B2B-Shop vs. B2C: Welche Pflichten wegfallen (und welche nicht)
Verkaufen Sie über Ihren Shopify-Shop auch an Geschäftskunden, gilt ein anderes Pflichtenheft als im reinen Endkundengeschäft. Einige der bekanntesten Verbraucherschutzregeln entfallen komplett, sobald der Käufer als Unternehmer auftritt. Andere bleiben. Das Widerrufsrecht fällt weg, das Impressum nicht. Wer beide Kundengruppen im selben Shop bedient, muss beide Regelwerke gleichzeitig im Griff haben, nicht nur eines davon.
Dieser Leitfaden geht die wichtigsten Pflichten einzeln durch: Widerrufsrecht, Impressum, Preisangaben, AGB-Kontrolle, Gewährleistung und die oft übersehene Rügepflicht nach dem Handelsgesetzbuch. Ein gemeinsamer roter Faden verbindet alle Abschnitte: was für B2B-Kunden wegfällt, was bleibt und wo Sie technisch nachjustieren müssen. Am Ende steht eine Checkliste, mit der Sie Ihren Shopify-Shop sauber zwischen B2B und B2C trennen, ohne Theme-Code anzufassen.
Pflichten im Überblick: Was für B2B-Kunden wegfällt und was bleibt
Nicht jede Pflicht aus dem Verbraucherschutzrecht fällt automatisch weg, nur weil der Käufer eine Firma ist. Die folgende Tabelle zeigt die neun wichtigsten Unterschiede zwischen einem Verkauf an Verbraucher (B2C) und einem Verkauf an Unternehmer (B2B) auf einen Blick.

| Pflicht | B2C-Kunde (Verbraucher) | B2B-Kunde (Unternehmer) |
|---|---|---|
| Widerrufsrecht | Ja, 14 Tage (§ 312g Abs. 1 BGB) | Nein, kein gesetzliches Widerrufsrecht |
| Impressumspflicht | Ja (§ 5 DDG) | Ja, ohne Ausnahme (§ 5 DDG) |
| Preisangabe im Shop | Bruttopreis inkl. USt. Pflicht (§ 3 PAngV) | Nettopreis zulässig, muss klar gekennzeichnet sein |
| AGB-Inhaltskontrolle | Streng, §§ 308, 309 BGB gelten direkt | Gelockert, nur § 307 BGB mit Indizwirkung der §§ 308, 309 |
| Gewährleistungsfrist bei Neuware | 2 Jahre, nicht verkürzbar | Verkürzbar auf 1 Jahr per AGB |
| Gewährleistung bei Gebrauchtware | 1 Jahr Mindestfrist | Ausschluss per AGB möglich |
| Beweislastumkehr bei Mängeln | 12 Monate zugunsten des Käufers | Entfällt, Käufer muss Mangel bei Lieferung beweisen |
| Rügepflicht bei Mängeln | Nein | Ja, unverzüglich, § 377 HGB, nur wenn Käufer Kaufmann ist |
| Gefahrübergang beim Versand | Bei Übergabe an den Kunden (§ 446 BGB) | Bei Übergabe an die Spedition (§ 447 BGB) |
Die Tabelle liefert die Kurzfassung. In den folgenden Abschnitten lesen Sie, warum die einzelnen Zeilen so und nicht anders ausfallen und was das für die Umsetzung in Ihrem Shop bedeutet.
Widerrufsrecht im B2B-Shop: Gilt es oder nicht?
Nein, das gesetzliche Widerrufsrecht gilt nicht für Verkäufe an Unternehmer. Rechtsgrundlage ist § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 13 BGB: Das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern zu, also natürlichen Personen, die zu einem Zweck handeln, der nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, egal ob Einzelperson oder Kapitalgesellschaft, fällt nicht unter diesen Schutz. Der amtliche Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de listet zusätzlich die abschließenden Ausnahmefälle, in denen das Widerrufsrecht auch gegenüber Verbrauchern entfällt.

Für einen reinen B2B-Shop bedeutet das konkret: Sie müssen keine Widerrufsbelehrung bereitstellen, kein Muster-Widerrufsformular anbieten und ab dem 19. Juni 2026 auch keinen Widerrufsbutton nach § 356a BGB einrichten. Drei Pflichten weniger. Sie entstehen erst wieder, sobald mindestens ein Teil Ihres Kundenkreises als Verbraucher einkauft.
