fast alle Konsumprodukte im europäischen Binnenmarkt gilt. Kein Online-Händler kommt mehr an ihr vorbei. Sie betrifft Hersteller, Importeure, Händler und sogar reine Wiederverkäufer. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, was die GPSR bedeutet, wen sie betrifft und welche Pflichten konkret auf Online-Händler zukommen.

Der Text ist für Shop-Betreiber geschrieben, nicht für Juristen. Am Ende weißt du, ob dich die Verordnung betrifft, welche Angaben auf deine Produktseiten gehören und wo die teuersten Fallen liegen. Versprochen: keine Paragrafenschlacht.

Was bedeutet GPSR? Definition und Wortbedeutung

GPSR steht für General Product Safety Regulation, auf Deutsch die allgemeine Produktsicherheitsverordnung. Der offizielle Rechtsname ist Verordnung (EU) 2023/988. Beschlossen wurde sie am 10. Mai 2023 vom Europäischen Parlament und dem Rat. Verbindlich gilt sie seit dem 13. Dezember 2024.

Das Ziel ist klar: Nur sichere Produkte sollen in den EU-Binnenmarkt gelangen, und wenn ein Produkt gefährlich ist, müssen Behörden den Verantwortlichen schnell finden. Die GPSR ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG. Sie schließt Lücken, die durch Onlinehandel, Drittland-Importe und vernetzte Produkte entstanden sind.

Wer “GPSR deutsch” sucht, meint meistens diese eine Verordnung. Im Behördendeutsch tauchen auch die Bezeichnungen Produktsicherheitsverordnung oder ProdSV-EU auf. Gemeint ist immer dasselbe Regelwerk.

Die wichtigsten Eckdaten der Verordnung im Überblick:

GPSR auf einen Blick: Verordnung 2023/988, gilt seit 13. Dezember 2024, ersetzt Richtlinie 2001/95/EG, gilt EU-weit für fast alle Konsumprodukte.

Verordnung statt Richtlinie: warum die GPSR direkt gilt

Die GPSR ist eine Verordnung, keine Richtlinie. Dieser Unterschied klingt nach Juristerei, hat aber handfeste Folgen. Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass ein nationales Gesetz sie erst übersetzen muss. Die alte Richtlinie 2001/95/EG musste jedes Land einzeln in eigenes Recht gießen, was zu 27 leicht unterschiedlichen Regelwerken führte.

Jetzt gibt es einen einheitlichen Standard. Was in Deutschland gilt, gilt genauso in Frankreich, Spanien oder Polen. Für Cross-Border-Shops ein echter Vorteil: statt 27 Regelwerken nur noch eines.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

MerkmalRichtlinie 2001/95/EG (alt)GPSR Verordnung 2023/988 (neu)
Rechtswirkungnationale Umsetzung nötiggilt direkt in jedem EU-Land
Onlinehandelkaum geregeltausdrücklich erfasst
Drittland-ImporteLücken bei VerantwortungEU-Verantwortlicher Pflicht
Online-Marktplätzekeine PflichtenRegistrierungs- und Löschpflichten
Geltung seit200413. Dezember 2024

Praktisch heißt das: Seit dem Stichtag musst du dich auf die GPSR berufen, nicht mehr auf alte nationale Produktsicherheitsgesetze. Nationale Gesetze wie das deutsche Produktsicherheitsgesetz regeln seither vor allem noch die Durchsetzung und Bußgelder.

Welche Produkte fallen unter die GPSR?

Die GPSR deckt nahezu alle Non-Food-Konsumprodukte ab, die in der EU auf den Markt kommen. Das gilt für neue Ware genauso wie für gebrauchte, reparierte oder generalüberholte Produkte, sobald sie an Verbraucher verkauft werden. Auch Produkte, die ausschließlich online angeboten werden, sind erfasst.

Typische Beispiele aus dem E-Commerce sind Möbel, Spielzeug, Haushaltswaren, Mode-Accessoires, Kerzen, Fahrräder, Dekoartikel und Elektronik ohne eigene Spezialverordnung. Die Faustregel: Wahrscheinlich bist du betroffen, solange kein Lebensmittel und keine Spezialgesetzgebung greift.

