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EU-Gewährleistungslabel (Pflicht ab 27.09.2026): Was Shops anzeigen müssen

07. Juli 2026 · Max Benz

Ab dem 27. September 2026 muss jeder Online-Shop in der EU das Gewährleistungslabel zeigen, bevor ein Kunde einen Kaufvertrag abschließt. Keine Ausnahme für kleine Shops. Das Label informiert Verbraucher über ihre gesetzlichen Mängelrechte und ersetzt keine Werbung, sondern ergänzt sie als Pflichtinformation. Für Shopify-Merchants heißt das konkret: Farbwerte, Platzierung und Wortlaut sind fest vorgegeben, die technische Einbindung lässt sich aber ohne Theme-Code lösen.

Was ist das EU-Gewährleistungslabel?

Das EU-Gewährleistungslabel ist eine von der EU-Kommission vorgegebene Pflichtinformation, die Käufer in einfachen Worten über ihre gesetzlichen Mängelrechte aufklärt. Juristen nennen es „harmonisierte Mitteilung”. Der Wortlaut ist EU-weit identisch, Händler dürfen ihn nicht umformulieren. Der Kern der Botschaft bleibt überall gleich: Für Konsumgüter gilt in der EU eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren, unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie anbietet.

Anders als ein Werbebanner ist das Label kein Marketinginstrument. Es klärt lediglich auf, was Kunden ohnehin schon zusteht: Nachbesserung, Ersatzlieferung oder im Zweifel Rückerstattung bei einem Sachmangel. Deshalb wird es künftig neben Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung zum Standardbaustein jeder rechtssicheren Shopseite gehören.

Ab wann gilt die Pflicht zum Gewährleistungslabel?

Die Pflicht zum Gewährleistungslabel gilt ab dem 27. September 2026. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Europäischen Kommission, die eine Vorgabe aus der Verbraucherrechte-Richtlinie technisch umsetzt und Format, Inhalt sowie Gestaltung des Labels EU-weit einheitlich festlegt.

Für Shopbetreiber bedeutet der Stichtag eine harte Deadline ohne Übergangsfrist. Wer am 27. September 2026 online verkauft, muss das Label ab diesem Tag zeigen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Sinnvoll ist, die Umsetzung mehrere Wochen vorher abzuschließen und Checkout sowie Warenkorb noch vor dem Stichtag zu testen. Wer heute plant, sollte die Einbindung spätestens im August 2026 final prüfen, denn kurzfristige Layoutprobleme im Checkout lassen sich danach kaum noch rechtzeitig beheben. Der folgende Zeitstrahl zeigt die drei wichtigsten Etappen bis zum Stichtag.

Zeitstrahl zur EU-Gewährleistungslabel-Pflicht ab 27.09.2026

Gewährleistungslabel oder GARAN-Label: Was ist der Unterschied?

Das Gewährleistungslabel ist für jeden Händler gesetzlich verpflichtend, das GARAN-Label dagegen nur, wenn ein Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren verspricht. Beide Label stammen aus derselben EU-Verordnung. Sie unterscheiden sich aber deutlich in Auslöser, Bearbeitbarkeit und Format. Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen, bevor die Tabelle darunter ins Detail geht.

Vergleich Gewährleistungslabel und GARAN-Label im Online-Shop

AspektGewährleistungslabelGARAN-Label
RechtscharakterGesetzlich verpflichtend für jeden B2C-VerkaufNur bei freiwilliger Haltbarkeitsgarantie über 2 Jahre
BearbeitbarkeitKeine, Wortlaut exakt von der EU übernehmenTeilweise, Marke, Modell und Garantiedauer sind editierbar
Mindestgröße offlineDIN A495 x 100 mm
Vorgabe onlineFarbig, ohne feste GrößenvorgabeFarbig, verschachteltes Format zulässig
ZielgruppeAlle Käufer von KonsumgüternNur Käufer von Produkten mit Herstellergarantie

Für die Praxis heißt das: Ein Shop ohne eigene Herstellergarantien braucht nur das Gewährleistungslabel. Sobald ein Hersteller aber mit „3 Jahre Garantie” wirbt, kommt zusätzlich das GARAN-Label ins Spiel, und zwar produktbezogen, weil Modellkennung und Garantiedauer je Artikel unterschiedlich sind.