Die Praxis wird kompliziert, sobald ein Shop beide Kundengruppen bedient. Ein Käufer, der eine Umsatzsteuer-ID hinterlegt, ist nicht automatisch ein Unternehmer im Rechtssinn, und ein Kleingewerbetreibender kann trotzdem als Verbraucher kaufen, wenn die Bestellung privaten Zwecken dient. Sie können sich nicht allein auf die Selbstauskunft des Kunden verlassen, dürfen sie aber als starkes Indiz werten, solange der Bestellkontext (Firmenadresse, Bestellmenge, USt-ID) dazu passt.
Für die Umsetzung im Checkout empfiehlt sich eine klare Weiche:
- Pflichtabfrage zu Beginn des Bestellprozesses: “Kaufen Sie als Privatperson oder als Unternehmen?”
- Bei Auswahl “Unternehmen” zusätzliche Abfrage der USt-ID, idealerweise mit automatischer Validierung
- Getrennte Checkout-Flows: Der B2C-Flow zeigt Widerrufsbelehrung und Bruttopreise, der B2B-Flow zeigt Nettopreise und verzichtet auf die Widerrufsbelehrung
- Dokumentation der Kundenauswahl in der Bestellung, damit Sie im Streitfall nachweisen können, dass der Kunde sich als Unternehmer ausgegeben hat
Ein Unternehmer, der beim Kauf ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft angegeben hat, kann sich später nicht mehr auf ein gesetzliches Widerrufsrecht berufen. Ein freiwilliges Rückgaberecht bleibt trotzdem möglich. Räumen Sie es als Kulanz ein, ist das keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Marketingentscheidung.
Impressumspflicht: Gilt auch im reinen B2B-Shop
Ja, die Impressumspflicht gilt uneingeschränkt, auch wenn Sie ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen. Ein verbreiteter Irrtum unter B2B-Händlern lautet, das Impressum sei eine reine Verbraucherschutzvorschrift und entfalle damit im B2B-Geschäft. Das stimmt nicht.
Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, kurz DDG, das seit Mai 2024 das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Die Vorschrift knüpft nicht an die Kundengruppe an, sondern an den Anbieter eines geschäftsmäßigen digitalen Dienstes. Ein Online-Shop fällt immer darunter. Verkauft er an Verbraucher, an Unternehmer oder an beide, spielt für die Impressumspflicht selbst keine Rolle.
Ihr Impressum muss mindestens enthalten:
- Vollständiger Name und ladungsfähige Anschrift des Unternehmens
- Bei juristischen Personen: Rechtsform, Vertretungsberechtigte, gegebenenfalls Angaben zum Kapital
- Kontaktmöglichkeiten für schnelle elektronische Kommunikation, einschließlich E-Mail-Adresse
- Bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisternummer und Registergericht
- Bei Umsatzsteuerpflicht: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Auch Geschäftsprofile auf Plattformen wie Amazon Business, XING oder LinkedIn unterliegen der Impressumspflicht, sobald darüber geschäftsmäßig verkauft oder geworben wird. Prüfen Sie also nicht nur Ihren Shopify-Shop, sondern auch angeschlossene Vertriebskanäle.
Preisangaben: Netto- oder Bruttopreise im B2B-Shop
Im reinen B2B-Shop dürfen Sie Nettopreise anzeigen, solange die Kennzeichnung eindeutig ist. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in ihrem Anwendungsbereich nach § 1 PAngV ausdrücklich nur Preisangaben von Unternehmern gegenüber Verbrauchern. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter.
Für Verbraucher gilt dagegen § 3 PAngV: Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile muss angezeigt werden, der Zusatz “zzgl. MwSt.” ist gegenüber Verbrauchern unzulässig.
In der Praxis ergeben sich drei Konstellationen:
Reiner B2B-Shop: Sie zeigen durchgehend Nettopreise, sollten den Zusatz “zzgl. gesetzlicher MwSt.” aber trotzdem anfügen, damit für den Kunden Transparenz besteht, auch wenn PAngV formal nicht greift.
Reiner B2C-Shop: Sie müssen durchgehend Bruttopreise inklusive USt. anzeigen.
Gemischter Shop: Sie brauchen entweder zwei getrennte Preislogiken, eine für angemeldete Geschäftskunden mit hinterlegter USt-ID und eine für alle übrigen Besucher, oder Sie zeigen beide Preise parallel an (“99,00 € zzgl. MwSt., 117,81 € inkl. MwSt.”). Die zweite Variante ist technisch einfacher, wirkt aber auf Verbraucher unübersichtlicher und sollte den Bruttopreis optisch mindestens gleichrangig darstellen.
