Compliance-Pflichten nach Produktkategorie (große Übersichtsmatrix)
Die meisten Compliance-Ratgeber sind nach Rechtsgebieten sortiert: ein Kapitel DSGVO, eines zu Rechtstexten, eines zur GPSR. Das hilft, solange man weiß, welches Rechtsgebiet überhaupt zutrifft. Für einen Shop, der Kosmetik, Elektronik und vielleicht noch Spielzeug im Sortiment hat, ist das aber die falsche Frage. Die richtige Frage lautet: Welche Pflichten gelten für genau diese Produktkategorie? Denn allgemeine Shop-Compliance und produktspezifische Compliance sind zwei verschiedene Ebenen. Ein Shop kann bei Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsrecht hundertprozentig sauber sein und trotzdem gegen die Kosmetikverordnung, das Batteriegesetz oder die Textilkennzeichnung verstoßen, weil diese Pflichten nicht am Shop hängen, sondern am jeweiligen Produkt.
Dieser Artikel dreht die Perspektive um. Er sortiert nicht nach Rechtsgebiet, sondern nach Produktkategorie, und zeigt für jede Kategorie, welche Regelwerke greifen. Wer die allgemeinen Pflichtbereiche eines Online-Shops sucht, findet sie in der Compliance-Checkliste für Shopify-Shops. Dieser Artikel ergänzt sie um die produktspezifische Ebene und verlinkt bei jeder Kategorie auf den passenden Tiefen-Ratgeber, statt jedes Regelwerk erneut zu erklären.
Warum die Produktkategorie über die Pflichten entscheidet
Zwei Shops mit identischen Rechtstexten können völlig unterschiedliche Compliance-Anforderungen haben, sobald man auf Produktebene schaut. Ein Shop für Bürobedarf braucht in der Regel nur die allgemeinen Pflichten plus GPSR. Ein Shop für Nahrungsergänzungsmittel braucht zusätzlich eine BVL-Anzeige, eine NemV-konforme Kennzeichnung und muss bei Werbeaussagen die Health-Claims-Verordnung beachten, während die GPSR für dieses Produkt gar nicht greift, weil Lebensmittel eigenständig geregelt sind.
Drei Muster wiederholen sich über fast alle Kategorien hinweg:
- Allgemeine Pflichten gelten immer. DSGVO, Rechtstexte, Widerrufsrecht und Preisangaben betreffen jeden Shop unabhängig vom Sortiment.
- GPSR gilt als Auffangnetz, aber nicht überall. Die EU-Produktsicherheitsverordnung greift für Non-Food-Verbraucherprodukte ohne eigenes Sicherheitsrecht. Nicht immer. Für Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte gilt sie ausdrücklich nicht, weil dort spezielleres Recht vorgeht.
- Kategoriespezifisches Recht schlägt allgemeines Recht. Wo ein eigenes Regelwerk existiert (LMIV für Lebensmittel, Kosmetikverordnung für Kosmetik, Spielzeugregulierung für Spielzeug, MDR für Medizinprodukte), verdrängt es die allgemeine GPSR-Systematik ganz oder teilweise.
Die folgende Matrix macht diese drei Muster für die häufigsten Produktkategorien im Shopify-Umfeld sichtbar.
Die Übersichtsmatrix: Produktkategorie × Regelwerk
Ein visueller Überblick über die wichtigsten Pflichtbereiche je Kategorie:

Grüne Häkchen markieren Pflichtbereiche, die für die jeweilige Kategorie regelmäßig zutreffen; “bedingt” heißt, es kommt auf die konkrete Produktausführung an. Quelle: eigene Darstellung auf Basis der unten verlinkten Regelwerke.