Für wen gilt die Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für jeden Verkauf von Konsumgütern an Verbraucher in der EU, unabhängig vom Vertriebskanal. Reine B2B-Verkäufe an Unternehmer fallen nicht darunter. Sobald ein Käufer aber auch nur teilweise privat kauft, greift die Pflicht im Zweifel trotzdem.

Betroffen sind insbesondere:

  • der eigene Onlineshop, unabhängig vom Shopsystem
  • Verkäufe über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy, wobei entscheidend ist, wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt
  • Verkäufe von Gebrauchtwaren, allerdings mit dem Hinweis auf die oft verkürzte einjährige Gewährleistungsfrist
  • Social-Commerce- und Marketplace-Checkouts, sofern der Vertragsschluss dort stattfindet

Nicht betroffen sind reine Dienstleistungen ohne Warenlieferung sowie rein digitale Inhalte ohne physischen Datenträger. Enthält ein Produkt digitale Elemente, etwa ein Smartphone oder eine Smartwatch, gilt die Pflicht trotzdem. Rechtlich bleibt es ein Konsumgut.

Wie muss das Gewährleistungslabel gestaltet sein?

Das Gewährleistungslabel muss in den verbindlichen EU-Farben Blau (#003399) und Gelb (#FFED00) erscheinen und darf inhaltlich nicht verändert werden. Die Farbwerte sind bis auf die Nachkommastelle festgelegt, damit das Label in jedem Mitgliedstaat gleich aussieht.

FarbePantoneCMYKRGBHEX
BlauReflex Blue C100/80/0/00/51/153#003399
GelbYellow C0/0/100/0255/237/0#FFED00
SchwarzBlack 6 C-0/0/0#000000
Weiß000 C-255/255/255#FFFFFF

Als Schriftart gibt die EU die freie Schrift Inter vor, vor allem für editierbare Felder wie Garantiedauer oder Herstellername auf dem GARAN-Label. Bei der Größe unterscheidet die Verordnung zwischen Offline- und Online-Vertragsschluss. Wird der Vertrag per E-Mail oder auf Papier geschlossen, muss das Gewährleistungslabel mindestens im Format DIN A4 erscheinen. Im Online-Shop selbst gibt es keine feste Mindestgröße. Verlangt wird nur eine hervorgehobene, gut erkennbare und lesbare farbige Darstellung, keine verkleinerte Miniaturgrafik im Seitenfuß.

Wo und wann muss das Label im Online-Shop erscheinen?

Das Label muss dem Käufer vor Abgabe der Vertragserklärung angezeigt werden. Es darf dafür global im Shop platziert werden und muss nicht auf jeder einzelnen Produktseite erscheinen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, nicht der exakte Ort: Der Kunde muss das Label sehen können, bevor er auf „Jetzt kaufen” klickt.

Zulässige Platzierungen sind zum Beispiel:

  • eine feste Position im Warenkorb oder Checkout, sichtbar vor dem Bestellbutton
  • eine eigene, verlinkte Rechtsseite, sofern der Link im Checkout selbst gut sichtbar ist
  • eine globale Einblendung im Footer, wenn sie auf jeder Kaufabschluss-Seite tatsächlich sichtbar bleibt

Nicht zulässig sind ein reiner Verweis in den AGB, ein unauffälliger Link ohne visuelle Hervorhebung oder die Einbindung als einfaches Produktbild. Bei mehrsprachigen Shops muss das Label in der jeweiligen Angebotssprache erscheinen. Die EU stellt dafür bereits amtliche Übersetzungen bereit.

Gewährleistungslabel in Shopify einbinden (ohne Theme-Code)

In Shopify lässt sich das Gewährleistungslabel ohne Theme-Bearbeitung einbinden. Drei Bereiche reichen aus: die rechtlichen Seiten, der Checkout und der Footer.