Shopify bietet über B2B-fähige Themes und Apps eine kundengruppenabhängige Preislogik, bei der angemeldete Firmenkunden automatisch Nettopreise sehen, während der öffentliche Shop Bruttopreise zeigt. Das ist der sauberste Weg, wenn Sie beide Kundengruppen dauerhaft parallel bedienen.
AGB im B2B-Shop: Wo die Inhaltskontrolle lockerer ist
Auch im B2B-Geschäft brauchen Sie wirksame AGB, aber der Prüfmaßstab ist ein anderer. Gegenüber Verbrauchern prüfen Gerichte einzelne Klauseln streng anhand der Klauselverbote in §§ 308 und 309 BGB. Diese beiden Vorschriften gelten gegenüber Unternehmern nach § 310 Abs. 1 BGB nicht direkt.
Das bedeutet aber nicht, dass im B2B-Geschäft beliebige Klauseln zulässig wären. Stattdessen greift die allgemeine Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB, wobei die Wertungen der §§ 308 und 309 BGB als Indiz mit einfließen. Verstößt eine Klausel gegen ein Klauselverbot, das gegenüber Verbrauchern gilt, ist das ein starkes Argument dafür, dass sie auch gegenüber Unternehmern unangemessen benachteiligt, es sei denn, die besonderen Bedürfnisse des Handelsverkehrs rechtfertigen ausnahmsweise eine abweichende Bewertung.
Für Ihre AGB-Praxis heißt das:
- Der Gestaltungsspielraum ist gegenüber Geschäftskunden größer, aber nicht unbegrenzt
- Klauseln, die im Verbraucherrecht ausdrücklich verboten sind, sollten Sie auch im B2B-Bereich nur mit einer belastbaren, handelsverkehrstypischen Begründung verwenden
- Die wirksame Einbeziehung Ihrer AGB in den Vertrag ist im B2B-Verkehr formfreier möglich; eine schlüssige Bezugnahme reicht häufig aus, während gegenüber Verbrauchern eine ausdrückliche Zustimmung vor Vertragsschluss verlangt wird
- Getrennte AGB-Sätze für B2B- und B2C-Kunden sind sinnvoll, weil die zulässigen Klauselinhalte unterschiedlich weit reichen
Verwenden Sie in einem gemischten Shop eine einzige AGB-Version für beide Kundengruppen, richten Sie sich im Zweifel nach dem strengeren Verbraucherschutzmaßstab, sonst laufen Sie Gefahr, dass Klauseln gegenüber Verbrauchern unwirksam sind.
Gewährleistung im B2B-Shop: Was Sie vertraglich verkürzen dürfen
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung, unabhängig davon, ob Sie an Verbraucher oder Unternehmer verkaufen. Der Unterschied liegt darin, was Sie vertraglich davon abweichen dürfen.
Gegenüber Verbrauchern ist die zweijährige Frist für Neuware nicht verkürzbar. Gegenüber Unternehmern können Sie die Frist per AGB auf ein Jahr verkürzen, eine kürzere Frist ist wegen § 309 Nr. 8 b) ff) BGB in Verbindung mit der Indizwirkung im B2B-Verkehr in aller Regel nicht durchsetzbar. Bei Gebrauchtware dürfen Sie im B2B-Geschäft die Gewährleistung durch eine passende AGB-Klausel sogar vollständig ausschließen. Gegenüber Verbrauchern bleibt bei Gebrauchtware mindestens eine einjährige Mindestfrist bestehen.
Ein zweiter wichtiger Unterschied betrifft die Beweislast. Zeigt sich bei einem Verbraucherkauf innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung ein Mangel, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Diese Beweislastumkehr gilt im B2B-Geschäft nicht. Der gewerbliche Käufer muss selbst nachweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag, was Ansprüche in der Praxis deutlich erschwert.
Für Ihre AGB-Gestaltung bedeutet das: Eine Klausel, die Gewährleistungsfrist und Beweislast im B2B-Geschäft zu Ihren Gunsten regelt, ist zulässig und in der Praxis üblich. Übertragen Sie eine solche Klausel niemals unverändert auf Ihre B2C-AGB, dort wäre sie unwirksam und würde zusätzlich das Risiko einer Abmahnung erhöhen.