Die vollständige Tabelle mit allen sechs Pflichtdimensionen:
| Produktkategorie | DSGVO/Rechtstexte | GPSR | WEEE/Batteriegesetz | Verpackungsgesetz | Kategoriespezifisches Recht | Kennzeichnungspflicht |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lebensmittel | ja | nein (Lebensmittel ausgenommen) | nein | ja | LMIV | Pflichtangaben nach Art. 9 LMIV, Nährwerttabelle, Allergene |
| Nahrungsergänzungsmittel | ja | nein (rechtlich Lebensmittel) | nein | ja | NemV, BVL-Anzeigepflicht, Health-Claims-Verordnung | NemV-Pflichtangaben, zulässige Health Claims |
| Kosmetik | ja | nein (eigene Kosmetikverordnung) | nein | ja | EU-Kosmetikverordnung 1223/2009, CPNP-Meldung | INCI-Liste |
| Textilien | ja | ja | nein | ja | EU-Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011 | Faserzusammensetzung |
| Elektronik & Akkus | ja | ja (bzw. CE, ggf. CRA bei vernetzten Geräten) | ja | ja | ElektroG, BattDG, ggf. Cyber Resilience Act | Mülltonnen-Symbol, Akku-Kennzeichnung |
| Möbel & Polster | ja | ja | bedingt (nur bei elektrischen Modellen) | ja | ggf. CE bei elektrischen Möbeln | Materialangaben, Pflegehinweise |
| Spielzeug | ja | ergänzend | bedingt (nur bei batteriebetriebenem Spielzeug) | ja | Spielzeugregulierung (VO (EU) 2025/2509) | CE-Kennzeichnung, Altersangabe |
| Medizinprodukte | ja | nein (eigene MDR) | bedingt (nur bei elektronischen Produkten) | ja | Medizinprodukteverordnung (MDR) | CE-Kennzeichnung, Risikoklasse, UDI |
| Digitale Produkte/Downloads | ja | nein (keine physische Ware) | nein | nein | §§ 327 ff. BGB | Systemanforderungen, Funktionsbeschreibung |
| Print-on-Demand | ja | ja (Herstellerpflicht oft beim Verkäufer) | bedingt (nur bei elektronischen Produkten) | ja | Marken- und Urheberrecht, Herstellerhaftung | je nach Produktart, z. B. Textilkennzeichnung |
| Altersbeschränkte Produkte | ja | bedingt (je nach Produktart) | bedingt (je nach Produktart) | ja | Jugendschutzgesetz (JuSchG) | Altersverifikation im Checkout |
Eine kurze Einordnung zu den vier Spalten rechts der DSGVO-Spalte: “GPSR” zeigt, ob die allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung greift. “WEEE/Batteriegesetz” zeigt, ob Elektro- und Batterieregister-Pflichten relevant werden. “Verpackungsgesetz” betrifft praktisch jede Kategorie mit physischem Versand. “Kategoriespezifisches Recht” ist die eigentliche Pflicht, die den Unterschied macht, und dort verlinkt jede Zeile unten auf den passenden Tiefen-Ratgeber.
Lebensmittel: LMIV statt GPSR
Lebensmittel sind vom Anwendungsbereich der GPSR ausdrücklich ausgenommen, weil mit der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bereits ein eigenständiges, spezielleres Regelwerk existiert. Pflichtangaben, Nährwertdeklaration und die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene sind auf der Produktseite Pflicht, nicht nur auf der Verpackung. Wer Lebensmittel über Shopify verkauft, sollte mit dem LMIV-Leitfaden starten, da dort auch die praktische Umsetzung ohne Theme-Code beschrieben ist.
Nahrungsergänzungsmittel: eigene Anzeigepflicht plus Health Claims
Nahrungsergänzungsmittel gelten rechtlich als Lebensmittel und sind damit ebenfalls von der GPSR ausgenommen. Zusätzlich zur LMIV-Systematik kommt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) mit eigenen Kennzeichnungsvorgaben, eine Anzeigepflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem ersten Inverkehrbringen sowie die Health-Claims-Verordnung, die genau vorschreibt, welche gesundheitsbezogenen Aussagen erlaubt sind. Details dazu stehen im Ratgeber zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Kosmetik: INCI-Liste und CPNP-Meldung statt GPSR
Auch Kosmetika sind aus der GPSR herausgenommen, weil die EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1223/2009) ein eigenes Sicherheits- und Kennzeichnungssystem vorgibt. Zentral ist die korrekte INCI-Liste der Inhaltsstoffe sowie die Meldung im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP) vor dem Verkauf in der EU. Die genaue Pflichtangabenliste und typische Fehler bei der Listenerstellung sind im INCI-Leitfaden zusammengefasst.
Textilien: Faserzusammensetzung nach EU-Verordnung
Textilien haben kein eigenes Sicherheitsrecht, das die GPSR verdrängt, sie fallen also unter die allgemeine Produktsicherheitsverordnung. Zusätzlich verlangt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (1007/2011) die exakte Angabe der Faserzusammensetzung in vorgeschriebenen Bezeichnungen, bereits vor Vertragsschluss sichtbar, also spätestens auf der Produktseite. Welche Fasernamen zulässig sind und was zur Abmahnung führt, erklärt der Textilkennzeichnung-Ratgeber.