Ausgenommen sind nur klar abgegrenzte Sonderkategorien:

  • Lebensmittel, Futtermittel und lebende Pflanzen oder Tiere
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
  • Luftfahrzeuge und bestimmte Antiquitäten

Für viele Produkte gilt eine sogenannte Vermutungswirkung: Wenn ein Produkt harmonisierte europäische Normen erfüllt, gilt es im Rahmen dieser Normen als sicher. Das ersetzt aber nicht die übrigen GPSR-Pflichten wie Kennzeichnung oder Rückverfolgbarkeit.

Wer ist von der GPSR betroffen? Die Rollen in der Lieferkette

Die GPSR verteilt Pflichten nach deiner Rolle in der Lieferkette, nicht nach Firmengröße. Ein Ein-Personen-Shop kann genauso Hersteller sein wie ein Konzern. Die Verordnung kennt fünf Rollen, die als Wirtschaftsakteure bezeichnet werden.

RolleWer das istKernpflicht
Herstellerproduziert oder lässt unter eigenem Namen produzierenRisikobewertung, Pflichtangaben, technische Doku
Importeurbringt Drittland-Ware in die EUprüft Herstellerpflichten, nennt sich selbst auf dem Produkt
Händlerverkauft innerhalb der EU weiterprüft, ob vorgelagerte Akteure ihre Pflichten erfüllt haben
Fulfillment-Dienstleisterlagert und versendet für anderehaftet mit, wenn kein EU-Akteur greifbar ist
Online-MarktplatzPlattform für DrittanbieterRegistrierung und schnelle Löschung unsicherer Angebote

Für Shopify-Händler ist die Einordnung entscheidend. Wer Private-Label-Ware aus China bezieht und unter eigenem Namen verkauft, gilt rechtlich als Hersteller und trägt damit die volle Pflichtenlast. Wer fertige Markenware aus EU-Produktion vertreibt, ist meist nur Händler. Der Aufwand ist dann deutlich kleiner. Wer Ware direkt aus einem Drittland einführt, ist Importeur.

Eine zentrale Neuerung betrifft genau diese Drittland-Konstellation. Produkte aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur dann verkauft werden, wenn es einen in der EU ansässigen Verantwortlichen gibt. Den genaueren Blick auf diesen Punkt verdient er, weil er die meisten DACH-Händler mit China-Sourcing trifft.

Die wichtigsten GPSR-Pflichten im Überblick

Die GPSR bündelt mehrere Pflichten, die zusammen sicherstellen sollen, dass ein Produkt sicher ist und im Problemfall zurückverfolgt werden kann. Diese fünf Bereiche sind der Kern.

Risikobewertung vor dem Verkauf

Jedes Produkt muss vor dem Inverkehrbringen einer internen Risikobewertung unterzogen werden. Der Hersteller prüft mechanische, chemische, elektrische, thermische und hygienische Gefahren und dokumentiert, wie er sie ausschließt oder begrenzt. Diese Bewertung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Pflichtangaben auf Produkt und Produktseite

Jedes Produkt muss eindeutig identifizierbar sein und den Verantwortlichen nennen. Konkret gehören dazu:

  • Name und Postanschrift des Herstellers sowie eine E-Mail oder ein anderer elektronischer Kontakt
  • Name und Anschrift des EU-Verantwortlichen, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt
  • eine eindeutige Produktkennung wie Typ-, Chargen- oder Seriennummer
  • Sicherheits- und Warnhinweise in der Sprache des Bestimmungslandes

Im Onlinehandel müssen diese Angaben bereits vor dem Kauf sichtbar sein, also direkt auf der Produktseite. Eine Beilage im Paket reicht nicht mehr. Da die EU 24 Amtssprachen kennt, müssen die Pflichtangaben im jeweiligen Zielland verständlich sein. Wer in mehrere Länder verkauft, braucht mehrsprachige Hinweise.