Kaufmannseigenschaft und Rügepflicht nach § 377 HGB
Eine Pflicht, die viele B2B-Händler übersehen, betrifft nicht sie selbst, sondern ihre Kunden: die Rügepflicht nach § 377 HGB. Der Käufer muss gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt untersuchen. Erkennt er einen Mangel, muss er ihn ebenso unverzüglich anzeigen. Versäumt er beides, gilt die Ware als genehmigt, und er verliert seine Gewährleistungsrechte, selbst wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
Der entscheidende Punkt: § 377 HGB gilt nur zwischen zwei Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, also bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft. Nicht jeder B2B-Kunde ist automatisch Kaufmann. Ein Freiberufler ist grundsätzlich kein Kaufmann, ein Kleingewerbetreibender ohne Handelsregistereintrag ebenfalls nicht. Verkaufen Sie an einen solchen Kunden, greift § 377 HGB nicht, selbst wenn der Kauf eindeutig gewerblichen Zwecken dient.
Für die Praxis lohnt sich diese Unterscheidung:
- Kaufmann kraft Gewerbebetrieb (§ 1 HGB): Wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist automatisch Kaufmann, unabhängig von einer Eintragung
- Kaufmann kraft Eintragung (§ 2 HGB): Kleingewerbetreibende können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und werden dadurch zum Kaufmann
- Kein Kaufmann: Freiberufler, nicht eingetragene Kleingewerbetreibende und Existenzgründer ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb
Als Verkäufer profitieren Sie von § 377 HGB, wenn Ihr Geschäftskunde Kaufmann ist: Reklamiert er einen Transportschaden oder eine falsche Lieferung nicht unverzüglich, verliert er seinen Anspruch. Prüfen Sie deshalb bei größeren B2B-Aufträgen, ob eine Handelsregisternummer vorliegt, das erleichtert im Streitfall den Nachweis der Kaufmannseigenschaft.
Ein weiterer, oft übersehener Unterschied betrifft den Gefahrübergang beim Versand. Bei Verkäufen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über (§ 446 BGB). Beim Handelskauf zwischen Kaufleuten geht die Gefahr dagegen bereits mit Übergabe an die Transportperson über (§ 447 BGB). Geht ein Paket auf dem Transportweg verloren, bleibt der gewerbliche Käufer im Zweifel zur Zahlung verpflichtet und muss sich selbst mit dem Transportunternehmen auseinandersetzen, während Sie als Verkäufer bei einem Verbraucherverkauf das Transportrisiko tragen.
B2B und B2C im selben Shopify-Shop: So trennen Sie die Pflichten technisch
Die rechtlichen Unterschiede lassen sich in Shopify ohne Eingriff in den Theme-Code abbilden, wenn Sie die passenden Bordmittel und Apps nutzen.

Shopify B2B (Wholesale-Kanal): Shopify Plus und höhere Tarife bieten mit “Shopify B2B” einen eigenen Vertriebskanal für Geschäftskunden. Firmenkonten erhalten eigene Preislisten, individuelle Zahlungsbedingungen und einen separaten Checkout, der automatisch Nettopreise zeigt und keine Widerrufsbelehrung einblendet. Der öffentliche B2C-Shop läuft unverändert mit Bruttopreisen und vollständiger Verbraucherschutz-Ausstattung weiter.
Kundengruppen-Apps für kleinere Tarife: Auf Shopify-Tarifen ohne native B2B-Funktion erledigen Apps aus dem App Store die Kundentyp-Abfrage im Checkout, die bedingte Preisanzeige und die Steuerung, welche Rechtstexte je Kundengruppe eingeblendet werden.
Rechtstexte je Kanal: Binden Sie im B2C-Checkout die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular ein, im B2B-Checkout lassen Sie beides weg und ersetzen es durch Ihre B2B-spezifischen AGB mit der verkürzten Gewährleistungsklausel.
Rechnungsdaten: Erfassen Sie bei Firmenkunden zusätzlich USt-ID und Firmenname als Pflichtfelder, das erleichtert später sowohl den Nachweis der Unternehmereigenschaft als auch die B2B-konforme Rechnungsstellung, für die seit dem 1. Januar 2025 zusätzlich die Pflicht zur elektronischen Rechnung im inländischen B2B-Geschäft zu beachten ist.
Prüfen Sie bei jeder App vor der Installation, ob sie die Kundentyp-Erkennung dauerhaft dokumentiert, denn im Streitfall müssen Sie nachweisen können, dass ein Kunde sich beim Kauf ausdrücklich als Unternehmer ausgegeben hat.