  1. Lege unter „Onlineshop → Rechtliche Seiten” eine neue Seite „Gewährleistungslabel” an und binde die offizielle EU-Grafik in der passenden Sprachversion ein, ohne den Wortlaut zu verändern.
  2. Verlinke diese Seite gut sichtbar im Checkout-Editor unter „Einstellungen → Checkout”, idealerweise direkt über dem Bestellbutton statt nur im Kleingedruckten.
  3. Ergänze denselben Link im globalen Footer-Menü, damit das Label auch dann sichtbar ist, wenn ein Kunde über einen Direktlink zum Checkout gelangt.
  4. Prüfe bei mehrsprachigen Shops mit Shopify Markets, ob jede Sprachversion automatisch die passende Labelübersetzung ausspielt, notfalls über eine sprachspezifische Seitenvariante.
  5. Teste den kompletten Bestellweg als Testkäufer. Kontrolliere, ob das Label vor dem finalen Klick auf den Bestellbutton sichtbar war, nicht erst auf der Bestätigungsseite danach.
  6. Dokumentiere Umsetzungsdatum und Screenshot des Checkouts intern. Das erleichtert die Argumentation im Fall einer Abmahnung erheblich.

Ein Compliance-Tool wie shopcompliance.net automatisiert diese Schritte zusätzlich, etwa durch eine vorkonfigurierte Rechtsseite und eine geprüfte Checkout-Einbindung. Die manuelle Pflege einzelner Sprachversionen entfällt dann komplett.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht?

Wer das Gewährleistungslabel ab dem 27. September 2026 nicht oder fehlerhaft anzeigt, kann wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Abmahnbefugt sind vor allem Mitbewerber sowie qualifizierte Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände, die fehlende Pflichtinformationen im E-Commerce erfahrungsgemäß konsequent verfolgen.

Öffentlich bezifferte Bußgelder für einen Verstoß gegen die Labelpflicht sind zum jetzigen Stand nicht bekannt. Die Vollzugspraxis entsteht erst nach dem Stichtag. Klar ist aber schon jetzt: Fehlende oder veränderte Label gelten als Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel und damit als klassisches Abmahnrisiko, ähnlich wie eine fehlende Widerrufsbelehrung. Wer frühzeitig testet, statt erst nach dem Stichtag zu reagieren, reduziert dieses Risiko deutlich.

Checkliste: In 6 Schritten zum konformen Gewährleistungslabel

  • Rechtsseite mit dem offiziellen, unveränderten Gewährleistungslabel angelegt
  • Geprüft, ob zusätzlich ein GARAN-Label für Produkte mit Herstellergarantie über 2 Jahre nötig ist
  • Farbwerte, Schriftart und Wortlaut exakt nach EU-Vorgabe übernommen, keine eigene Gestaltung
  • Label im Checkout vor dem Bestellbutton sichtbar platziert, nicht nur in den AGB verlinkt
  • Alle Sprachversionen und Marktplatz-Kanäle (Amazon, eBay, Etsy) einzeln kontrolliert
  • Kompletten Bestellweg vor dem 27. September 2026 als Testkäufer durchgespielt

Häufig gestellte Fragen zum Gewährleistungslabel

Ist das Gewährleistungslabel für alle Online-Shops Pflicht?

Ja, das Gewährleistungslabel ist ab dem 27. September 2026 für jeden Shop Pflicht, der Konsumgüter an Verbraucher in der EU verkauft, unabhängig von Größe, Branche oder Shopsystem. Reine B2B-Anbieter ohne Verbraucherverkäufe sind davon ausgenommen.

Muss ich das Label auf jeder Produktseite zeigen?

Nein, eine globale Platzierung im Checkout oder auf einer verlinkten Rechtsseite reicht aus, solange der Kunde das Label vor Abschluss des Kaufvertrags sieht. Wichtig ist der Zeitpunkt der Sichtbarkeit, nicht die Anzahl der Fundstellen im Shop.

Was droht, wenn ich das Label vergesse?

Ein fehlendes oder verändertes Label kann ab dem 27. September 2026 wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden, weil es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation handelt. Konkrete Bußgeldbeträge sind bislang nicht öffentlich beziffert. Das Abmahnrisiko besteht trotzdem schon ab dem ersten Tag nach dem Stichtag.

Gilt die Pflicht auch für Verkäufe über Amazon oder eBay?

Ja, auch auf Marktplätzen gilt die Pflicht, sobald der einzelne Händler und nicht die Plattform den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt. Entscheidend ist die Vertragspartei, nicht der Name des Verkaufskanals.

Brauche ich das GARAN-Label zusätzlich zum Gewährleistungslabel?

Nur dann, wenn ein Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren kostenlos und für die gesamte Ware verspricht. Ohne eine solche Zusatzgarantie reicht das gesetzlich verpflichtende Gewährleistungslabel allein aus.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.