Technische Dokumentation

Hersteller müssen eine technische Dokumentation führen und mindestens zehn Jahre aufbewahren. Sie enthält die Produktbeschreibung, die Risikobewertung, angewandte Normen und gegebenenfalls die Konformitätserklärung. Die Behörde kann diese Unterlagen jederzeit anfordern. Wie du eine rechtssichere CE-Konformitätserklärung erstellst, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Rückverfolgbarkeit

Über Chargen-, Los- oder Seriennummern muss sich nachvollziehen lassen, woher ein Produkt stammt und wohin es geliefert wurde. Im Rückrufsfall lassen sich betroffene Einheiten gezielt identifizieren, statt das ganze Sortiment zu sperren.

Meldepflicht und Rückruf

Stellt ein Hersteller oder Importeur fest, dass ein Produkt ein Sicherheitsrisiko birgt, muss er die Behörden unverzüglich über das europäische Safety-Gate-Portal informieren und nötigenfalls einen Rückruf einleiten. Verbraucher müssen klar und verständlich über das Risiko und die nächsten Schritte informiert werden.

Der EU-Verantwortliche: Pflicht für Drittland-Händler

Der EU-Verantwortliche ist die wohl folgenreichste Neuerung der GPSR für Online-Händler. Ein Produkt aus einem Drittland darf nur dann in der EU verkauft werden, wenn es eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU gibt. Diese Person ist Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden und stellt sicher, dass die Dokumentation verfügbar ist.

Diese Rolle kann der Importeur selbst übernehmen, ein bevollmächtigter Vertreter oder ein spezialisierter Dienstleister. Wichtig ist, dass die Person tatsächlich in der EU greifbar ist. Ein Hersteller in China kann nicht sein eigener EU-Verantwortlicher sein.

Für Shopify-Händler, die per Dropshipping oder Private Label aus Asien beziehen, ist das der kritische Punkt. Ohne benannten EU-Verantwortlichen ist das Produkt nicht verkehrsfähig, und Marktplätze wie Amazon sperren betroffene Angebote. Wie du einen passenden Verantwortlichen findest und benennst, zeigt unser Leitfaden zum EU-Verantwortlichen.

GPSR für Online-Marktplätze: was Plattformbetreiber wissen müssen

Neu in der Verordnung ist die ausdrückliche Einbeziehung von Online-Marktplätzen. Amazon, eBay, Kaufland und vergleichbare Plattformen sind jetzt verpflichtet, Anbieter zu registrieren, unsichere Angebote schnell zu entfernen und Safety-Gate-Meldungen an die Behörden weiterzuleiten.

Für Händler bedeutet das zweierlei. Zum einen verschärfen die Plattformen ihre Auflagen: Ohne vollständige GPSR-Angaben in der Angebots-Listing können Konten gesperrt werden. Zum anderen schützen dich diese Kontrollen auch, weil Mitbewerber nicht mehr problemlos ohne Compliance-Angaben verkaufen können.

Wer als Shopify-Händler zusätzlich auf Marktplätzen aktiv ist, muss beide Seiten im Blick behalten: die Anforderungen der Plattform und die eigene GPSR-Pflichterfüllung. Detaillierte Informationen zur Marktplatz-Compliance und zu den Registrierungspflichten findest du im operativen GPSR-Leitfaden auf gpsrpro.com.

Was passiert bei Verstößen? Marktüberwachung und Bußgelder

Die Einhaltung der GPSR überwachen nationale Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland sind das die Behörden der Bundesländer, koordiniert über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie können Produkte prüfen, Unterlagen anfordern, den Verkauf stoppen und Rückrufe anordnen.

Die Bußgelder legt jedes EU-Land selbst fest, der Rahmen ist aber abschreckend. In Deutschland drohen je nach Schwere des Verstoßes Geldbußen im fünfstelligen Bereich, dazu kommen Vertriebsverbote und im Extremfall Produktrückrufe auf eigene Kosten. Schon eine fehlende Herstellerangabe auf der Produktseite kann eine Abmahnung durch Wettbewerber auslösen. Das wird oft schneller teuer als die behördliche Strafe selbst.

Über das Safety-Gate-Portal werden unsichere Produkte EU-weit gemeldet. Ein Verstoß in Deutschland ist innerhalb von Tagen in allen anderen Ländern sichtbar. Welche Bußgelder konkret drohen und wie du sie vermeidest, behandelt unser Beitrag zu den GPSR-Bußgeldern.