Elektronik & Akkus: die dichteste Pflichtenkombination
Elektronik ist die Kategorie mit den meisten gleichzeitig greifenden Regelwerken. Neben GPSR und CE-Kennzeichnung kommen das Elektrogesetz (WEEE-Registrierung) und bei eingebautem oder mitgeliefertem Akku zusätzlich das Batteriegesetz (BattDG) hinzu. Beide Register laufen bei der Stiftung EAR und sind unabhängig voneinander zu führen. Bei vernetzten Geräten mit digitalen Elementen kommt ab dem 11. September 2026 zusätzlich die Meldepflicht aus Art. 14 des Cyber Resilience Act hinzu: aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken oder schwerwiegende Vorfälle müssen dann binnen 24 Stunden gemeldet werden, eine detaillierte Meldung folgt nach 72 Stunden. Für die mittelfristige Zukunft zeichnet sich außerdem der digitale Produktpass für bestimmte Elektronikkategorien ab.
Praktisch beginnt man am besten mit der kombinierten Übersicht im Ratgeber Elektronik & Akkus verkaufen und vertieft je nach Bedarf mit dem Batteriegesetz-Leitfaden, der Anleitung zur WEEE-Nummer, dem CE-Kennzeichnung-Leitfaden, dem Cyber-Resilience-Act-Ratgeber und dem Überblick zum digitalen Produktpass.
Möbel & Polstermöbel: Sicherheits- und Materialangaben
Möbel unterliegen der GPSR wie die meisten Non-Food-Produkte, eine eigene Sicherheitsrichtlinie speziell für Möbel gibt es nicht. Relevant werden dagegen häufig übersehene Materialangaben bei Polstermöbeln sowie, sobald ein Möbelstück elektrisch verstellbar ist, etwa bei Lattenrosten oder Relaxsesseln, zusätzlich die CE-Kennzeichnung. Wann genau CE-Pflichten bei Möbeln greifen und wie Polstermaterial korrekt gekennzeichnet wird, steht im Ratgeber Möbel & Polster online verkaufen.
Spielzeug: eigene Verordnung statt allgemeiner GPSR-Logik
Spielzeug wird seit Jahresbeginn 2026 durch die neue EU-Spielzeugregulierung (VO (EU) 2025/2509) geregelt, die die bisherige Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ablöst. Die GPSR wirkt hier nur ergänzend, für Aspekte, die die Spielzeugregulierung nicht abdeckt. Pflicht bleiben CE-Kennzeichnung, die Einhaltung der Sicherheitsnorm EN 71 und eine klare Altersangabe. Ein digitaler Produktpass für Spielzeug ist bereits angekündigt, wird aber erst ab dem 1. August 2030 für neu in Verkehr gebrachtes Spielzeug verpflichtend, sodass hier aktuell noch kein akuter Handlungsdruck besteht. Die vollständige Einordnung inklusive der neuen Verordnung liefert der Spielzeugrichtlinie-Ratgeber.
Medizinprodukte: MDR statt GPSR, mit eigener Risikoklassifizierung
Medizinprodukte sind ebenfalls von der GPSR ausgenommen, weil die Medizinprodukteverordnung (MDR, VO (EU) 2017/745) ein eigenständiges, deutlich strengeres System aus Risikoklassen, CE-Kennzeichnung und teils einer eindeutigen Produktidentifikation (UDI) vorgibt. Das betrifft nicht nur klassische Medizintechnik, auch vermeintlich harmlose Produkte wie bestimmte Kompressionsstrümpfe oder Blutdruckmessgeräte können darunterfallen. Welche Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler konkret gelten, erklärt der MDR-Leitfaden.
Digitale Produkte & Downloads: eigenes Vertragsrecht statt Produktsicherheit
Digitale Produkte wie Software, E-Books, Online-Kurse oder SaaS-Zugänge sind keine physischen Waren, GPSR, WEEE/Batteriegesetz und Verpackungsgesetz greifen hier gar nicht. Stattdessen gilt seit 2022 ein eigenes Regelwerk im BGB, die §§ 327 ff., mit besonderen Vorgaben zum Sachmangelbegriff und einer oft übersehenen Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB. Die genaue Abgrenzung und eine Praxis-Checkliste liefert der Ratgeber zu digitalen Produkten.