Checkliste: B2B-Pflichten für Ihren Shopify-Shop
Mit dieser Checkliste prüfen Sie, ob Ihr gemischter oder reiner B2B-Shop die wichtigsten Pflichten abdeckt:
Rechtliche Grundlagen:
- Impressum vollständig und für beide Kundengruppen sichtbar (§ 5 DDG, keine Ausnahme für B2B)
- Getrennte AGB-Sätze für B2B- und B2C-Kunden mit angepasster Gewährleistungsklausel
- Widerrufsbelehrung nur im B2C-Checkout, im reinen B2B-Checkout bewusst weggelassen
Preise und Rechnungsstellung:
- Preislogik geklärt: durchgehend brutto, durchgehend netto oder kundengruppenabhängig
- USt-ID-Abfrage und Validierung für Geschäftskunden eingerichtet
- E-Rechnungsfähigkeit für inländische B2B-Rechnungen sichergestellt
Checkout und Nachweis:
- Pflichtabfrage “Privatperson oder Unternehmen” zu Beginn des Bestellprozesses
- Kundentyp-Auswahl wird pro Bestellung dokumentiert
- Handelsregisternummer wird erfasst, wo relevant, um die Kaufmannseigenschaft und damit die Anwendbarkeit von § 377 HGB im Streitfall belegen zu können
Nach dem Kauf:
- Prozess für Mängelrügen im B2B-Bereich definiert, inklusive Fristen für die unverzügliche Anzeige
- Gefahrübergang in den B2B-AGB korrekt als Übergabe an die Transportperson formuliert
Eine Compliance-App für Shopify hält beide Rechtstexte-Sätze automatisch aktuell und meldet sich bei gesetzlichen Änderungen, etwa wenn sich die Anforderungen an die E-Rechnung erweitern.
FAQ zu Pflichten im B2B-Shop
Muss ich im B2B-Shop eine Widerrufsbelehrung bereitstellen?
Nein, ein reiner B2B-Shop braucht keine Widerrufsbelehrung, weil das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB ausschließlich Verbrauchern zusteht. Verkaufen Sie zusätzlich an Privatkunden, brauchen Sie die Belehrung für diesen Teil Ihres Kundenkreises trotzdem.
Brauche ich im B2B-Shop trotzdem ein Impressum?
Ja, das Impressum ist Pflicht, unabhängig davon, ob Sie an Verbraucher oder ausschließlich an Unternehmer verkaufen. § 5 DDG knüpft an den Anbieter des digitalen Dienstes an, nicht an die Kundengruppe.
Darf ich im B2B-Shop nur Nettopreise anzeigen?
Ja, solange Sie ausschließlich an Unternehmer verkaufen, dürfen Sie durchgehend Nettopreise anzeigen und diese klar als solche kennzeichnen. Die Preisangabenverordnung gilt nur für Preisangaben gegenüber Verbrauchern. Bedienen Sie beide Gruppen im selben Shop, brauchen Sie eine kundengruppenabhängige Preislogik oder eine Doppelanzeige beider Preise.
Kann ich die Gewährleistung gegenüber Geschäftskunden vollständig ausschließen?
Bei Neuware nicht vollständig, eine Verkürzung der Frist auf ein Jahr per AGB ist aber möglich. Bei Gebrauchtware können Sie die Gewährleistung im B2B-Geschäft durch eine wirksame AGB-Klausel vollständig ausschließen, gegenüber Verbrauchern bleibt dagegen mindestens eine einjährige Mindestfrist bestehen.
Gilt § 377 HGB automatisch für jeden Geschäftskunden?
Nein, § 377 HGB gilt nur, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind. Freiberufler und nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende fallen nicht darunter, selbst wenn sie eindeutig gewerblich einkaufen. Bei diesen Kunden bleibt die verschärfte Rügepflicht ohne Wirkung.
Wie erkenne ich im Checkout, ob ein Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist?
Eine verlässliche gesetzliche Prüfpflicht gibt es nicht, in der Praxis hat sich eine Pflichtabfrage zu Beginn des Bestellprozesses bewährt, kombiniert mit der Abfrage einer USt-ID bei Geschäftskunden. Passt der übrige Bestellkontext dazu, etwa eine Firmenadresse oder eine größere Bestellmenge, dürfen Sie sich auf diese Selbstauskunft verlassen und den Kunden entsprechend behandeln.
Was passiert, wenn ich B2B- und B2C-Pflichten im Checkout vermische?
Fehlt einem Verbraucher die Widerrufsbelehrung, weil Ihr Shop fälschlich vom B2B-Modus ausgeht, verlängert sich seine Widerrufsfrist automatisch auf 12 Monate und 14 Tage, zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zeigen Sie umgekehrt einem Geschäftskunden dauerhaft Bruttopreise ohne Nettoausweis, erschwert das seine Vorsteuerabzugsprüfung und wirkt unprofessionell, ist rechtlich aber weniger riskant als eine fehlende Verbraucherbelehrung.
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