GPSR-Compliance für Shopify-Händler in der Praxis

Für die meisten Online-Händler läuft die GPSR auf drei praktische Aufgaben hinaus: die richtigen Angaben auf jede Produktseite bringen, einen EU-Verantwortlichen benennen falls nötig, und die Dokumentation sauber halten. Klingt überschaubar, wird bei mehreren hundert Produkten und 24 möglichen Sprachen schnell zur Fleißarbeit.

Auf Shopify hast du zwei Wege, die Pflichtangaben auszuspielen. Du pflegst sie manuell über Metafelder pro Produkt, was bei kleinen Sortimenten funktioniert. Oder du nutzt eine spezialisierte App, die Herstellerdaten erkennt, Warnhinweise übersetzt und alles automatisch auf der Produktseite anzeigt. Welcher Weg sich lohnt, hängt von der Zahl deiner Produkte und Zielländer ab. Unser GPSR-Guide für Shopify vergleicht beide Ansätze im Detail.

Diese Schritte bringen einen typischen Shop in einen sicheren Zustand:

  1. Sortiment prüfen und die eigene Rolle in der Lieferkette bestimmen.
  2. Bei Drittland-Ware einen EU-Verantwortlichen benennen.
  3. Hersteller, Kontaktadresse und Produktkennung auf jede Produktseite bringen.
  4. Sicherheits- und Warnhinweise in den Zielsprachen ergänzen.
  5. Technische Dokumentation und Risikobewertung ablegen und aufbewahren.
  6. Einen Prozess für Meldungen und Rückrufe festlegen.

Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Liste zum Abhaken findest du in unserer GPSR-Checkliste.

Häufige Fragen zur GPSR

Was ist die GPSR einfach erklärt?

Die GPSR ist die EU-Verordnung, die festlegt, dass nur sichere Produkte in den europäischen Handel dürfen und dass jeder Artikel klar einem Verantwortlichen zugeordnet werden kann. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt sie für fast alle Konsumprodukte.

Was bedeutet die Abkürzung GPSR?

GPSR steht für General Product Safety Regulation, die allgemeine Produktsicherheitsverordnung der EU mit dem Aktenzeichen 2023/988.

Seit wann gilt die GPSR?

Die GPSR gilt verbindlich seit dem 13. Dezember 2024. Produkte, die nach der alten Richtlinie 2001/95/EG bereits vorher rechtmäßig auf dem Markt waren, durften übergangsweise weiter verkauft werden.

Betrifft die GPSR auch kleine Händler und Dropshipper?

Ja, die GPSR betrifft auch kleine Händler und Dropshipper, weil sie nach Rolle in der Lieferkette unterscheidet und nicht nach Umsatz. Wer Drittland-Ware verkauft, gilt schnell als Importeur oder sogar als Hersteller und trägt entsprechende Pflichten.

Was ist der Unterschied zwischen GPSR und CE-Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Produkt bestimmte EU-Produktrichtlinien erfüllt, etwa zur elektrischen Sicherheit. Die GPSR ist die übergreifende Sicherheitsverordnung und greift zusätzlich, vor allem für Produkte ohne eigene CE-pflichtige Spezialregel.

Reicht es, die Pflichtangaben ins Paket zu legen?

Nein. Im Onlinehandel müssen die Pflichtangaben schon vor dem Kauf sichtbar sein, also direkt auf der Produktseite. Eine Beilage im Versandkarton erfüllt die GPSR-Anforderungen nicht.

Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?

Ja, die GPSR gilt grundsätzlich auch für gebrauchte, reparierte oder generalüberholte Konsumprodukte, sobald sie an Verbraucher verkauft werden. Antike Waren können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.

Was ist das Safety-Gate-Portal?

Das Safety-Gate-Portal ist das EU-weite System zur Meldung unsicherer Produkte. Hersteller, Importeure und Behörden melden dort Produkte mit Sicherheitsrisiken. Die Meldungen sind öffentlich abrufbar und werden zwischen allen EU-Ländern ausgetauscht.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.