Print-on-Demand: Haftung ohne eigene Fertigung
Print-on-Demand-Shops verkaufen physische Produkte, ohne selbst zu fertigen, was die Frage aufwirft, wer eigentlich als Hersteller im Sinne der GPSR gilt. In vielen Konstellationen trägt der Shop diese Rolle faktisch mit, weil er das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Hinzu kommen Marken- und Urheberrechtsfragen bei den verwendeten Motiven sowie, je nach bedrucktem Trägerprodukt, zusätzliche Pflichten wie die Textilkennzeichnung. Wer im Streitfall haftet und was ins Impressum gehört, steht im Print-on-Demand-Ratgeber.
Altersbeschränkte Produkte: Jugendschutz als eigene Ebene
Bei Produkten wie Alkohol, bestimmten Messern oder anderen jugendgefährdenden Artikeln kommt zusätzlich zur produktspezifischen Regulierung eine komplett eigene Ebene hinzu: der Jugendschutz. Das Jugendschutzgesetz verlangt eine wirksame Altersverifikation vor Auslieferung, nicht nur eine Checkbox im Checkout. Welche Produkte konkret betroffen sind und was als gültiger Altersnachweis zählt, erklärt der Ratgeber zur Altersverifikation im Shop.
Verpackung: die eine Pflicht, die fast jede Kategorie trifft
Unabhängig von der Produktkategorie gilt für praktisch jeden physischen Versand: Verpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert und im LUCID-Register angemeldet sein. Verkauft ein Shop zusätzlich in andere EU-Länder, kommen dort oft eigene EPR-Registrierungen hinzu, etwa in Frankreich, Österreich, Italien oder Spanien. Und ab morgen, dem 12. August 2026, tritt mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht in Kraft: Jede Verpackung muss dann Name oder Marke, Postanschrift und elektronische Kontaktdaten des Herstellers sowie ein Identifikationsmerkmal wie eine Chargen- oder Seriennummer tragen. Das vollständige harmonisierte Sortier-Label für die Materialtrennung folgt erst 2028, akut wird jetzt zunächst die Erzeugerkennzeichnung.
Wer noch nicht registriert ist, findet den Einstieg im LUCID-Ratgeber, die Grundlagen zur Lizenzierung im Verpackungslizenzierung-Leitfaden, die neuen PPWR-Fristen im Detail im PPWR-Ratgeber und die Auslandspflichten im Ratgeber zu EU-Verpackungslizenzen international.
Selbst-Audit: Welche Kategorien betreffen meinen Shop?
Die meisten Shopify-Shops führen mehr als eine Produktkategorie, oft ohne dass allen Beteiligten klar ist, welche Zusatzpflichten dadurch entstehen. Ein einfacher Selbst-Audit in vier Schritten:
- Sortiment nach Kategorien auflisten. Nicht nach Shopify-Collections, sondern nach den rechtlich relevanten Kategorien aus der Matrix oben. Ein Produkt kann in mehrere Kategorien fallen, etwa ein batteriebetriebenes Kinderspielzeug, das gleichzeitig unter Spielzeug- und Batterierecht fällt.
- Pro Kategorie die GPSR-Spalte prüfen. Ist die Kategorie explizit ausgenommen (Lebensmittel, NEM, Kosmetik, Medizinprodukte), braucht es kein GPSR-Pflichtangaben-Set, dafür aber das jeweilige Fachrecht. Ist sie nicht ausgenommen, gilt GPSR als Basis.
- WEEE/Batteriegesetz und Verpackungsgesetz getrennt prüfen. Diese beiden Pflichten hängen nicht an der Produktkategorie im engeren Sinn, sondern an technischen Merkmalen: Enthält das Produkt Elektronik oder eine Batterie? Wird es in einer Verpackung versendet, die in Deutschland erstmals in Verkehr kommt? Fast jeder physische Versand braucht die LUCID-Registrierung, unabhängig davon, was verkauft wird.
- Für jede identifizierte Kategorie den passenden Tiefen-Ratgeber öffnen. Die Matrix und die Abschnitte oben verlinken direkt dorthin. Wer mehrere Kategorien führt, sollte pro Kategorie eine eigene Checkliste pflegen, statt zu versuchen, alles in einer allgemeinen Compliance-Liste abzubilden, denn genau diese Vermischung ist die häufigste Fehlerquelle.
Am Ende bleibt die allgemeine Shop-Compliance die Pflichtbasis, die für jeden Shop gilt. Die Produktkategorie entscheidet aber darüber, was zusätzlich hinzukommt, und genau diese Zusatzebene wird in der Praxis am häufigsten übersehen, weil sie in keiner allgemeinen Checkliste auftaucht.
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Module & Preise ansehenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.